Zu dem am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Mit dem Gesetz wird die für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare geltende Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz abgelöst. Dies ist ein längst überfälliger Schritt, denn die Kostenordnung ist seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert geblieben. An die Stelle Justizverwaltungskostenordnung soll ein Justizverwaltungskostengesetz treten.
Die Gebühren der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. „Bundestag verabschiedet modernes Kostenrecht, Pressemitteilung, Bundesministerium der Justiz v. 17.05.2013“ weiterlesen