Volksbegehren zum Kommunalabgabengesetz unzulässig, Thüringer Verfassungsgerichtshof, Pressemitteilung v. 10.04.2013

Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden, dass das Volksbegehren „Für gerechte und bezahlbare Kommunalabgaben“ mit der Thüringer Verfassung nicht vereinbar ist. Es hält die Grenzen einer verfassungsrechtlich zulässigen Volksgesetzgebung nicht ein.

Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens zielte darauf ab, das kommunale Abgabenrecht neu zu gestalten. Das Recht der Kommunen, zur Deckung des Investitionsaufwands für öffentliche Einrichtungen Beiträge zu erheben, sollte vollständig entfallen. Stattdessen war geplant, die Abwasserentsorgung allein über Gebühren zu finanzieren. Zur teilweisen Refinanzierung der Ausgaben für den Straßenausbau war die Einführung einer sogenannten „Infrastrukturabgabe“ beabsichtigt, zu der alle Grundstückseigentümer einer Gemeinde herangezogen werden sollten. „Volksbegehren zum Kommunalabgabengesetz unzulässig, Thüringer Verfassungsgerichtshof, Pressemitteilung v. 10.04.2013“ weiterlesen

Center-Widerstand formiert sich, aber wo war das KCN?, Kurier am Sonntag v. 09.04.2013

Es war ganz schön voll im Konferenzraum von MIT Gesundheit an der Stechbahn in Kleve. Ca. 50 Bürger trafen sich, um den Widerstand gegen die geplante Center-Entwicklung auf dem Minoritenplatz zu organisieren.

Klar ist schon jetzt, dass es ein Bürgerbegehren geben wird, das letztlich in einem Bürgerentscheid münden kann. „Center-Widerstand formiert sich, aber wo war das KCN?, Kurier am Sonntag v. 09.04.2013“ weiterlesen

Minoritenplatz: Ein Begehren, das seinen Namen trägt?, kleveblog.de v. 08.04.2013

rd | 20 Klever kamen zum ersten Treffen ins Gasthaus Früh, bei der zweiten Zusammenkunft am Montag Abend waren es dann in den Räumen des Unternehmens MIT Gesundheit schon 40 Frauen und Männer aus der Stadt, die ein Ziel einte: die Bebauung des Minoritenplatzes mit einem Geschäftshaus der Erlanger Investoren Sontowski & Partner zu verhindern. Aber wie? Ein Mittel, das die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens ausdrücklich vorsieht, ist das Bürgerbegehren und der daran anschließende Bürgerentscheid. Dass es versucht werden soll, darüber herrschte Einigkeit. Doch das Prozedere ist nicht ganz einfach, es gibt diverse Fallstricke und reichlich Möglichkeiten, ein solches Begehren zu unterminieren. Dass und wie es dennoch gelingen kann, erläuterte den Gästen ein souveräner Fachmann, der Anwalt Robert Hotstegs aus Düsseldorf, der den Klevern über den Verein »Mehr Demokratie« vermittelt worden war. „Minoritenplatz: Ein Begehren, das seinen Namen trägt?, kleveblog.de v. 08.04.2013“ weiterlesen

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab, Kölner Stadt-Anzeiger v. 04.04.2013

Der Eilantrag zum Bürgerbegehren der IG Stadtentwicklung wurde vom Verwaltungsgericht Aachen abgelehnt. Die Gemeinde dürfe nicht im Vorfeld eines Bürgerbegehrens daran gehindert werden, einen Ratsbeschluss umzusetzen.

Aachen/Bad Münstereifel. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschluss vom Mittwoch, 3. April, (4 L 111/13) einen Antrag des Bürgerbegehrens „Für 100 Prozent kommunale Parkraumbewirtschaftung“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Dies teilte Markus Lehmler, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes, gestern Nachmittag mit. „Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab, Kölner Stadt-Anzeiger v. 04.04.2013“ weiterlesen

Bad Münstereifel: Bürgerbegehren kann Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Schaffung von Parkraum für das City-Outlet-Center nicht verhindern, Verwaltungsgericht Aachen, Pressemitteilung v. 03.04.2013, Az. 4 L 111/13

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschluss vom 3. April 2013 (4 L 111/13) einen Antrag des Bürgerbegehrens „Für 100 % kommunale Parkraumbewirtschaftung“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Stadt Bad Münstereifel sollte untersagt werden, Ratsbeschlüsse vom 19. März 2013 umzusetzen, die Grundstückskauf- und Grundstückstauschgeschäfte zur Schaffung von Parkraum für das im Herbst 2013 zur Eröffnung anstehende City-Outlet-Center betrafen.

Investoren sollten nach dem Willen des Rates auf den Grundstücken Parkplätze für die zu erwartenden Besucher schaffen. Die hinter dem Bürgerbegehren stehende IG Stadtentwicklung wollte den Verkauf bzw. den Tausch der Grundstücke verhindern und hat sich mit diesem Begehren an das Gericht gewandt. „Bad Münstereifel: Bürgerbegehren kann Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Schaffung von Parkraum für das City-Outlet-Center nicht verhindern, Verwaltungsgericht Aachen, Pressemitteilung v. 03.04.2013, Az. 4 L 111/13“ weiterlesen