Bürgerbegehren „Grundstücksverkäufe Roisdorf“ ist unzulässig, Pressemitteilung Verwaltungsgericht Köln v. 03.04.2014

Das Bürgerbegehren „Grundstücksverkäufe Roisdorf“ ist unzulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit einen Beschluss des Rates der Stadt Bornheim vom 30. Januar 2014 bestätigt. Zugleich hat das Gericht einen Antrag der Vertreter des Bürgerbegehrens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt. „Bürgerbegehren „Grundstücksverkäufe Roisdorf“ ist unzulässig, Pressemitteilung Verwaltungsgericht Köln v. 03.04.2014“ weiterlesen

Gericht erachtet Begehren für unzulässig, WAZ v. 26.04.2014

Von Stefan Scherer

Das war es: Nachdem das Verwaltungsgericht Arnsberg am Freitag das Bürgerbegehren der Grundschuleltern für unzulässig erklärte, beenden diese ihren Kampf für den Erhalt der Grundschullandschaft. Die Verwaltung indes arbeitet nun mit Hochdruck daran, den Ländchenweg so herzurichten, dass dort nach den Sommerferien die Grundschulen Westfalendamm und Möllenkotten einziehen können. Der Ratsbeschluss vom 28. November 2013 hat damit Bestand. Neben den erwähnten Umzügen betrifft dieser auch die Katholische Grundschule Südstraße, die in das frei werdende Schulgebäude im Möllenkotten umsiedeln wird. „Gericht erachtet Begehren für unzulässig, WAZ v. 26.04.2014“ weiterlesen

Eltern wollen von Stadt fair behandelt werden, WAZ v. 31.03.2014

Schwelm. Für die Stadtverwaltung scheint sich das Bürgerbegehren zum Erhalt der Hauptschule in Schwelm wegen Nichteinhaltung der Fristen erledigt zu haben. Nicht so für die betroffenen Eltern. Sie wollen weiterhin für ihr Anliegen werben und die fehlenden 356 Unterschriften sammeln – auch auf der Frühjahrsmesse der Gesellschafts für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung am kommenden Wochenende in und an der Eventhalle auf dem Eisenwerkgelände. „Eltern wollen von Stadt fair behandelt werden, WAZ v. 31.03.2014“ weiterlesen

Verbandsgemeinderat erklärt das Bürgerbegehren mit knapper Mehrheit für unzulässig, Bonner Rundschau v. 15.03.2014

Tiefe Enttäuschung für die Freibad-Befürworter

UNKEL. Die Enttäuschung der bei der entscheidenden Sitzung des Verbandsgemeinderates erschienenen Mitglieder des Fördervereins Freibad und deren Sympathisanten sitzt tief. Noch einmal hatten Katja Lorenzini und Robin Syllwasschy gemeinsam mit Annemarie Lehmacher als vertretungsberechtigte Personen ihre Kräfte mobilisiert und unmittelbar vor Beginn der Sitzung ein „Kurzgutachten Bürgerbegehren Wiedereröffnung des Freibades Unkel“ der renomierten Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs (Düsseldorf), datiert vom 13. März 2014 (Sitzungstag) zu Felde geführt. „Verbandsgemeinderat erklärt das Bürgerbegehren mit knapper Mehrheit für unzulässig, Bonner Rundschau v. 15.03.2014“ weiterlesen

Zur Not ziehen die Eltern vor Gericht, WAZ v. 13.03.2014

Von Stefan Scherer

Die Eltern, die sich für den Erhalt der Gustav-Heinemann-Hauptschule in Schwelm einsetzen, hatten die Unterschriftenlisten schon desillusioniert eingesammelt. Gestern wichen Wut und Enttäuschung über ein mögliches Scheitern des Bürgerbegehrens neuer Zuversicht. Der auf Bürgerbegehren spezialisierte Anwalt Robert Hotstegs teilte ihnen mit, dass die Frist zur Abgabe der Unterschriften, die die Stadt den Eltern vorgelegt hatte, rechtlich falsch sei. „Zur Not ziehen die Eltern vor Gericht, WAZ v. 13.03.2014“ weiterlesen

Lokalnachrichten, radio ennepe ruhr v. 07.03.2014, 9:30 Uhr

Die Schwelmer Elterninitiative zum Erhalt der Hauptschule wird sich zum Bürgerbegehren rechtlich beraten lassen.

Das sagte ein Sprecher der Initiative im Gespräch mit Radio Ennepe Ruhr. Ein Düsseldorfer Experte für Verwaltungsrecht soll den Sachverhalt bis Montag prüfen. Davon macht die Initiative abhängig, ob sie klagen wird. Die Stadt hatte mitgeteilt, dass sie die Frist für die Unterschriftensammlung zum Erhalt der Hauptschule nicht verlängert. Bis Montag müssen daher jetzt die rund 1 800 nötigen Unterschriften eingereicht werden, um eine Schulschließung zu verhindern. Anfang der Woche hatte die Elterninitiative in einem Brief eine Verlängerung gefordert, weil sie erst Mitte Januar die Kostenschätzung für die Hauptschule von der Stadt erhalten habe.

steuerliche Absetzbarkeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, Finanzgericht Münster, Urteil v. 27.11.2013, Az. 11 K 2519/12 E

Der 11. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil (vom 27. November 2013, Az. 11 K 2519/12 E) entschieden, dass auch Aufwendungen für einen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig erfolgt und aus Sicht eines verständigen Dritten Aussicht auf Erfolg bietet. Er hat damit die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu den Kosten eines Zivilverfahrens auf die Aufwendungen für ein Verwaltungsgerichtsverfahren übertragen. Das Urteil ist auf vergleichbare Fälle, in denen die Kosten bis zum 30.06.2013 entstanden sind, übertragbar. „steuerliche Absetzbarkeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, Finanzgericht Münster, Urteil v. 27.11.2013, Az. 11 K 2519/12 E“ weiterlesen