„Mehr Demokratie“ bedauert Entscheidung, Kölnische Rundschau v. 05.07.2013

Von Claudia Roberz

„Drei, Zwei, Eins – meins.“ Zum Preis von 21,87 Euro ersteigerten Claudia Render, Isa Kovarik und Diana Thelen-Hohn, die Initiatoren des Bürgerentscheids „Erhalt der Füssenicher Grundschule“, die erste von möglicherweise 16 Wahlurnen für die Stadt Zülpich. „Wir wollen ja nicht, dass auch noch die am 25. Mai 2015 gleichzeitig stattfindenden Kommunal- und Europawahlen scheitern, weil nicht genug Wahlurnen zur Verfügung stehen“, sagt Isa Kovarik.

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Löhner Bürgerbegehren bleibt unzulässig, Verwaltungsgericht Minden, Pressemitteilung v. 17.06.2013, Az. 2 L 350/13

Mit Beschluss vom Montag hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden unter Vorsitz des Präsidenten Klaus-Peter Frenzen den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der die Stadt Löhne verpflichtet werden sollte, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Beteiligung der Stadt an einer Gesellschaft, die Aktien der E.ON-Westfalen-Weser AG von der E.ON AG übernimmt, unverzüglich festzustellen. „Löhner Bürgerbegehren bleibt unzulässig, Verwaltungsgericht Minden, Pressemitteilung v. 17.06.2013, Az. 2 L 350/13“ weiterlesen

Teilnahme ausländischer Bürger der EU an Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Pressemitteilung v. 17.06.2013, Az. 11-VII-11

I.

Gegenstand des Verfahrens sind gesetzliche Regelungen im Kommunalrecht, durch die ausländischen Bürgern der Europäischen Union das Recht zur Teilnahme an kommunalen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden [in Bayern] eingeräumt wird.

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„Kulturgut“-Initiatoren sehen sich bestärkt in ihrer Auffassung, WAZ v. 17.06.2013

Essen. „Kulturgut“-Initiatoren sehen sich durch namhafte Verwaltungsrechtler bestärkt in ihrer Auffassung.

Gesten der Glückwünsche, sie mussten ausbleiben. Nein, zum Feiern war den Kulturgut -Initiatoren nicht zumute, als das Wahlamt Geburtsdaten als unvollständig oder fehlend inkriminierte und damit 372 Unterschriften ihres Begehrens für ungültig erklärte. Herb war die Enttäuschung, zumal der Initiative gerade einmal 75 Unterschriften zum Quorum fehlten. Bei den „wichtigen Impulsen für die Kulturpolitik“, die ihnen die SPD wie zum Trost bescheinigte, wollten es die Macher nicht belassen. Die angekündigte Klage der Verlierer von Amts wegen rückt näher, und das Unterfangen findet namhafte Unterstützer.

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Rechtsgutachten aus Düsseldorf bestätigt Zulässigkeit des Bad Oeynhausener Bürgerbegehrens, starke-stadtwerke.de v. 03.06.2013

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Robert Hotstegs, von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs aus Düsseldorf bestätigt in einem Kurzgutachten die Zulässigkeit des Bad Oeynhausener Bürgerbegehrens. Ein zentraler Satz in diesem Gutachten lautet:

„Es steht den Ratsfraktionen wie auch den Vertretungsberechtigten und dem Bürgermeister frei, die jeweils eigene inhaltliche Position in der Öffentlichkeit zu bewerben und hierbei auf die ausgetauschten Argumente zu verweisen. Dieser politische Wettbewerb um die Stimmen im späteren Bürgerentscheid darf aber nicht dadurch unterlaufen werden, in dem nun eine erkennbar subjektive Bewertung des Bürgerbegehrens mit dem Argument der „Irreführung“ für eine Begründung der Unzulässigkeit herangezogen wird.“

Link zum vollständigen Gutachten

Bundestag verabschiedet modernes Kostenrecht, Pressemitteilung, Bundesministerium der Justiz v. 17.05.2013

Zu dem am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit dem Gesetz wird die für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare geltende Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz abgelöst. Dies ist ein längst überfälliger Schritt, denn die Kostenordnung ist seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert geblieben. An die Stelle Justizverwaltungskostenordnung soll ein Justizverwaltungskostengesetz treten.

Die Gebühren der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. „Bundestag verabschiedet modernes Kostenrecht, Pressemitteilung, Bundesministerium der Justiz v. 17.05.2013“ weiterlesen

Gang vor Gericht unvermeidlich – LINKE stärken kulturgut den Rücken, Pressemitteilung Die Linke Essen v. 31.05.2013

Nachdem Ratsmitglieder der LINKEN Akteneinsicht in die Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens kulturgutEssen genommen haben, hält DIE LINKE den Gang vor Gericht für unvermeidlich.

„Selbst nach Angaben des Wahlamtes wäre es kein Problem, die 372 Bürgerinnen und Bürger mit unvollständigem oder fehlendem Geburtsdatum zweifelsfrei zu identifizieren“, erläutert Kreissprecherin Barbara Rienas. „Diese Eintragungen müssen, wie in anderen Kommunen auch, als gültig gewertet werden. Damit wird das notwendige Quorum erreicht. Ansonsten wird der Bürgerwille missachtet.”

Gestützt wird diese Auffassung durch namhafte Juristen wie Prof. Dr. Frank Bätge (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW) und Robert Hotstegs (Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der FOM Hochschule): „Gang vor Gericht unvermeidlich – LINKE stärken kulturgut den Rücken, Pressemitteilung Die Linke Essen v. 31.05.2013“ weiterlesen

Gaspreis-Runter stützt Bürgerbegehren notfalls auch vor Gericht, starke-stadtwerke.de v. 30.05.2013

Der Vorstand des Vereins Gaspreis Runter Westfalen e.V. hat in seiner Sitzung am 29.05.2013 beschlossen, den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens gegen eine Beteiligung der Stadt Löhne an der Übernahme der EON-Aktien volle finanzielle Rückendeckung für den Fall zu geben, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nur mit Hilfe des Verwaltungsgerichts festgestellt werden kann. „Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in Bad Oeynhausen, welche bereits durch Ratsbeschluss festgestellt wurde, hat uns die spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Dr. Obst und Hotstegs aus Düsseldorf in einem Gutachten bestätigt“, freut sich der erste Vorsitzende des Vereins, Gerhard Jagusch. „Gaspreis-Runter stützt Bürgerbegehren notfalls auch vor Gericht, starke-stadtwerke.de v. 30.05.2013“ weiterlesen

Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts durch Streitwertfestsetzung, Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 23.01.2013, Az 37/11

Auch gerichtliche Streitwert- und Kostenfestsetzungsentscheidungen sind als Entscheidungen mit objektiv berufsregelnder Tendenz anzusehen und müssen als solche dem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG bzw. den entsprechenden landesverfassungsrechtlichen Normen entsprechen. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Berlin jüngst im Rahmen einer gegen einen Streitwertbeschluss gerichteten (Landes-)Verfassungsbeschwerde entschieden. „Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts durch Streitwertfestsetzung, Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 23.01.2013, Az 37/11“ weiterlesen

NRW blickt durch – ein Transparenzgesetz fürs Land, Mehr Demokratie NRW, Pressemitteilung v. 15.04.2013

Donnerstag, 18. April 2013, 10 Uhr
Landespressekonferenz, Landtag
Platz des Landtags 1, Düsseldorf

Bürgerinnen und Bürger haben in NRW das Recht zur öffentlichen Einsichtnahme in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. Dieses Recht basiert auf dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes. Dieses Gesetz folgt dem Prinzip, dass Bürgerinnen und Bürger einen Antrag stellen und eine Gebühr bezahlen müssen, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Das ist mühselig, teuer und nicht immer erfolgreich.

Es ist Zeit, dieses Prinzip umzukehren. Politik und Verwaltungen sollen Informationen wie Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken und Verwaltungsvorschriften pro-aktiv veröffentlichen müssen. Dafür braucht NRW ein Transparenzgesetz. „NRW blickt durch – ein Transparenzgesetz fürs Land, Mehr Demokratie NRW, Pressemitteilung v. 15.04.2013“ weiterlesen