Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 15.08.2016
::: Pressemitteilung 6/2016 :::
Feuerwehrstreit in Düsseldorf – 1 Jahr Warten nach Musterurteilen
Oberverwaltungsgericht muss noch über drei Anträge auf Zulassung der Berufung entscheiden
Düsseldorf. Es ist Ruhe eingekehrt in die Frage, ob die Stadt Düsseldorf in den vergangenen Jahren die Mehrarbeit ihrer Feuerwehrbeamten richtig bezahlt hat. Vor knapp einem Jahr dagegen stellte sich die Situation noch anders dar: ein vollbesetzter Gerichtssaal im Verwaltungsgericht, landes- und sogar bundesweite Aufmerksamkeit und am Ende vor allem Enttäuschung bei den Klägern. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte nach einer ausführlichen mündlichen Verhandlung die erste Musterklage Ende August 2015 daran scheitern lassen, dass der betreffende Feuerwehrbeamte seinen Anspruch aus „Treue“ hätte früher geltend machen müssen. Auch zwei weitere Musterklagen wurden abgewiesen, gegen alle Entscheidungen ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Seitdem warten die Parteien auf ein Signal vom Oberverwaltungsgericht in Münster.
„Wir haben uns auf eine lange Wartezeit eingerichtet,“ signalisiert Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der die Verfahren betreut. „Da das Verwaltungsgericht den Weg in die zweite Instanz nicht in seinem Urteil ‚eröffnet‘ hat, muss zunächst das schriftliche Zwischenverfahren durchgeführt werden und das OVG in Münster über die Zulassung der Berufung entscheiden.“
Dabei gibt er sich überzeugt, dass gute Gründe für eine solche Zulassung sprechen: so seien nämlich die Urteile aus Düsseldorf in sich widersprüchlich, das Verwaltungsgericht habe pauschal geurteilt und entscheidende Details außer Acht gelassen, vor allem aber hätten die Musterklagen grundsätzliche Bedeutung.
„Die Kernfrage, ob nämlich das angewendete Zulagengesetz überhaupt verfassungsgemäß ist, strahlt weit über Düsseldorf hinaus. Hier lauern finanzielle Gefahren für alle Kommunen, die das sogenannte opt-out-Modell zur Mehrarbeit genutzt haben.“, so Hotstegs weiter.
Die Kläger hatten vorgetragen, dass das Zulagengesetz sowohl gegen das Europarecht wie auch gegen das Verfassungsrecht verstoße. Ein Gutachten des Hamburger Rechtsprofessors Dr. Frank-Rüdiger Jach hatte diese Auffassung gestützt. Die Landeshauptstadt hatte dagegen u.a. geltend gemacht, es sei nicht ihr Problem, dass das Europarecht so schwer zu verstehen sei, dann müsse die EU ihr Recht besser formulieren.
Sobald das Oberverwaltungsgericht die Berufungen zulässt, beginnt das „eigentliche“ Verfahren in der zweiten Instanz. Mit einer mündlichen Verhandlung ist dann aber nicht vor dem Frühjahr 2017 zu rechnen.
Musterklagen:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az. 26 K 9607/13, Urteil v. 21.08.2015
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Az. 6 A 2083/15
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az. 26 K 9643/13, Urteil v. 09.09.2015
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Az. 6 A 2082/15
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Az. 26 K 9591/13, Urteil v. 09.09.2015
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Az. 6 A 2215/15
::: Kontakt :::
Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.