Iserlohn. Die Bühne war bereitet : Im Zuschauerraum die Gegner und Befürworter der 2. Gesamtschule in Hennen, die lautstark ihre Unterstützung oder eben Ablehnung der jeweiligen Position kund taten, im Plenum die gewählten Vertreter der Bürgerschaft, die aus der Sondersitzung des Stadtrates zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die 2. Gesamtschule eine politische Schauveranstaltung machten. Einigkeit dürfte bei allen Beobachtern nur in einem Punkt bestanden haben: Die Fronten sind nicht mehr verhärtet, sondern versteinert, eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen des Bildungsbündnisses einerseits sowie CDU und Freien Wählern andererseits scheint auf absehbare Zeit kaum mehr möglich.
Mit einem eigenen Rechtsgutachten, erstellt von Robert Hotstegs, einem Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hatte das aus den Fraktionen von SPD, Grünen, Linken und FDP bestehende „Bildungsbündnis“ auf die Vorlage der Verwaltung reagiert, in der die formale Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt wird. Hotstegs, dessen Kanzlei auf die Betreuung und Beratung von direktdemokratischen Initiativen spezialisiert ist, kommt im Kern zu dem Ergebnis, dass die Initiatoren bereits nach der Ratssitzung vom 18. November 2011 hätten aktiv werden müssen, um die Einspruchsfrist zu wahren. „Die versteinerten Fronten im Schulkrieg, WAZ vom 01.11.2012“ weiterlesen