Eineinhalb Wochen vor der Oberbürgermeister-Wahl in Köln muss die Millionenstadt die bisherigen Stimmzettel aus dem Verkehr ziehen. Grund sind rechtliche Bedenken der Kölner Bezirksregierung gegen die Ausgestaltung der gut 800.000 Stimmzettel. „Köln muss Stimmzettel für OB-Wahl aus dem Verkehr ziehen, Donaukurier v. 02.09.2015“ weiterlesen
Köln: Neuer Wahltermin einziger Ausweg, Mehr Demokratie NRW, Pressemitteilung v. 02.09.2015
Von Thorsten Sterk
Mehr Demokratie warnt vor Hängepartie bei OB-Wahl
Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert die Reaktion der Stadt Köln auf die Bedenken der Bezirksregierung zur Zulässigkeit der Stimmzettel bei der OB-Wahl als inkonsequent. „Wenn die Stimmzettel nicht rechtskonform sind, lassen sich die bisher abgegebenen Briefwahlstimmen nicht retten. Für die restlichen Wähler einfach neue Zettel zu drucken, beschwört Wahlanfechtungen geradezu herauf“, sagt der Jurist Robert Hotstegs, der den Verein in Rechtsfragen berät. Die einzige Lösung sei eine Verschiebung der Wahl, um allen Wählern die Stimmabgabe mit einwandfreien Stimmzetteln zu ermöglichen. „Köln: Neuer Wahltermin einziger Ausweg, Mehr Demokratie NRW, Pressemitteilung v. 02.09.2015“ weiterlesen
keine Nachzahlung für opt-out-Schichten? Alles offen geblieben!, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.08.2015, Az. 26 K 9607/13
Nach der mündlichen Verhandlung am 21.08.2015 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Musterklage eines Feuerwehrmannes aus Düsseldorf abgewiesen. Er hatte für die Jahre 2010 bis 2013 geltend gemacht, dass die gezahlte 20,- €-Pauschale für sogenannte opt-out-Schichten zu niedrig sei. Ihm stehe stattdessen eine Vergütung nach der Mehrarbeitsverordnung zu, die Zahlung der jeweils 20,- € müsse hierauf angerechnet werden.
Kern der Klage war der Vortrag, dass die Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (AZVOFeu NRW) die EU-Arbeitszeitrichtlinie nur unvollständig und damit fehlerhaft umgesetzt habe. Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sei entsprechend auf Nordrhein-Westfalen zu übertragen. Darüber hinaus sei aber auch das sogenannte Zulagengesetz verfassungswidrig, weil es den Dienstherrn nahezu willkürliche Bezahlungen ermöglicht hätte. Damit verstoße es gegen den Vorbehalt des Gesetzes.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Frage der Europarechtswidrigkeit und der Verfassungswidrigkeit in seiner Entscheidung ausdrücklich nicht beantwortet, sondern lediglich auf die bisherige Rechtsprechung verwiesen, die beide Argumente aber inhaltlich nicht geprüft hat. Die Berufung wurde nicht zugelassen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Derzeit wird ein Antrag auf Zulassung der Berufung vorbereitet. „keine Nachzahlung für opt-out-Schichten? Alles offen geblieben!, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.08.2015, Az. 26 K 9607/13“ weiterlesen
Koch: Das geht gegen den Minister, Wuppertaler Rundschau v. 27.08.2015
Wuppertal. „Die massive öffentliche Kritik an meiner Amtsführung droht den Entwicklungsprozess der Justizvollzugsanstalt zu belasten.“ Mit diesen Worten hat sich der Leiter des Ronsdorfer Jugendgefängnisses verabschiedet. Von Dirk Lotze
Über den Sommer hatten sich ehemalige Gefangene wie auch Mitarbeiter über die angespannte Stimmung im 2011 eröffneten Haus geäußert. Ende Oktober muss sich ein Mitarbeiter (27) laut Informationen unserer Zeitung sogar vor dem Amtsgericht wegen mutmaßlich ungerechtfertigter Gewalt gegen einen Gefangenen verantworten. Der Anklage zufolge soll der Mann seinem Opfer kurz vor dem Jahreswechsel 2013/14 mit der Faust ein Auge blau geschlagen haben, als die beiden nach einem Streit eigentlich schon wieder von weiterem Aufsichtspersonal getrennt worden waren. Der Angeklagte muss, sollte er verurteilt werden, nun selbst mit einer Gefängnis- oder Bewährungsstrafe rechen. „Koch: Das geht gegen den Minister, Wuppertaler Rundschau v. 27.08.2015“ weiterlesen
Jubiläumsfeier: seit 30 Jahren gegen die Mühlen der Behörden | Kanzlei | Pressemitteilung 2015-07
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 25.08.2015
::: Pressemitteilung 7/2015 :::
Jubiläumsfeier: seit 30 Jahren gegen die Mühlen der Behörden
Fachkanzlei für Beamten-, Disziplinarrecht und Bürgerbeteiligung einmalig in NRW
Düsseldorf. Die Tinte unter dem alten Mietvertrag von 1985 ist kaum verblasst. Vor dreißig Jahren eröffnete die heutige Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in der Mozartstraße in Düsseldorf. Die Adresse wurde zur Visitenkarte für das Beamten- und Disziplinarrecht oder die Bürgerbeteiligung. Auch das DDR-Recht gehörte zu den Spezialgebieten – eine letzte Akte ist noch 2015 Zeugin dafür. „Jubiläumsfeier: seit 30 Jahren gegen die Mühlen der Behörden | Kanzlei | Pressemitteilung 2015-07“ weiterlesen
Feuerwehrmann geht leer aus, Spiegel v. 24.08.2015
Überstunden-Klage
Wie viel sind Überstunden wert? Ein Feuerwehrmann aus Düsseldorf wollte Extra-Geld für seine 54-Stunden-Woche – nachträglich und für mehrere Jahre. Das Gericht hat seine Klage nun abgewiesen.
Pro Woche 54 Stunden arbeiten? Was für die meisten Arbeitnehmer kaum vorstellbar scheint, ist für viele Feuerwehrleute normal. Wie hoch die Entlohnung für ihre Mehrarbeit sein sollte, ist allerdings strittig, wie ein Fall aus Düsseldorf zeigt. Dort hat das Verwaltungsgericht die Klage eines Feuerwehrbeamten abgelehnt, der die Stadt auf Zahlung von 8500 Euro verklagt hatte. „Feuerwehrmann geht leer aus, Spiegel v. 24.08.2015“ weiterlesen
Gericht weist neue Feuerwehr-Klage ab, Rheinische Post v. 22.08.2015
Düsseldorf. Jetzt will der Feuerwehrmann in der nächsten Instanz mehr Überstunden-Geld einfordern. Von Stefani Geilhausen
Rund 8500 Euro hat Rechtsanwalt Robert Hotstegs für seinen 38-jährigen Mandanten gefordert. Der hatte, wie alle anderen Düsseldorfer Feuerwehrleute auch, von 2010 bis Ende 2013 pro Schicht 20 Euro zusätzlich zum Gehalt bekommen, als Entschädigung für sechs wöchentliche Überstunden. „Gericht weist neue Feuerwehr-Klage ab, Rheinische Post v. 22.08.2015“ weiterlesen
Prozess um Überstunden: Feuerwehrmann geht leer aus, Westdeutsche Zeitung v. 22.08.2015
Von Peter Kurz
mit einem Kommentar von Peter Kurz
Düsseldorfer scheitert im Musterprozess um Überstunden. Er hatte 8514 Euro Nachschlag gefordert.
Düsseldorf. Ein Feuerwehrmann, der ohnehin schon eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hat, soll noch mal sechs Stunden drauflegen. Und dann damit zufrieden sein, dass er pro Zusatzschicht eine Pauschale von nur 20 Euro bekommt. Muss er das hinnehmen? Um diese Frage ging es am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. In einem Musterverfahren, das auch für die anderen 8500 Berufsfeuerwehrleute in NRW und für die Kommunen als Arbeitgeber von großem Interesse war. „Prozess um Überstunden: Feuerwehrmann geht leer aus, Westdeutsche Zeitung v. 22.08.2015“ weiterlesen
Feuerwehrmann erhält keine Mehrarbeitsvergütung, juris.de Nachrichten v. 21.08.2015
Keine weitere Vergütung für Feuerwehr-Überstunden, WDR 2 v. 21.08.2015
Der Stadt Düsseldorf muss ihren Feuerwehrleuten keine weitere Vergütung für Überstunden nachzahlen. Das Verwaltungsgericht hat heute die Klage eines Düsseldorfer Feuerwehrmanns abgewiesen. Der 38-Jährige hält die bis Ende 2013 gezahlten Überstunden-Pauschalen für rechtswidrig. Er hatte, unterstützt von der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft (DfeuG), auf eine Nachzahlung von 8.500 Euro geklagt. Ohne Erfolg, erklärte heute ein Gerichtssprecher. Die Klage sei abgewiesen worden, weil der Kläger gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben verstoßen habe. Er habe die Mehrarbeit jahrelang freiwillig geleistet und sich mit 20 Euro je Schicht zufrieden gegeben. Erst viele Jahre später habe er eine höhere Vergütung verlangt. Der Kläger will gegen das Urteil in Berufung gehen.