Feuerwehrleute scheitern an Treu und Glauben | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 21.08.2015

::: Pressemitteilung 6/2015 :::

Feuerwehrleute scheitern an Treu und Glauben
Überstundenklage abgewiesen – Kläger geht in die zweite Instanz

Düsseldorf. Die Klage des Düsseldorfer Feuerwehrbeamten, der mehr Geld für Überstunden erhalten wollte, ist heute vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen worden (Az. 26 K 9607/13). Der Kläger habe seine Bedenken zu spät geltend gemacht und damit gegen Treu und Glauben verstoßen.

Die heutige Zwischenbilanz ist für Fachanwalt Robert Hotstegs (36) eindeutig: „Die Stadt Düsseldorf profitiert von Treu und Glauben, die Feuerwehrbeamten gelten geradezu als ‚treu und doof‘.“ „Feuerwehrleute scheitern an Treu und Glauben | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-06“ weiterlesen

Medieninformation: Downloads zur Musterklage Opt-Out 05.08.2015

Als Hintergrundinformation zum Klageverfahren 26 K 9607/13 beim Verwaltungsgericht finden Sie hier zum Download und zur freien Verwendung:

 

 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die mündliche Verhandlung im Verfahren 26 K 9607/13 für Freitag, den 21.08.2015 um 10:30 Uhr angesetzt. Die Verhandlung ist öffentlich und findet in Sitzungssaal III, Raum 240 statt. (Wegbeschreibung siehe: www.vg-duesseldorf.nrw.de)

Als Ansprechpartner unserer Kanzlei für Rückfragen stehen Ihnen unser Sekretariat und Rechtsanwalt Robert Hotstegs unter Tel. 0211/497657-16 oder per Email gerne auch für Rückfragen zur Verfügung.

Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 05.08.2015

::: Pressemitteilung 05/2015 :::

Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig
aktuelles Rechtsgutachten im Musterverfahren – Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheidet

Düsseldorf. Auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen können erhebliche Nachforderungen von Feuerwehrbeamten zukommen. Dies ergibt ein heute vorgestelltes Rechtsgutachten des Hamburger Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. jur. Frank-Rüdiger Jach (HAW Hamburg). Er erklärt das Landesgesetz über die Feuerwehrzulage für erhöhte Regelarbeitszeit für verfassungswidrig. Den Beamten stünde damit mehr Geld zu. Am 21.08.2015 verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Musterverfahren (Az. 26 K 9607/13). „Brenzlig für NRW-Städte: Feuerwehr-opt-out verfassungswidrig | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-05“ weiterlesen

Eilt: Einladung zur Feuerwehr-opt-out-Pressekonferenz am 05.08. | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-04

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 03.08.2015

::: Pressemitteilung 04/2015 :::

Eilt: Einladung zur Feuerwehr-opt-out-Pressekonferenz am 05.08.
Vorstellung des aktuellen Rechtsgutachtens zur Feuerwehr-Zulage bei Mehrarbeit

Düsseldorf. Am 21.08.2015 verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Klage eines Feuerwehrbeamten (Az. 26 K 9607/13). Dieser leistete in den Jahren 2010 bis 2013 über die übliche Regelarbeitszeit hinaus weitere Schichtdienste. Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergütete die Schichten pauschal mit 20,- € je Schicht, nicht aber nach dem Stundensatz der sogenannten Mehrarbeitsvergütung. Der Beamte macht geltend, das angewendete Gesetz sei verfassungswidrig und die entsprechende Regelung der Arbeitszeitverordnung der Feuerwehr europarechtswidrig. Hat der Kläger Erfolg, sind hiervon alle NRW-Kommunen betroffen, die vom sogenannten „opt-out“-Modell Gebrauch gemacht haben und aktuell Gebrauch machen. „Eilt: Einladung zur Feuerwehr-opt-out-Pressekonferenz am 05.08. | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-04“ weiterlesen

„Jetzt kann jeder verbeamtet werden!“ | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-03

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 28.05.2015

::: Pressemitteilung 03/2015 :::

„Jetzt kann jeder verbeamtet werden!“
Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für Verbeamtung in Nordrhein-Westfalen

Karlsruhe/Düsseldorf. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer heute bekannt gewordenen Entscheidung für ein Erdbeben gesorgt: zwei Lehrer, die die bisherige Altersgrenze von 40 Jahren überschritten hatten und nicht verbeamtet wurden, haben diese Altersgrenze erfolgreich angegriffen. Damit darf die Regelung nicht mehr angewendet werden: es gibt also keine Altersgrenze in Nordrhein-Westfalen, jeder kann Beamter werden. (Az. 2 BvR 1322/12 und 2 BvR 1989/12)

Fachanwalt Robert Hotstegs (35) ist sich sicher: „Das ist eine wichtige Entscheidung für alle, die 40 Jahre und älter sind. Genauso auch für alle Bewerber und Angestellten in NRW, deren Antrag auf Verbeamtung in der Vergangenheit abgelehnt worden ist. Jeder einzelne von ihnen sollte nun überprüfen, ob sich das Blatt gewendet hat und die Chancen gestiegen sind.“ Es sei deshalb mit einer Vielzahl von neuen und alten Verbeamtungsanträgen zu rechnen. „„Jetzt kann jeder verbeamtet werden!“ | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-03“ weiterlesen

Katharina Voigt (32) ist jüngste Fachanwältin für Verwaltungsrecht | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-02

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 22.04.2015

::: Pressemitteilung 02/2015 :::

Katharina Voigt (32) ist jüngste Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Düsseldorfer Rechtsanwältin verteidigt seit fünf Jahren Beamte gegen Stadt, Land und Bund

Düsseldorf. Am Rhein tummeln sich Rechtsanwälte besonders gern, in der Innenstadt haben viele Großkanzleien ihren Sitz. Und dennoch gibt es etwa im Verwaltungsrecht nur wenige spezialisierte Kanzleien. Eine davon ist die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft. Ihrer Anwältin Katharina Voigt (32) wurde nun von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die seltene Bezeichnung „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ verliehen. Nur drei weitere Kolleginnen mit diesem Titel gibt es in der Stadt. Auch männliche Mitbewerber sind selten. Unter allen ist die Expertin für Beamtenrecht nun die Jüngste. „Katharina Voigt (32) ist jüngste Fachanwältin für Verwaltungsrecht | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-02“ weiterlesen

Anwalt für unbekannte Gesetze und Gesetzgeber | Kirchenrecht | Pressemitteilung 2015-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 26.02.2015

::: Intro :::

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::: Pressemitteilung 01/2015 :::

„Es gibt viele unbekannte Gesetze und unbekannte Gesetzgeber“
Rechtsanwalt Robert Hotstegs im Interview mit dem Portal 123recht.net zum Thema Kirchenrecht

Düsseldorf / Hannover. Knapp 170.000 Rechtsanwälte praktizieren in Deutschland. Sie tun dies herkömmlich in Kanzleien und auf modernen Wegen im Internet. Unter den Rechtsberatungsportalen dürfte 123recht.net das bekannteste Angebot sein. Unter allen dort gelisteten Rechtsanwälten ist der Düsseldorfer Robert Hotstegs (35) der einzige Anwalt im Themengebiet des Kirchenrechts. Dies zeigt ein aktuelles Interview. „Anwalt für unbekannte Gesetze und Gesetzgeber | Kirchenrecht | Pressemitteilung 2015-01“ weiterlesen

Beigeordneter darf Dienstgeschäfte ausüben, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 27.10.2010, Az. 1 B 1425/10

1 B 1425/10
Beschluss
in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren

des … Antragstellers,

Prozessbevollmächtigte:    Rechtsanwälte Dr. Obst & Hotstegs, Mozartstraße 21, 40479 Düsseldorf,

gegen

die Stadt Ratingen, vertreten durch den Bürgermeister der Stadt Ratingen, Minoritenstraße 2 – 6, 40878 Ratingen,
Antragsgegnerin,

Prozessbevollmächtigte:    Rechtsanwälte Wolter – Hoppenberg, Südring-Center, Südring 4,59065 Hamm,

wegen eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte;
hier: Zurücknahme des Antrags auf Erlass einer Zwischenregelung über die Aussetzung der Vollziehung während des Beschwerdeverfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes

hat der 1. Senat des
OBERVERWALTUNGSGERICHTS FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
am 27. Oktober 2010
durch
die Richterin am Verwaltungsgericht    F e l s c h,

nach Zurücknahme des Antrags durch die Antragsgegnerin in Anwendung des § 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 87a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VwGO (Zuständigkeit der Berichterstatterin für die Entscheidung)

beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt. „Beigeordneter darf Dienstgeschäfte ausüben, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 27.10.2010, Az. 1 B 1425/10“ weiterlesen