Greven – Anlässlich der am Mittwoch stattfindenden Sondersitzung des Stadtrates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fordert die FDP, unter Federführung des Stadtverbandsvorsitzenden Jürgen Mußmann, die Parteien des Rates auf, von einer Berufung gegenüber dem positiven Urteil zum Bürgerbegehren abzusehen. „Schlauer als fünf Richter?, Münsterländische Volkszeitung vom 20.04.2009“ weiterlesen
Eilverfahren im Bürgerbegehren, Rheinische Post vom 27.03.2009
Moers (RP) Die Olili-Fraktion Moers teilte gestern mit, dass die Kläger gegen die Nichtzulassung der Bürgerbegehrens „Für den Erhalt der Bibliothek und gegen den Rathausneubau“, Brigitte Hübel und Heinz Huppers, durch den Anwalt Robert Hotstegs Bürgermeister Norbert Ballhaus um eine amtliche Auskunft gebeten haben, ob und wenn ja wie in der Ratssitzung am 1. April Beschlüsse gefasst werden sollen, die dem Bürgerbegehren inhaltlich entgegenstehen. „Eilverfahren im Bürgerbegehren, Rheinische Post vom 27.03.2009“ weiterlesen
BI fordert Wiederherstellung der Stelle des Technischen Beigeordneten, Pressemitteilung BI 23.03.2009
„Die BI hat ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben“ umschrieb der Anwalt des Bürgerbegehrens Technischer Beigeordneter das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. Dieses Gericht hatte unmittelbar zuvor „unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung“ den Rat der Stadt Greven verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen. Über Radio und Fernsehen wurde über die richtungsweisende Entscheidung berichtet. Noch hat die Bürgerinitiative mit der Unterstützung von Ratsmitgliedern, Senioren, Landwirten und vielen Bürgern in Greven ihr gestecktes Ziel nicht erreicht. Aber unbestritten ist, dass mit dem Urteil eine wichtige Hürde erklommen wurde, weil nunmehr alle Verwaltungsgerichte bei der zu entscheidenden Rechtsfrage, ein Bürgerbegehren für zulässig erachten. Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Bürgerentscheid vor der ablehnenden Entscheidung der CDU-geführten Ratsmehrheit den Vorrang eingeräumt, die mit ihrer Entscheidung „das Bürgerbegehren sei unzulässig“ nunmehr im Widerspruch zu allen Verwaltungsgerichten stehen, die zu dieser Rechtsfrage jemals entschieden haben. „BI fordert Wiederherstellung der Stelle des Technischen Beigeordneten, Pressemitteilung BI 23.03.2009“ weiterlesen
Bürgerbegehren zulässig: Verwaltungsgericht gibt Klage statt, Emsdettener Volkszeitung vom 06.03.2009
Von Jörn Hartwich
GREVEN/ MÜNSTER Das Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ ist zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden und den Rat der Stadt Greven verpflichtet, seine Entscheidung von August 2008 zu korrigieren. „Bürgerbegehren zulässig: Verwaltungsgericht gibt Klage statt, Emsdettener Volkszeitung vom 06.03.2009“ weiterlesen
Bürgerbegehren zulässig, Münsterländische Volkszeitung vom 06.03.2009
Pressemitteilung: Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ in Greven zulässig (VG Münster, Az. 1 K 2121/08)
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Urteil vom heutigen Tag den Rat der Stadt Greven verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Technischer Beigeordneter“ festzustellen.
Der Rat der Stadt Greven hatte im Juni 2008 die Hauptsatzung der Stadt geändert und beschlossen, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2009 nur noch ein Beigeordneter statt wie bisher zwei Beigeordnete gewählt wird. Durch Beschluss vom 13. August 2008 hatte der Rat unter Berufung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster festgestellt, das gegen die Satzungsänderung gerichtete Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ sei unzulässig, weil die Bestimmung der Zahl der Beigeordneten, wie das Verwaltungsgericht Münster bereits durch Urteil vom 2. Juni 2004 entschieden habe, die innere Organisation der Gemeinde betreffe. Der hiergegen gerichteten Klage des Bürgerbegehrens gab das Gericht nunmehr unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung statt. „Pressemitteilung: Bürgerbegehren „Technischer Beigeordneter“ in Greven zulässig (VG Münster, Az. 1 K 2121/08)“ weiterlesen
Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 17.12.2008, Az. 15 B 1755/08
Mit einem Paukenschlag besonderer Art hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) der Bezirksregierung Arnsberg am Mittwoch eine Nachhilfestunde im Kommunalrecht erteilt. In einem Eilverfahren, das die Stadt Hagen angestrengt hatte, führt der 15. Senat ausführlich aus, dass die Anweisung der Bezirksregierung, Hagener Schulen zu schließen und die Androhung der Ersatzvornahme unzulässig waren (Az. 15 B 1755/08). Vorausgegangen war ein wochenlanger Streit zwischen der Stadt und der Kommunalaufsicht, ob es die schwierige Haushaltslage Hagens gebietet, langfristig Schulen zu schließen und ob dies auch gegen den Willen des Rates angeordnet werden darf.
„Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 17.12.2008, Az. 15 B 1755/08“ weiterlesen
„Wem gehört die Stadt?“, nrw.mehr-demokratie.de vom 16.09.2008
Am 15. September hat der Wuppertaler Rat ein Bürgerbegehren für den Erhalt einer Hauptschule für unzulässig erklärt. Damit teilt es das Schicksal vieler Begehren in NRW. Am Abend der Ratssitzung informierte unser Landesvorstandsmitglied Robert Hotstegs interessierte Bürger in der Bergischen Volkshochschule über die direkte Demokratie zwischen Rhein und Weser. „„Wem gehört die Stadt?“, nrw.mehr-demokratie.de vom 16.09.2008“ weiterlesen
Verwaltungsgerichtsbarkeit komplett barrierefrei
Unter dem „Dach“ des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster sind jetzt alle sieben nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte mit einem barrierefreien, also auch behindertengerechten elektronischen Serviceangebot im Internet präsent. Bürgerinnen und Bürger finden eine Fülle von Informationen, die ihnen im Alltag den Weg zum und die Orientierung im Gericht erleichtert. „Verwaltungsgerichtsbarkeit komplett barrierefrei“ weiterlesen
„Klage gegen den Rathausneubau ist eingereicht“, Rheinische Post vom 15.08.2008
Moers (RP) Brigitte Hübel und Heinz Huppers, die Verantwortlichen für das Bürgerbegehren gegen den Rathausneubau und den Abriss der Bibliothek in Moers, haben über die Kanzlei Dr. Obst aus Düsseldorf beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Rat der Stadt Moers eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat den Eingang der Klage bestätigt. Die Klage wird unter dem Aktenzeichen 1 K 5591/08 geführt. Rechtsanwalt Robert Hotstegs aus der Kanzlei Dr. Obst hat als ersten Schritt Akteneinsicht gefordert. Die Stadtverwaltung Moers muss nunmehr dem Gericht die nötigen Unterlagen zukommen lassen. Der Verein zur Förderung direkter Demokratie, der die beiden Kläger unterstützt, bittet die Moerser weiterhin um Unterstützung. „„Klage gegen den Rathausneubau ist eingereicht“, Rheinische Post vom 15.08.2008“ weiterlesen