Bürgerinitiative „Pro Nizzabad“ stellt Eilantrag, lokalkompass.de vom 30.04.2011

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Pro Nizzabad“ haben einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Ziel des Antrages ist, das Freibad in Langenberg zu Beginn der diesjährigen Sommersaison, wie in den Vorjahren üblich, zu eröffnen. Nachdem das Bürgerbegehren vom Rat für zulässig erklärt wurde, verpflichtet die Gemeindeordnung die Stadt nichts zu unternehmen, das dem Begehren entgegen steht.

 

„Hierzu zählt auch, dass das Freibad nicht jetzt schon geschlossen werden darf“, fasst der Rechtsanwalt Robert Hotstegs die Einschätzung des Bürgerbegehens zusammen. „Denn das Freibad ist derzeit formal eben noch nicht geschlossen, es befindet sich lediglich in der üblichen Winterpause. Davon ist auch der Stadtrat bei seinen Beschlüssen stets ausgegangen.“ „Bürgerinitiative „Pro Nizzabad“ stellt Eilantrag, lokalkompass.de vom 30.04.2011“ weiterlesen

Freibad Nizzatal: Initiative ruft Verwaltungsgericht an, Westdeutsche Zeitung v. 28.04.2011

Von Thomas Reuter

Velbert. Jetzt sind die Juristen gefragt: Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Nizzabad haben beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Eilantrag eingereicht. Das Ziel: „Das Freibad soll zu Beginn der Sommersaison eröffnet werden.“

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Kein sachlicher Grund für Fraktionsmindestgröße in Brandenburg, Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 15.04.2011, Az. VfGBbg 45/09

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am 15.04.2011 das Urteil in dem kommunalen Verfassungsbeschwerdeverfahren der Landeshauptstadt Potsdam verkündet (VfGBbg 45/09). Der Antrag hatte Erfolg.

Die Stadt Potsdam wendet sich gegen eine ihre Stadtverordnetenversammlung betreffende Regelung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), nach der Fraktionen in den Gemeindevertretungen kreisfreier Städte und in Kreistagen statt wie bisher aus zwei, jetzt aus mindestens vier Mitgliedern bestehen müssen.  Das Landesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil fest, dass die Anhebung der Mindeststärke gegen die Landesverfassung verstößt. „Kein sachlicher Grund für Fraktionsmindestgröße in Brandenburg, Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 15.04.2011, Az. VfGBbg 45/09“ weiterlesen

Auslagen eines Ratsmitgliedes für anwaltliche Beratung müssen von der Gemeinde erstattet werden, Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil v. 16.03.2011, Az. 5 A 135/10

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Lüneburg:

Auslagen eines Ratsmitgliedes, die ihm als Mandatsträger für anwaltliche Beratung entstanden sind, sind von der Gemeinde zu erstatten. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden (Urteil v. 16.3.2011, Aktenz.: 5 A 135/10). „Auslagen eines Ratsmitgliedes für anwaltliche Beratung müssen von der Gemeinde erstattet werden, Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil v. 16.03.2011, Az. 5 A 135/10“ weiterlesen

Istruper ziehen vor Gericht, Lippische Landes-Zeitung vom 16.03.2011

Klage gegen Ablehnung des Bürgerbegehrens
Blomberg. Vertreter der Bürgerinitiative Istrup (BI), die sich für den Erhalt der Grundschule im Ort einsetzt, haben am Montag vor dem Verwaltungsgericht Minden Klage gegen die Ablehnung des zweiten Bürgerbegehrens durch den Stadtrat erhoben. Dies teilte Rechtsanwalt Robert Hotstegs mit.

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Rat der Stadt muss erneut über Schulschließung entscheiden, das rathaus, 2011, S. 34

„das rathaus“ – die Zeitschrift für Kommunalpolitik thematisiert in ihrer aktuellen Ausgabe insbesondere die Stadt- und Regionalplanung. Da passte es gut, dass Rechtsanwalt Robert Hotstegs unter der Überschrift „Rat der Stadt muss erneut über Schulschließung entscheiden“ aktuelle Aspekte der Schulentwicklungsplanung aufgreifen konnte.

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Bürgerbegehren: Politiker ziehen vor das Verwaltungsgericht , Rheinische Post vom 08.03.2011

von Ulrich Schwenk

Voerde (RP) Die Ratsmitglieder Holger Mrosek (Grüne), Joachim Kinder (Die Linke) und Christian Garden (WGV) haben Klage eingereicht. Sie wollen das Verwaltungsgericht Düsseldorf prüfen lassen, ob das Bürgerbegehren zur Verlagerung der Friedrichsfelder Sportstätten tatsächlich formal unzulässig ist. Die Unzulässigkeit hat der Stadtrat am 26. Januar mehrheitlich festgestellt und sich dabei auf die Einschätzung des städtischen Rechtsamts sowie des Städte- und Gemeindebunds gestützt. „Diese Ratsentscheidung wollen wir nicht auf sich beruhen lassen“, sagte Kinder gestern der RP.

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