Das Verwaltungsgericht Kassel – 3. Kammer – hat durch Urteil vom 28.09.2012 (Aktenzeichen: 3 K 659/12.KS) eine Klage von drei Unterzeichnern des Bürgerbegehrens „Langes Feld“ in Kassel abgewiesen. Mit der Klage hatten sie die Feststellung beantragt, dass das Bürgerbegehren zulässig sei.
Die beklagte Stadt beabsichtigt im Ortsteil Niederzwehren die Errichtung eines Gewebestandorts im Gebiet „Langes Feld“. In diesem Gebiet ist die Beklagte Eigentümerin von ca. 55% der Grundstücksflächen. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.09.2007 wurde der Bebauungsplan „Langes Feld“ aufgestellt, der am 25.06.2012 als Satzung beschlossen wurde. Hiergegen richtet sich das von den Klägern in ihrer Eigenschaft als Vertrauenspersonen getragene Bürgerbegehren, mit dem sie das Ziel verfolgen, die Beklagte durch einen Bürgerentscheid zum Verzicht auf die gewerbliche Bebauung des „Langes Feldes“ zu bewegen. Mit dem Verzicht sollen die klimatischen Verhältnisse im betroffenen Gebiet zum Wohl der Gesundheit der Bürger erhalten bleiben. Das am 09.01.2012 beim Magistrat der Beklagten eingereichte Bürgerbegehren wurde von der Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 27.02.2012 als unzulässig zurückgewiesen.
Diese Entscheidung hat nun das Verwaltungsgericht bestätigt. „Bürgerbegehren „Langes Feld“ in Kassel gescheitert, Verwaltungsgericht Kassel, Pressemitteilung v. 28.09.2012, Az. 3 K 659/12.KS“ weiterlesen