Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 21.08.2015
::: Pressemitteilung 6/2015 :::
Feuerwehrleute scheitern an Treu und Glauben
Überstundenklage abgewiesen – Kläger geht in die zweite Instanz
Düsseldorf. Die Klage des Düsseldorfer Feuerwehrbeamten, der mehr Geld für Überstunden erhalten wollte, ist heute vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen worden (Az. 26 K 9607/13). Der Kläger habe seine Bedenken zu spät geltend gemacht und damit gegen Treu und Glauben verstoßen.
Die heutige Zwischenbilanz ist für Fachanwalt Robert Hotstegs (36) eindeutig: „Die Stadt Düsseldorf profitiert von Treu und Glauben, die Feuerwehrbeamten gelten geradezu als ‚treu und doof‘.“ „Feuerwehrleute scheitern an Treu und Glauben | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-06“ weiterlesen