Vergleich in Sachen Emmericher Bürgerbegehren, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 03.03.2010

Die mündliche Verhandlung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist heute ohne eine gerichtliche Entscheidung über die Klage und den Eilantrag vom 22. und 23. Februar 2010 zu Ende gegangen. In dem Streit um das Bürgerbegehren „Rettet die Bäume im Rheinpark Emmerich“ haben sich die Beteiligten von sich aus geeinigt. Statt ursprünglich 50 bzw. 30 Bäumen sollen nunmehr nur noch 20 Bäume gefällt werden. Außerdem werden zur Kompensation 34 Bäume außerhalb und im Rheinpark selbst 7 Linden und 1 Trauerweide gepflanzt. Damit ist die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens offen geblieben.

Az.: 1 K 1331/10 und 1 L 292/10

(C) Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf

„Bündnis mit Gegengutachten“, Rheinische Post vom 16.02.2010

Emmerich (RP) Der Streit um die Umgestaltung des Rheinparks spitzt sich zu: Nachdem die Verwaltung das Bürgerbegehren des Aktionsbündnisses ablehnt, schlägt die Gruppe nun selbst juristisch zurück und hofft auf den Rat.

Seit Samstag hat Bündnissprecher Rüdiger Helmich allen Ratsmitgliedern, den Fraktionen, dem Bürgermeister und der Verwaltung eine Mail geschickt. Inhalt: das von den Baumfreunden in Auftrag gegeben Kurzgutachten, das der Düsseldorfer Rechtsanwalts Robert Hotstegs erstellt hat. „Und wer dieses Papier gelesen hat, kann nur zu der Auffassung kommen, dass unser Anliegen rechtmäßig ist“, so Helmich überzeugt. „„Bündnis mit Gegengutachten“, Rheinische Post vom 16.02.2010“ weiterlesen

„Laut Anwalt ist Bürgerbegehren doch rechtens“, NRZ vom 15.02.2010

Emmerich. Das Aktionsbündnis Bäume für Emmerich hat einen auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt eingeschaltet. Der sagt, das Bürgerbegehren gegen das Fällen der Bäume im Rheinpark ist in dieser Form durchaus zulässig.

Es war Eile geboten. Deshalb musste das Aktionsbündnis Bäume für Emmerich den Rechtsanwalt Robert Hotstegs aus Düsseldorf auch darum bitten, noch an Weiberfastnacht das Bürgerbegehren gegen das Fällen der Bäume im Rheinpark auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Immerhin muss der Stadtrat am Mittwoch entscheiden, ob das Bürgerbegehren tatsächlich nicht rechtens ist, wie es in der Beschlussvorlage der Verwaltung steht. Tatsächlich kommt Hotstegs, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist und sich seit 20 Jahren mit Bürgerbegehren beschäftigt, zu dem Ergebnis: Das Bürgerbegehren ist zulässig, die Verwaltungsvorlage abzulehnen. „„Laut Anwalt ist Bürgerbegehren doch rechtens“, NRZ vom 15.02.2010“ weiterlesen

Direkt-Demokraten wollen auch streichen, Remscheider General-Anzeiger vom 15.01.2010

IG Senioren Stadtplaner Sonnenschein darf auf Weisung von oben nicht sprechen.

Von Sabine Naber

Zu ihrem politischen Stammtsich hatte sich die Interessengemeinschaft (IG) Remscheider Senioren Mittwochabend in der Denkerschmette den Düsseldorfer [Rechtsanwalt] Robert Hotstegs eingeladen. „Mehr Demokratie wagen“ hatte der seinen Vortrag überschrieben, in dem er vor allem deutlich machte, dass es zum Kern einer realistischen Auffassung von Demokratie gehört, Mehrheiten entscheiden zu lassen. „Direkt-Demokraten wollen auch streichen, Remscheider General-Anzeiger vom 15.01.2010“ weiterlesen

Bilanz 2009: Jedes zweite Bürgerbegehren unzulässig

Wie schon 2008 war auch 2009 jedes zweite Bürgerbegehren unzulässig. Neun von 20 eingereichten und abgeschlossenen Initiativen liefen auf diese Weise ins Leere. 2008 waren es zwölf von 24 Begehren. Dank der Zusammenlegung mit Wahlen war der Anteil ungültiger Bürgerentscheide dafür im Vergleich zum Vorjahr sehr viel geringer. Nur eine von sechs Abstimmungen war für den Papierkorb. Im Vorjahr waren es noch sechs von elf. Dies ergibt sich aus einer Jahresauswertung des Verbandes Mehr Demokratie e.V. „Bilanz 2009: Jedes zweite Bürgerbegehren unzulässig“ weiterlesen

„Definitiv keine Bürgerbefragung“ in Dörpen, Neue Osnabrücker Zeitung vom 15.08.2009

Von Johannes Kapitza
Dörpen.
Über eine Stunde lang hatten der von der Initiative Campact beauftragte Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs und die Spitze der Dörpener Verwaltung sowie Vertreter des Gemeinderates im Gasthaus Westhus zusammengesessen – in durchaus sachlicher Atmosphäre, wie Gemeindedirektor Hans Hansen betonte: „Das hat uns ganz gutgetan.“ Zu einer einheitlichen Sichtweise der Rechtslage, was eine Bürgerbefragung zum geplanten Kohlekraftwerk in Dörpen betrifft, führte der Gedankenaustausch jedoch nicht. „„Definitiv keine Bürgerbefragung“ in Dörpen, Neue Osnabrücker Zeitung vom 15.08.2009“ weiterlesen