khd | UNKEL. Der Unkeler Verbandsgemeinderat hat mit den 14 Stimmen von CDU und FWG mehrheitlich das vom Förderverein Freibad Unkel (FFU) angestrebte Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt. Damit folgte die „bürgerliche Koalition“ der Ansicht der Verwaltung. „Rat lehnt Bürgerbegehren ab, General Anzeiger v. 15.03.2014“ weiterlesen
Zur Not ziehen die Eltern vor Gericht, WAZ v. 13.03.2014
Von Stefan Scherer
Die Eltern, die sich für den Erhalt der Gustav-Heinemann-Hauptschule in Schwelm einsetzen, hatten die Unterschriftenlisten schon desillusioniert eingesammelt. Gestern wichen Wut und Enttäuschung über ein mögliches Scheitern des Bürgerbegehrens neuer Zuversicht. Der auf Bürgerbegehren spezialisierte Anwalt Robert Hotstegs teilte ihnen mit, dass die Frist zur Abgabe der Unterschriften, die die Stadt den Eltern vorgelegt hatte, rechtlich falsch sei. „Zur Not ziehen die Eltern vor Gericht, WAZ v. 13.03.2014“ weiterlesen
Lokalnachrichten, radio ennepe ruhr v. 07.03.2014, 9:30 Uhr
Die Schwelmer Elterninitiative zum Erhalt der Hauptschule wird sich zum Bürgerbegehren rechtlich beraten lassen.
Das sagte ein Sprecher der Initiative im Gespräch mit Radio Ennepe Ruhr. Ein Düsseldorfer Experte für Verwaltungsrecht soll den Sachverhalt bis Montag prüfen. Davon macht die Initiative abhängig, ob sie klagen wird. Die Stadt hatte mitgeteilt, dass sie die Frist für die Unterschriftensammlung zum Erhalt der Hauptschule nicht verlängert. Bis Montag müssen daher jetzt die rund 1 800 nötigen Unterschriften eingereicht werden, um eine Schulschließung zu verhindern. Anfang der Woche hatte die Elterninitiative in einem Brief eine Verlängerung gefordert, weil sie erst Mitte Januar die Kostenschätzung für die Hauptschule von der Stadt erhalten habe.
neues Anzeigenmotiv erschienen, md magazin Doppelausgabe 4/2013 | 1/2014
Unser zweites Anzeigenmotiv ist nun erstmalig erschienen. Hierin stellen wir die Beratung im Bereich der Bürgerbeteiligung in den Mittelpunkt. Diese Beratung und Begleitung ist auch bundesweit und online möglich.
siehe www.mehr-demokratie.de
steuerliche Absetzbarkeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, Finanzgericht Münster, Urteil v. 27.11.2013, Az. 11 K 2519/12 E
Der 11. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil (vom 27. November 2013, Az. 11 K 2519/12 E) entschieden, dass auch Aufwendungen für einen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig erfolgt und aus Sicht eines verständigen Dritten Aussicht auf Erfolg bietet. Er hat damit die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu den Kosten eines Zivilverfahrens auf die Aufwendungen für ein Verwaltungsgerichtsverfahren übertragen. Das Urteil ist auf vergleichbare Fälle, in denen die Kosten bis zum 30.06.2013 entstanden sind, übertragbar. „steuerliche Absetzbarkeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, Finanzgericht Münster, Urteil v. 27.11.2013, Az. 11 K 2519/12 E“ weiterlesen
Personalien | Unternehmen & Verband, NJW-aktuell 45/2013, 42
Die Bundesvereinigung Öffentliches Recht e.V. hat den Vorstand im Oktober um zwei Mitglieder erweitert. Neu gewählt wurden auf der Mitgliederversammlung in Berlin die Fachanwälte für Verwaltungsrecht Christian Paschen, Berlin, und Robert Hotstegs, Düsseldorf.
Personalien | Anwaltskanzlei, NJW-aktuell 45/2013, 42
Die auf Beamten- und Kommunalrecht spezialisierte Düsseldorfer Kanzlei Dr. Obst & Hotstegs firmiert seit dem 1. 7. und nach dem Ausscheiden des Partners Dr. Henning Obst als Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft. Die Kanzlei wird von Dr. Nicole Wolf verstärkt.
neuer Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit
Seit der Bekanntgabe des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 ist dieser bisher unverändert gewesen und mittlerweile genauso viel Zeit vergangen wie zwischen der Einführung des RVG und der Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, die seit dem 01.08.2013 in Kraft ist. Daher hat die Streitwertkommission geprüft, inwieweit dieser zu ergänzen beziehungsweise anzupassen ist und nach einer Überarbeitung den Streitwertkatalog 2013 vorgelegt. „neuer Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit“ weiterlesen
Haan: Straßentausch ist noch nicht erfolgt, Rheinische Post v. 17.10.2013
Weil die Bürgerinitiative „Lebenswertes Haan“ Klage eingereicht hat, muss der Kreis Mettmann erst aufs Urteil warten.
Eigentlich sollte seit diesem Monat die Turnstraße nur noch eine Gemeindestraße und nicht mehr die Kreisstraße 5 sein, und die Martin-Luther-Straße eine Kreisstraße. Der Stadtrat hatte dem Vorhaben mehrheitlich zugestimmt. Doch die Bürgerinitiative „Lebenswertes Haan“ hat ihm einen Strich durch die Rechnung gemacht. Genauer gesagt: einige Mitglieder der Initiative. „Haan: Straßentausch ist noch nicht erfolgt, Rheinische Post v. 17.10.2013“ weiterlesen
Grundsatzentscheidung zur Unterschriftenprüfung von Bürgerbegehren, Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss v. 01.08.2013, Az. 15 B 584/13
Das Bürgerbegehren zum Erhalt der Ernst-Barlach-Realschule in Rheda-Wiedenbrück war seitens der Gemeinde für unzulässig erklärt worden, da es nicht die erforderliche Anzahl von Unterschriften aufweise, die den Anforderungen der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) genügten. Nach § 25 Abs. 4 Satz 2 GO NRW seien Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen, als ungültig zu behandeln. Davon ausgehend seien von den insgesamt 3.545 Eintragungen nur 2.288 als gültig zu behandeln mit der Folge, dass das erforderliche Quorum von 2.642 Unterschriften verfehlt worden sei. Dies sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass 513 Eintragungen nicht sämtliche in § 25 Abs. 4 Satz 2 GO NRW genannte Angaben enthielten. Den dagegen gerichteten vorläufigen Rechtsschutzantrag der Vertreter des Bürgerbegehrens lehnte das Verwaltungsgericht Minden ab.
Demgegenüber entschied das Oberverwaltungsgericht, dass Eintragungen in die Unterschriftenliste eines Bürgerbegehrens nicht allein wegen des Fehlens von Angaben im Sinne der oben genannten Vorschrift als ungültig behandelt werden dürfen. Denn eine nach dieser Vorschrift geforderte zweifelsfreie Erkennbarkeit der Person des Unterzeichnenden hänge nicht zwingend von der Vollständigkeit der in Rede stehenden Angaben ab.