„Wichtige Informationen vorenthalten“, nrw.mehr-demokratie.de v. 19.07.2017

Von Thorsten Sterk

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kurfürstenbad bleibt!“ verklagen die Stadt Bonn wegen des Bürgerentscheids über das Kurfürstenbad in der Bundesstadt. Unterstützt werden sie in ihrem juristischen Vorgehen von Mehr Demokratie. Mit der Klage soll die gesetzlich bisher nicht vorgesehene Möglichkeit der Anfechtung eines Bürgerentscheids grundsätzlich ermöglicht werden.

Die Kläger werfen der Stadt vor, den Bonner Bürgerinnen und Bürgern wichtige Informationen zu Finanzierungsproblemen eines neuen Zentralbades bewusst vorenthalten zu haben. Gleichzeitig habe der Oberbürgermeister mit einer einseitigen Werbekampagne auf Kosten der Stadtwerke in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf eingegriffen. Wir haben Robert Hotstegs, Rechtsanwalt der Bonner Bürgerinitiative, zur Klage befragt. „„Wichtige Informationen vorenthalten“, nrw.mehr-demokratie.de v. 19.07.2017“ weiterlesen

Durchsetzung kirchengerichtlicher Kostenerstattungsansprüche, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 07.07.2017, Az. 21 K 6243/15

Werden Auseinandersetzungen vor Kirchengerichten geführt, stößt das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen spätestens im Rahmen der Vollstreckung an seine Grenzen. „Kirchliche Gerichtsvollzieher“ gibt es nicht und auf der Grundlage kirchlicher Kostenfestsetzungsbeschlüsse dürfen keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Es bedarf daher nach wie vor einer „Übersetzung“ der Rechtstitel in das staatliche Recht. Üblicherweise durch eine Klage vor dem staatlichen Verwaltungsgericht. Aktuell hatte nun das Verwaltungsgericht Köln hierüber zu entscheiden und hat dabei den aktuellen Stand der Rechtsprechung zusammengefasst. „Durchsetzung kirchengerichtlicher Kostenerstattungsansprüche, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 07.07.2017, Az. 21 K 6243/15“ weiterlesen

Düsseldorf: Straßenbahnfahrer verteilen „Knöllchen“: Post­karten von der Rhein­bahn, lto.de v. 15.07.2017

Die Düsseldorfer Rheinbahn hat als örtliches Nahverkehrsunternehmen häufig mit Falschparkern zu kämpfen. Nun will sie „Knöllchen“ verteilen. Bei Robert Hotstegs sorgte die Nachricht für Kopfschütteln.

Die Situation ist alltäglich: Die Straßenbahn biegt um die Ecke, bleibt stehen und schaltet alle Blinker an. Es gibt kein Fortkommen, denn in der Kurve parkt ein Pkw. Natürlich ist dort Parken verboten, doch der Autofahrer hat es aber nicht so eng gesehen – zumindest nicht so eng, wie es nun der Straßenbahnfahrer sieht. Denn sein Fahrzeug ist schienengebunden. Einen starren Aufbau hat es auch noch und damit „schneidet“ die Straßenbahn jede Kurve. Und dort ist das Auto nun im Weg.

Wenn überhaupt kein Vorbeikommen möglich ist, bleibt einem Straßenbahnführer nichts anderes übrig, als das Ordnungsamt zu verständigen und dafür zu sorgen, dass das Amt das Fahrzeug aus dem Weg schleppt. Ein Vorgang, der Zeit kostet, aber in der Regel von der Verkehrsüberwachung zumindest der Landeshauptstadt zügig bearbeitet wird. Denn eine Straßenbahn kann schnell für Staus in der ganzen Stadt sorgen, von den automatisch notwendigen Umleitungen für alle nachfolgenden Bahnen ganz zu schweigen.

Dann gibt es aber noch die zweite Fallkonstellation: Der Pkw steht zwar ungünstig, aber mit sehr viel Geduld, kritischem Blick und schrittweisem Tempo kann die Bahn an einem Falschparker vorbeizukommen. Hier sollen in Düsseldorf zukünftig die Fahrer ein Rheinbahn-Knöllchen verteilen.

direkt zum LTO-Artikel 

„In dubio pro reo“ auch im Disziplinarrecht für die Persönlichkeit des Beamten, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 08.06.2017, Az. 2 B 5.17

Nach einem Dienstvergehen ist die Gefahrenprognose für einen Beamten im Zweifel günstig.

Ein Beamter, der sich nach einem Pflichtverstoß in eine therapeutisch Behandlung begibt, hat die Gelegenheit – bei einer längeren Verfahrensdauer um so mehr – nachzuweisen, dass er sich künftig keine Fehltritte mehr erlauben wird. Das Verwaltungsgericht und auch das Berufungsgericht muss dazu jeweils Beweis erheben und im Zweifel die für den Beamten günstige Prognose annehmen.

Ein langes Verfahren und durchgeführte therapeutische Maßnahmen können also dazu führen, dass in jeder Tatsacheninstanz neue Prognosen berücksichtigt werden müssen. „„In dubio pro reo“ auch im Disziplinarrecht für die Persönlichkeit des Beamten, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 08.06.2017, Az. 2 B 5.17“ weiterlesen

Seminar: Gesundheitsmanagement / Dienstunfähigkeit in Behörden | difdi | Pressemitteilung 2017-01

Düsseldorfer Institut für Dienstrecht
Düsseldorf, den 03.07.2017

::: Pressemitteilung 1/2017 :::

Seminar: Gesundheitsmanagement / Dienstunfähigkeit in Behörden
Folgen und Veränderungen nach der Dienstrechtsmodernisierung 2016, aktuelle Rechtsprechung

Düsseldorf. Die Gesundheit ist ein kostbares Gut. Dienstunfähig erkrankte Beamte erleiden finanzielle Einbußen, Behörden stehen vor den rechtlichen Hürden des Verfahrens einer solchen Zurruhesetzung und scheitern allzu oft an Fehlern im amtsärztlichen Gutachten oder der Suche nach Weiterbeschäftigungen. Eine Möglichkeit, die immer weiter steigende Anzahl der erkrankten Beamten zu verringern, ist die Einführung eines behördlichen Gesundheitsmanagements. „Seminar: Gesundheitsmanagement / Dienstunfähigkeit in Behörden | difdi | Pressemitteilung 2017-01“ weiterlesen

zwei Organstreitverfahren wegen Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen aus formellen Gründen erfolglos, Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 30.06.2017

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Beschlüssen vom 27. Juni 2017 die Anträge der Partei „Volksabstimmung“ und der Wählervereinigung „Sauerländer Bürgerliste“ gegen die Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen als unzulässig verworfen. Eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Sperrklausel ist damit nicht verbunden. „zwei Organstreitverfahren wegen Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen aus formellen Gründen erfolglos, Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 30.06.2017“ weiterlesen

Es geht um die Zukunft der Friedhöfe, Rhein-Erft-Rundschau v. 17.06.2017

Bürgerentscheid in Pulheim

Pulheim – Nun haben die Bürger das Wort. Am Sonntag, 25. Juni, entscheiden die wahlberechtigten Pulheimer, ob ausgewählte Friedhofsflächen (gelbe Flächen genannt, weil sie im entsprechenden Plan gelb markiert sind) langfristig, nach Ablauf der Ruhefristen, entwidmet werden oder nicht. „Es geht um die Zukunft der Friedhöfe, Rhein-Erft-Rundschau v. 17.06.2017“ weiterlesen

Weil die FDP-Geschäftsstelle Listenplätze vertauschte: Muss NRW neu wählen?, lto.de v. 03.06.2017

Die FDP hat auf der Wahlliste zur Landtagswahl NRW die Plätze 24 und 48 vertauscht. Für eine Kölner Anwaltskanzlei muss das zur Ungültigkeit der Wahl führen. Sie kündigte an, den Plätzetausch notfalls vor den VerfGH NRW zu bringen.

Die FDP hat auf ihrer eingereichten Landesliste für die NRW-Landtagswahl vom 7. Mai dieses Jahres zwei Kandidaten vertauscht. Politiker Christian Sauter, ursprünglich vorgesehen für Platz 24, tauschte unfreiwillig mit der Kollegin auf Platz 48, Martina Hannen, die nun an seiner statt im Landtag sitzen wird. Wie es zur der Verwechslung kam, ist nicht bekannt.

direkt zum LTO-Artikel 

Kölner Kanzlei will wegen Patzer der FDP Neuwahlen durchsetzen, Kölner Stadt-Anzeiger v. 01.06.2017

NRW-Landtagswahlen

Gerhard Voogt

Düsseldorf. Das NRW-Verfassungsgericht in Münster wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Landtagswahl in NRW beschäftigen müssen. Der Kölner Verwaltungsrechtler Jürgen Küttner kündigte im Gespräch mit unser Zeitung eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof an. „Kölner Kanzlei will wegen Patzer der FDP Neuwahlen durchsetzen, Kölner Stadt-Anzeiger v. 01.06.2017“ weiterlesen

Leserforum, NJW-aktuell 23/2017, 10

Leserbrief zu Rebehn, NJW-aktuell H. 21/2017, 17

Die Notwendigkeit eines Kurswechsels in der Personalpolitik der Justiz deutet sich an. Rebehn hat recht, wenn er jetzt eine vorbeugende Strategie einfordert. Besoldung, Arbeitsplätze und Entwicklungschancen sind dabei aber nur drei der möglichen Ansatzpunkte. Immer wieder hat es in der Vergangenheit auch systematische Überlegungen gegeben, etwa die Durchlässigkeit der volljuristischen Berufe zueinander zu verbessern. Die Fälle, in denen Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte ihre Karriere jeweils in einem anderen Berufsfeld fortgesetzt haben, stellen sich vielfach als Bereicherung des neuen Berufes dar.

Gerade vor dem Hintergrund, dass nach wie vor – statistisch anhand der Berufswahl bekanntlich nicht zu belegen – die Befähigung zum Richteramt alle Volljuristen vereint, erscheint es doch geradezu attraktiv das Berufsrecht der Rechtsanwälte und das Dienstrecht der Richter und Staatsanwälte auf seine bessere Durchlässigkeit hin zu überprüfen. Nach der kleinen BRAO-Reform ist vielleicht ja vor einer großen DRiG-Reform?

 

Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs, Düsseldorf