Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden, dass das Volksbegehren „Für gerechte und bezahlbare Kommunalabgaben“ mit der Thüringer Verfassung nicht vereinbar ist. Es hält die Grenzen einer verfassungsrechtlich zulässigen Volksgesetzgebung nicht ein.
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens zielte darauf ab, das kommunale Abgabenrecht neu zu gestalten. Das Recht der Kommunen, zur Deckung des Investitionsaufwands für öffentliche Einrichtungen Beiträge zu erheben, sollte vollständig entfallen. Stattdessen war geplant, die Abwasserentsorgung allein über Gebühren zu finanzieren. Zur teilweisen Refinanzierung der Ausgaben für den Straßenausbau war die Einführung einer sogenannten „Infrastrukturabgabe“ beabsichtigt, zu der alle Grundstückseigentümer einer Gemeinde herangezogen werden sollten. „Volksbegehren zum Kommunalabgabengesetz unzulässig, Thüringer Verfassungsgerichtshof, Pressemitteilung v. 10.04.2013“ weiterlesen