Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Pro Nizzabad“ haben einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Ziel des Antrages ist, das Freibad in Langenberg zu Beginn der diesjährigen Sommersaison, wie in den Vorjahren üblich, zu eröffnen. Nachdem das Bürgerbegehren vom Rat für zulässig erklärt wurde, verpflichtet die Gemeindeordnung die Stadt nichts zu unternehmen, das dem Begehren entgegen steht.
„Hierzu zählt auch, dass das Freibad nicht jetzt schon geschlossen werden darf“, fasst der Rechtsanwalt Robert Hotstegs die Einschätzung des Bürgerbegehens zusammen. „Denn das Freibad ist derzeit formal eben noch nicht geschlossen, es befindet sich lediglich in der üblichen Winterpause. Davon ist auch der Stadtrat bei seinen Beschlüssen stets ausgegangen.“ „Bürgerinitiative „Pro Nizzabad“ stellt Eilantrag, lokalkompass.de vom 30.04.2011“ weiterlesen