Moers (RP) Die Olili-Fraktion Moers teilte gestern mit, dass die Kläger gegen die Nichtzulassung der Bürgerbegehrens „Für den Erhalt der Bibliothek und gegen den Rathausneubau“, Brigitte Hübel und Heinz Huppers, durch den Anwalt Robert Hotstegs Bürgermeister Norbert Ballhaus um eine amtliche Auskunft gebeten haben, ob und wenn ja wie in der Ratssitzung am 1. April Beschlüsse gefasst werden sollen, die dem Bürgerbegehren inhaltlich entgegenstehen. „Eilverfahren im Bürgerbegehren, Rheinische Post vom 27.03.2009“ weiterlesen
BI fordert Wiederherstellung der Stelle des Technischen Beigeordneten, Pressemitteilung BI 23.03.2009
„Die BI hat ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben“ umschrieb der Anwalt des Bürgerbegehrens Technischer Beigeordneter das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. Dieses Gericht hatte unmittelbar zuvor „unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung“ den Rat der Stadt Greven verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen. Über Radio und Fernsehen wurde über die richtungsweisende Entscheidung berichtet. Noch hat die Bürgerinitiative mit der Unterstützung von Ratsmitgliedern, Senioren, Landwirten und vielen Bürgern in Greven ihr gestecktes Ziel nicht erreicht. Aber unbestritten ist, dass mit dem Urteil eine wichtige Hürde erklommen wurde, weil nunmehr alle Verwaltungsgerichte bei der zu entscheidenden Rechtsfrage, ein Bürgerbegehren für zulässig erachten. Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Bürgerentscheid vor der ablehnenden Entscheidung der CDU-geführten Ratsmehrheit den Vorrang eingeräumt, die mit ihrer Entscheidung „das Bürgerbegehren sei unzulässig“ nunmehr im Widerspruch zu allen Verwaltungsgerichten stehen, die zu dieser Rechtsfrage jemals entschieden haben. „BI fordert Wiederherstellung der Stelle des Technischen Beigeordneten, Pressemitteilung BI 23.03.2009“ weiterlesen
Bürgerbegehren zulässig: Verwaltungsgericht gibt Klage statt, Emsdettener Volkszeitung vom 06.03.2009
Von Jörn Hartwich
GREVEN/ MÜNSTER Das Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ ist zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden und den Rat der Stadt Greven verpflichtet, seine Entscheidung von August 2008 zu korrigieren. „Bürgerbegehren zulässig: Verwaltungsgericht gibt Klage statt, Emsdettener Volkszeitung vom 06.03.2009“ weiterlesen
Bürgerbegehren zulässig, Münsterländische Volkszeitung vom 06.03.2009
Innovationspreis für Anwaltsberatung auf 123recht.net
Unter der Schirmherrschaft des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie erfolgte die Auszeichnung der innovativsten IT-Lösungen für den Mittelstand
Karlsruhe, 06.03.2009 Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung auf der CeBIT hat die Initiative Mittelstand gestern Abend die Sieger des INNOVATIONSPREIS-IT 2009 ausgezeichnet. Vor mehreren hundert Gästen aus Politik, Wirtschaft und ITK-Industrie wurden die innovativsten und am besten für den Mittelstand geeigneten IT-Lösungen aus 2000 Bewerbungen geehrt. Kategoriesieger im Bereich „Beratung / Consulting“ ist dabei das Portal 123recht.net geworden.
Aus unserer Kanzlei bietet Rechtsanwalt Robert Hotstegs bereits seit 2008 online-Rechtsberatungen über das Dienstleistungsportal an. ( Link zur Profilseite )
Pressemitteilung: Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ in Greven zulässig (VG Münster, Az. 1 K 2121/08)
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Urteil vom heutigen Tag den Rat der Stadt Greven verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Technischer Beigeordneter“ festzustellen.
Der Rat der Stadt Greven hatte im Juni 2008 die Hauptsatzung der Stadt geändert und beschlossen, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2009 nur noch ein Beigeordneter statt wie bisher zwei Beigeordnete gewählt wird. Durch Beschluss vom 13. August 2008 hatte der Rat unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster festgestellt, das gegen die Satzungsänderung gerichtete Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ sei unzulässig, weil die Bestimmung der Zahl der Beigeordneten, wie das Verwaltungsgericht Münster bereits durch Urteil vom 2. Juni 2004 entschieden habe, die innere Organisation der Gemeinde betreffe. Der hiergegen gerichteten Klage des Bürgerbegehrens gab das Gericht nunmehr unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung statt. „Pressemitteilung: Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ in Greven zulässig (VG Münster, Az. 1 K 2121/08)“ weiterlesen
Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
Künftig soll für das behördliche und gerichtliche Verfahren in Disziplinarsachen gegen Notare allein das Bundesdisziplinargesetz angewendet werden, soweit in der Bundesnotarordnung keine abweichenden Sonderregelungen getroffen werden. Das hat der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts (BT-Drs. 16/12062), den die Bundesregierung vorgelegt hat, zum Ziel, meldete der Pressedienst des Bundestags am 04.03.2009. „Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts“ weiterlesen
Berufsinformationstage – Assessment-Training und Job-Infos, GBG-Info 2009
In der Zeit vom 20.01.09 bis 22.01.09 fanden die diesjährigen Berufsinformationstage für die Schüler/Innen der Jahrgangsstufe 12 und für interessierte Schüler/innen der Jahrgangsstufe 13 des Georg-Büchner-Gymnasiums, Kaarst statt.
„Berufsinformationstage – Assessment-Training und Job-Infos, GBG-Info 2009“ weiterlesen
Du sollst nicht trödeln! – Das Beschleunigungsgebot im Disziplinarrecht (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.02.2009, Az. 31 K 8051/08.O)
Das Disziplinarverfahren unterliegt nach den gesetzlichen Vorgaben einem gesteigerten Beschleunigungsgrundsatz. Das bedeutet, dass die Behörde und die für sie tätigen Ermittlungsführer die Sache beschleunigt, mit oberster Priorität bearbeiten müssen. Oftmals wird hiergegen verstoßen, weil die Ermittlungsbeamten noch andere Aufgabe haben, denen sie -fälschlich- höhere Priortät einräumen. Manchmal werden Disziplinarverfahren auch bewußt von den Behörden verschleppt, weil man gegenüber der Presse oder den Vorgesetzten einen Sündenbock braucht. „Wir ermitteln ja immer noch…“, lautet dann die Erklärung nach außen. Derweil erleiden die Beamten einen Ansehensverlust und z.T. auch finanzielle Schäden (z.B. durch eine Beförderungssperre), wenn das Disziplinarverfahren lange dauert.
„Du sollst nicht trödeln! – Das Beschleunigungsgebot im Disziplinarrecht (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.02.2009, Az. 31 K 8051/08.O)“ weiterlesenRheinische Kirche stellt homosexuelle Pfarrer-Paare bei der Rente gleich
Homosexuelle Pfarrer, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, werden erstmals in einer deutschen Landeskirche im Versorgungsrecht mit Eheleuten gleichgestellt. Die zweitgrößte deutsche Landeskirche koppelt sich mit ihrem Beschluss vom Dienstrecht des Landes NRW ab – sie orientiert sich bislang bei der Besoldung und Versorgung ihrer Pfarrer grundsätzlich am Beamtenrecht. Der Kölner Stadtsuperintendent Rolf Domning hofft, dass die Regelung der rheinischen Kirche auf das Land NRW abfärbt, denn „wir wollen diese Diskriminierung nicht haben“. Im Saarland gebe es bereits eine Hinterbliebenenversorgung für Beamte und in Rheinland-Pfalz befinde sie sich im Gesetzgebungsverfahren, sagte der Theologe. Die rheinische Kirche erstreckt sich auf Teile von NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen. „Rheinische Kirche stellt homosexuelle Pfarrer-Paare bei der Rente gleich“ weiterlesen