Jetzt sagt auch Hessen: Ankreuzen reicht nicht!, Anmerkung zum Hessischen VGH, Urteil v. 04.06.2014, Az. 1 A 651/13

Der Ärger um die sogenannten Ankreuz-Beurteilungen geht weiter. In seinem Urteil vom 04.06.2014 hat nun der Hessische Verwaltungsgerichtshof seine Sicht der Dinge dargelegt. In dem Verfahren stritten die Beteiligten um die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung der Klägerin, welche der VGH nicht für gegeben hält:

„An dieser Plausibilisierung fehlt es bei der dienstlichen Beurteilung der Klägerin im Hinblick auf die Bildung des Gesamturteils auf der Grundlage der Einzelbewertungen. Einer näheren Begründung des Gesamturteils, deren Fehlen die Klägerin schon in der Begründung ihres Widerspruchs vom 7. Juli 2011 beanstandet hatte, hätte es insbesondere deshalb bedurft, weil die Bewertungen der Einzelmerkmale anhand eines Beurteilungsbogens erfolgt ist, in dem insgesamt sechs verschiedene Bewertungsstufen (A bis F) vorgesehen sind „Jetzt sagt auch Hessen: Ankreuzen reicht nicht!, Anmerkung zum Hessischen VGH, Urteil v. 04.06.2014, Az. 1 A 651/13“ weiterlesen

Was wird aus dem Widerspruch im Beamtenrecht? (Stand: 20.10.2014)

Seit Jahren treibt uns im Beamtenrecht eine Frage immer wieder um: darf gegen eine Maßnahme des Dienstherrn sofort geklagt werden oder muss vorher ein Widerspruch eingelegt werden? Der Landtag hatte vor ein paar Jahren das Landesbeamtengesetz entsprechend geändert, aber die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens immer nur befristet. Mit der Folge, dass das Widerspruchsverfahren immer wieder zu kommen „drohte“. (siehe auch unser Beitrag aus dem Jahr 2012: weiterhin kein Widerspruchsverfahren) Nun gibt es hoffentlich Klarheit ab 2015! „Was wird aus dem Widerspruch im Beamtenrecht? (Stand: 20.10.2014)“ weiterlesen

Wahlstation bei Mehr Demokratie

Angebot für Referendarinnen / Referendare
Wahlstation gem. § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 JAG NRW

Mehr Demokratie e.V. – Landesverband NRW – Friedrich-Ebert-Ufer 52 – 51143 Köln

Unser Profil

Als überparteilicher und gemeinnütziger Verein arbeitet Mehr Demokratie bundesweit für den Ausbau direktdemokratischer Verfahren und eine Demokratisierung des Wahlrechts. Unser Engagement stützt sich auf drei Säulen. Als Fachverband für direkte Demokratie sind wir Herausgeber verschiedener regelmäßig erscheinender Rankings und Berichte zu Demokratiefragen. Als Interessenvertreter organisieren wir Öffentlichkeitskampagnen und Volksbegehren zur Stärkung der direkten Demokratie und suchen gleichermaßen den Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern, sowie den Entscheidern in den Parlamenten und Verwaltungen. Als Berater sind wir Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die ein Bürgerbegehren in ihrer Kommune oder ein Volksbegehren in ihrem Bundesland initiieren wollen und für Parteien, Verwaltungen und Fraktionen, die sich mit einem Bürgerbegehren oder Volksbegehren konfrontiert sehen.

 

Ihre Station

Stets sind uns

qualifizierte Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare

willkommen, die ihre Ausbildung bei uns absolvieren wollen. Gerne geben wir die Möglichkeit, während der Wahlstation des Referendariats bei uns die Rechtsbereiche der Bürgerbeteiligung in der Praxis kennenzulernen. Interessierte Bewerberinnen und Bewerber sollten ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, gerne auch per Email, möglichst rechtzeitig vor dem gewünschten Antrittstermin zusenden.

 

Ihr Kontakt zu uns

Alexander Trennheuser
Landesgeschäftsführer

Mehr Demokratie
Landesverband NRW
Friedrich-Ebert-Ufer 52
51143 Köln
nrw@mehr-demokratie.de

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tel.: 0211/497657-16
kanzlei@hotstegs-recht.de

Kostenerstattung für mehrere Behördenvertreter gibt es nicht immer, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 20.08.2014, Az. 9 KSt 3/14

Im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens hatte ausnahmsweise das Bundesverwaltungsgericht darüber zu entscheiden, welche Fahrt- und Übernachtungskosten abgerechnet werden dürfen, wenn eine Behörde mit mehreren Vertretern erscheint. Im konkreten Fall waren Planungs- und Umweltbehörde jeweils mehrfach vertreten und hatten überdies auch ihre Rückreise nicht am Tag der mündlichen Verhandlung angetreten, sondern noch eine Nacht „drangehängt“. Das geht, ist aber nicht auf Kosten der Gegenseite erstattungsfähig, sagt das Bundesverwaltungsgericht. „Kostenerstattung für mehrere Behördenvertreter gibt es nicht immer, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 20.08.2014, Az. 9 KSt 3/14“ weiterlesen

Darf ein Gericht die Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht erzwingen? Nein!, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 26.05.2014, Az. 2 B 69.12

eigener Leitsatz: Die gerichtliche Anordnung, einen Arzt zu Beweiszwecken von der Schweigepflicht zu entbinden und sich mit der Beiziehung einer früheren ärztlichen Begutachtung einverstanden zu erklären, muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Die Erzwingung der Schweigepflichtentbindung muss die absolute Ausnahme bleiben. Das gilt insbesondere bei psychischen Erkrankungen. Die früheren Erkenntnisse müssen nach ärztlicher Auffassung für die neue Begutachtung zwingend erforderlich sein. Eine gerichtliche Einschätzung genügt hierfür nicht. „Darf ein Gericht die Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht erzwingen? Nein!, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 26.05.2014, Az. 2 B 69.12“ weiterlesen

Zulage nach § 46 BBesG auch bei „Topfwirtschaft“, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 25.09.2014, Az. 2 C 16.13 und 2 C 21.13

Die „haushaltsrechtlichen Voraussetzungen“ für eine Beförderung – die für eine bei längerer Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes u.U. zu zahlende Zulage nach § 46 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vorliegen müssen – sind dann gegeben, wenn eine entsprechende freie Planstelle vorhanden ist und der Besetzung der Planstelle keine haushaltsrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Eine feste Verknüpfung von freier Planstelle und wahrgenommenem höherwertigem Dienstposten ist dafür bei der sog. Topfwirtschaft nicht erforderlich. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Ende September in zwei Verfahren entschieden. „Zulage nach § 46 BBesG auch bei „Topfwirtschaft“, Bundesverwaltungsgericht, Urteile v. 25.09.2014, Az. 2 C 16.13 und 2 C 21.13“ weiterlesen

Großflächige, nicht von der Sommeruniform verdeckte Tätowierungen, verhindern Aufnahme in den Polizeidienst NRW, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 26.09.2014, Az. 6 B 1064/14

Das hat der sechste Senat des Oberverwaltungsgerichts mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss vom 26. September 2014 entschieden.

Ein Bewerber begehrte im Wege einer einstweiligen Anordnung seine Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes-Nordrhein-Westfalen. Der Bewerber hat an den Unterarmen tätowierte Schriftzüge (jeweils ungefähr 15 cm breit und 2,5 cm hoch), bei denen es sich um die Vornamen seiner beiden Töchter handelt. „Großflächige, nicht von der Sommeruniform verdeckte Tätowierungen, verhindern Aufnahme in den Polizeidienst NRW, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 26.09.2014, Az. 6 B 1064/14“ weiterlesen

Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.04.2014, Az. 2 A 8/13

Die Frage des Anspruchs auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs beschäftigt seit einem insoweit wegweisenden und für die nationalen Gerichte verbindlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012 immer wieder auch die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Jüngst hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass auch Beamte, die selber ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen und so aktiv auf die Beendigung des Beamtenverhältnisses hinwirken, einen Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs haben, den sie krankheitsbedingt vor ihrer Entlassung nicht in Anspruch nehmen konnten. „Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch bei Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.04.2014, Az. 2 A 8/13“ weiterlesen

zur Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren, Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil v. 21.08.2014, Az. 13 K 3185/13

Die Zahl der Widerspruchsverfahren nimmt ab. Aber im Beamtenrecht sind insbesondere Bundesbeamte gehalten Widerspruch einzulegen (§ 126 BBG). Dies gilt etwa auch bei dienstlichen Beurteilungen. Im konkreten Fall hat nun der Widerspruch gegen eine Beurteilung der Bundesagentur für Arbeit Erfolg gehabt und die Beurteilung wurde aufgehoben. Dennoch hat die Behörde die Erstattung der Anwaltskosten verweigert. Zu Unrecht, wie nun das Verwaltungsgericht Arnsberg nach einem erneuten Widerspruch (gegen die Kostenentscheidung) und entsprechender Klage festgestellt hat.

„zur Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren, Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil v. 21.08.2014, Az. 13 K 3185/13“ weiterlesen

ein Streit um Lehraufträge an Hochschulen ist öffentlich-rechtlich, Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 25.08.2014, Az. 4 Ca 2399/14

Nur selten stellt sich im öffentlichen Dienst die Frage der Rechtswegzuständigkeit. Für Arbeitsverträge sind die Arbeitsgerichte zuständig, für Beamten-, Richter- und Soldatendienstverhältnisse die Verwaltungsgerichte oder Spezialgerichte (Richterdienstgericht, Truppendienstgericht, etc.).

Rechtsprechung und Gesetzgeber machen allerdings auch gelegentlich Gebrauch von sogenannten „öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen eigener Art“. Hierunter fallen etwa Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (§ 30 JAG NRW i.V.m. § 6 Abs. 1 LBG NRW) oder auch Lehrbeauftragte an Hochschulen (§ 43 HG NRW bzw. § 36 KunstHG NRW).

Auch für diese sind allein die Verwaltungsgerichte zuständig, entschied nun das Arbeitsgericht Düsseldorf in einem aktuellen Fall.

Nach der Verweisung hat die Klägerin die Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 15 K 6195/14) zurückgenommen. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. „ein Streit um Lehraufträge an Hochschulen ist öffentlich-rechtlich, Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 25.08.2014, Az. 4 Ca 2399/14“ weiterlesen