Mitgliedschaft im Förderkreis des Düsseldorfer Instituts für Dienstrecht

Seit Juli 2024 ist unsere Kanzlei Mitglied im Förderkreis des Düsseldorfer Instituts für Dienstrecht (difdi).

Das Düsseldorfer Institut für Dienstrecht ist ein in ganz Deutschland aktiver Träger, der sich vor allem der Weiterbildung im Bereich des Staats- und Verwaltungsrechts und des Rechts des öffentlichen Dienstes (Länder, Bund, Europäische Union, Kirchen) verschrieben hat.

Mitglied im Förderkreis | Düsseldorfer Institut für Dienstrecht
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online-Verhandlungen

(C) Landgericht Düsseldorf

Die Corona-Pandemie hat auch in den von uns betreuten verwaltungsrechtlichen und verwaltungsgerichtlichen Fragen den Blick auf Vorschriften gelenkt, die wir bislang nicht beachtet haben: die online-Verhandlung.

Tatsächlich kennt das Prozessrecht die Verhandlung von verschiedenen Orten aus und bei gleichzeitiger Ton- und Bildübertragung schon seit einigen Jahren, ohne dass diese Verfahren aber in nennenswerter Weise stattgefunden haben.

Zur Vermeidung von derzeit unerwünschten Kontakten und von Anreisen für unsere Mandant:innen und uns selbst beantragen wir daher vermehrt gem. § 102a VwGO

„den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen [zu] gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen.“

§ 102a Abs. 1 S. 1 VwGO

Bislang haben wir diese Verhandlungen bei folgenden Gerichten beantragt:

GerichtAntrag erfolgreichAntrag abgelehntAnträge offenTendenz
Amtsgericht Kleve*1
Landgericht Düsseldorf*1
Verwaltungsgericht der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens1
Verwaltungsgericht Arnsberg1
Verwaltungsgericht Düsseldorfdiverse
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen1
Verwaltungsgericht Köln11
Verwaltungsgericht Minden1
Verwaltungsgericht Trier2
Stand: 11.06.2021

*bei den Zivilgerichten haben wir entsprechende Anträge nach §128a ZPO gestellt.

Nach einem Jahr fällt Bilanz der Plettenberger Ombudsstelle gemischt aus, Süderländer Tageblatt v. 17.08.2020

Ombudsverfahren im Feuerwehrstreit bleibt für Beteiligte hinter Erwartungen zurück

Sebastian Schulz / Johannes Opfermann

Plettenberg – Um im Konflikt zwischen den Mitgliedern der Löschgruppe Holthausen und der Plettenbeger Wehrleitung zu vermitteln, wurde vor einem Jahr eine externe Ombudsstelle eingerichtet, deren Arbeit am vergangenen Freitag endete. Das Fazit der Beteiligten fällt unterschiedlich aus.

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Ombudsstelle Feuerwehr läuft aus | Pressemitteilung 2020-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 03.08.2020

::: Pressemitteilung 05/2020 :::

Ombudsstelle Feuerwehr läuft aus
ein besonderes Angebot für die Freiwillige Feuerwehr Plettenberg

Düsseldorf/Plettenberg. Die im letzten Jahr durch den Rat und die Stadtverwaltung Plettenberg eingerichtete externe „Ombudsstelle Feuerwehr“ beendet ihre Tätigkeit Mitte August. Die Ombudsstelle war im Sommer 2019 eingerichtet worden, um Beschwerden, Anregungen und Informationen von Mitgliedern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Freiwilligen Feuerwehr entgegenzunehmen. Die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in Düsseldorf, hatte das Angebot seinerzeit kurzfristig telefonisch, per Email und über eine spezielle Homepage online bereitstellt. Die Rahmenvereinbarung war auf ein Jahr befristet und läuft regulär im August aus.

ein Jahr als vertrauliche Anlaufstelle

„Das erste halbe Jahr der Ombudsstelle hatte schnell gezeigt, dass der Bedarf bestand neben dem Dienstweg, den internen Beschwerdemöglichkeiten und der Personalvertretung auch unmittelbar Externe im Vertrauen anzusprechen“, fasst Robert Hotstegs, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, den Auftakt der Arbeit zusammen. „Sowohl technische Angelegenheiten wie auch einzelne Personalprobleme bis zu grundlegenden Fragen des Rettungsdienstes sind in den letzten Monaten an uns herangetragen worden. Auf Wunsch der Hinweisgeber wurden die Beschwerden entweder offen oder auch anonymisiert weitergegeben.“

Gerade in der Vertraulichkeit lag der Unterschied zu herkömmlichen Beschwerdewegen innerhalb einer Stadtverwaltung, hier habe sich die Stadt Plettenberg für ein Modell entschieden, das bundesweit erstmalig für eine Freiwillige Feuerwehr eingerichtet wurde. Die Stadt Köln hatte zuvor ein ähnliches Modell für ihre Berufsfeuerwehr genutzt.

Da der Impuls zur Einrichtung der Ombudsstelle aus dem Rat kam, erhielt dieser im Februar und Juli jeweils einen Bericht über die Tätigkeit der Ombudsstelle. An ihn wird im August auch der Abschlussbericht erstattet.

Parallel zu der Ombudsstelle hat Bürgermeister Ulrich Schulte auch Veränderungsprozesse im Fachgebiet Sicherheit, Ordnung, Brandschutz, Rettungswesen angestoßen. Die parallel zur Ombudsstelle eingesetzte Lenkungsgruppe hatte sich für eine ergänzende Mediation ausgesprochen, der Kreisbrandmeister will der Feuerwehr eine unabhängige Mediatorin bzw. einen unabhängigen Mediator vorschlagen. Die Stadt Plettenberg will die aus der Ombudsstelle entstandenen Anregungen, Problembeschreibungen und Hinweise nun stärker bündeln und verstärkt interne Kanäle nutzen.

„Die Idee der Ombudsstelle beinhaltet stets auch das Auslaufen des Projektes, zugleich aber auch den Dauerauftrag, dass die Stadt Plettenberg nachhaltige neue Kommunikationswege und Strukturen aufbaut, sich reorganisiert und dauerhaft die Freiwilligen in dem Veränderungsprozess mitnimmt“, so Hotstegs.

bis zum 14.08.2020 erreichbar

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Ombudsstelle sind Rechtsanwältin Sarah Nußbaum und Rechtsanwalt Robert Hotstegs. Sie stehen bis Mitte August den Mitgliedern und Mitarbeitenden der Freiwilligen Feuerwehr Plettenberg zur Verfügung.

Schon jetzt können – wie auch zuvor – Hinweise auch jederzeit auf dem Dienstweg gegeben werden. Sie sind ausdrücklich auch nach dem Auslaufen der Ombudsstelle weiterhin erwünscht.

::: Kontakt :::

»Ombudsstelle Feuerwehr«
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mozartstr. 21
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211/497657-11
Fax: 0211/497657-26
plettenberg@ombudsstelle-feuerwehr.de
www.ombudsstelle-feuerwehr.de

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit.

Güterichterverfahren sind Mehrwert, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 01.04.2020, Az. 6 E 319/19

Im Rahmen einer beamtenrechtlichen Auseinandersetzung waren wir damit beauftragt worden, Klage gegen eine dienstliche Beurteilung und gegen eine Entlassungsverfügung zu erheben. Wir haben beide Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingeleitet und die Durchführung eines Güterichterverfahrens angeregt. Erfreulicherweise war sowohl die betroffene Landesbehörde wie auch die streitentscheidende Kammer ebenso für die Idee zu gewinnen wie auch der Güterichter des Verwaltungsgerichts.

Daher wurden beide Klageverfahren ausgesetzt und der Streit an den Güterichter verwiesen. (Güterichter und Mediation nach dem Mediationsgesetz, kleine Mediationsstatistik) Im Rahmen einer Verhandlung dort kam es zu einer umfangreichen Einigung, die weit über die Themen der Klagen (dienstliche Beurteilung, Entlassung) hinausgingen. So war etwa auch die Erteilung eines Dienstzeugnisses, die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit in einer anderen Laufbahngruppe wie auch die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit sofortiger Versetzung zu einer anderen Dienststelle Gegenstand der Einigung. Die Parteien verständigten sich darauf, dass durch die Einigung vor dem Güterichter auch die Klageverfahren erledigt seien, außerdem wurde eine Kostenteilung vereinbart.

Bei der anschließenden Streitwertfestsetzung durch die „Streitkammer“ hat diese schlicht den Inhalt des – ihr im Wortlaut bekannten – Vergleichs ignoriert und einerseits den Streitwert für die dienstliche Beurteilung, im anderen Verfahren den Streitwert für die Entlassung angesetzt. Hiergegen haben wir als Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen Rechtsmittel eingelegt. Diesem hat das Verwaltungsgericht zu unserer bis heute anhaltenden Überraschung nicht abgeholfen. Es hat weiterhin ignoriert, dass ein sogenannter „Vergleichsmehrwert“ entstanden ist.

Dem hat nun erst das Oberverwaltungsgericht mit seiner aktuellen Entscheidung vom 01.04.2020 Einhalt geboten.

Der Rechtsstreit macht noch einmal darauf aufmerksam, dass auch verwaltungsgerichtliche und beamtenrechtliche Verfahren grundsätzlich und unabhängig vom Thema mediations- und güterichtergeeignet sind. Darüber hinaus weist die Streitwertfestsetzung aber auch darauf hin, dass die Gerichte verhandelte Mehrwerte häufig übersehen und offenbar auch übersehen wollen. Dem kann nur Einhalt geboten werden, wenn Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen Streitwertbeschwerde erheben.

Die Entscheidung lautet im Volltext:

„Güterichterverfahren sind Mehrwert, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 01.04.2020, Az. 6 E 319/19“ weiterlesen

Auslaufen der »Ombudsstelle Feuerwehr«

Die im Frühjahr 2018 durch die Stadtverwaltung Köln eingerichtete externe »Ombudsstelle Feuerwehr« läuft nun Ende Mai aus.

In den vergangenen 18 Monaten haben uns bislang 85 Eingaben erreicht. Per Email, über die Homepage, telefonisch, persönlich oder auch per Post. Der Großteil der Eingaben war auch zur Weiterleitung an die Stadt Köln bestimmt. Anonym oder unter Nennung des Absenders bzw. der Absenderin.

  • Rund 80 % der Eingaben haben durch die Lenkungsgruppe oder die Projektgruppe eine oder mehrere Rückmeldungen erhalten. Teilweise mehrere, weil ein einzelner Hinweis oft mehrere Themen angesprochen hat.
  • Rund 20% haben derzeit noch keine Rückmeldung erhalten. Hierbei handelt es sich u.a. um jüngere Eingaben, etwa aus den letzten Tagen. Vereinzelt befinden sich aber auch ältere Eingaben noch in der Bearbeitung der Projekt- und Lenkungsgruppe. Die Stadt Köln hat die nächsten Sitzungen für den Juni geplant, sodass die Hinweisgeber/innen dann mit Rückmeldungen direkt aus der Verwaltung rechnen dürfen.

Ab Samstag nimmt die Ombudsstelle keine neuen Hinweise mehr entgegen, auch die Bearbeitung der älteren Hinweise läuft dann aus.

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kleine Mediationsstatistik (Stand: 07/2024)

Im üblichen Gerichtsverfahren wird ein Rechtsstreit durch Urteil oder einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich beendet.

Daneben bieten die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen einen weiteren Weg zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten an, nämlich die Mediation: Eine moderne Konfliktlösungsmethode, bei der die Beteiligten mit Hilfe eines zum Mediator ausgebildeten Verwaltungsrichters gemeinsam zu einer dauerhaften Problembereinigung gelangen.

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#2 Robert Hotstegs: Mediation bei Bürgerinitiativen, Der Mediationspodcast v. 12.05.2017

Der Mediationspodcast Podcast 12.05.17 06:54 Uhr

Dauer: 00:30:10

Robert Hotstegs ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und hat zudem noch die Ausbildung zum Mediator absolviert. Seine Kanzlei hat sich unter anderem auf Beamtenrecht und auf Bürgerbeteiligungen spezialisiert. Wir unterhalten uns über Fälle im Beamtenrecht. Außerdem berichtet er über eine Bürgerinititiative, die sich gegen sie Schließung einer Grundschule wehrte. Seine Kanzlei begleitete die Initiative im Mediationsverfahren, bei der am Ende die Schulschließung nicht verhindert werden konnte, dafür eine für alle Beteiligte gute Lösung für die Zukunft. Eine weitere Bürgerinitiative bildet sich auch im Fall Berliner Flughafen BER, bei der die Lösung noch nicht in Sicht ist

Inhalt dieser Folge:

  • Überblick über seine Tätigkeitsschwerpunkte
  • Beamtenrecht
  • Bürgerbeteiligungen
  • Begleitung einer Bürgerinitiative „Grundschulrettung“ „Kurze Beine Kurze Wege“
  • Flughafen Berlin Tegel

Shownotes:

Robert Hotstegs homepage:
www.hotstegs-recht.de

Intervisionsgruppe Mediation: „Das sprachliche Handeln“ 19.11.2016

Die Intervisionsgruppe Mediation hat Frau Dr. Ina Pick (Assistentin Dt. Sprachwissenschaft, Uni Basel) eingeladen, ihr aktuelles Forschungsprojekt „Das sprachliche Handeln in der Mediation“ vorzustellen.

geplanter Ablauf:

10.00 Uhr Ankommen und ggf. Vorstellung der Teilnehmenden
10.30 Uhr Werkstattbericht von Dr. Ina Pick (praktische Bsp. von Mediationsaufzeichnungen, sprachwiss. Analyse, linguistische Lupe)
11.30 Uhr Rollenspiel mit Aufzeichnung (ca. 2 h)
anschl. Auswertung

Bitte verbindlich über den Doodle-Link anmelden und mögliche Rollen für das Rollenspiel auswählen:

Fachanwälte und Experten: Wer fragt, versteht`s … | Kanzlei | Pressemitteilung 2016-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 13.01.2016

::: Pressemitteilung 1/2016 :::

Fachanwälte und Experten: Wer fragt, versteht`s …
Ansprechpartner für Medien zum Verfassungs-, Verwaltungs-, Beamten- und Kommunalrecht

Düsseldorf. Auch im neuen Jahr möchten wir Ihnen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Bedarf:

„Fachanwälte und Experten: Wer fragt, versteht`s … | Kanzlei | Pressemitteilung 2016-01“ weiterlesen

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Fachanwalt für Verwaltungsrecht / Mediator

Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de

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