Salz statt Sperrklausel, mehr-Demokratie.de v. 25.10.2017

Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (Schild)

von Thorsten Sterk

„Kommt da noch etwas Substanzielles?“ Diese Frage eines Richters an den Rechtsvertreter des Landtags in der Verhandlung über die Zulässigkeit der neuen Kommunalwahl-Sperrklausel vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof fasst das Problem bei der Begründung der seit Sommer 2016 geltenden Kommunalwahl-Sperrklausel gut zusammen. „Salz statt Sperrklausel, mehr-Demokratie.de v. 25.10.2017“ weiterlesen

„Sperrklausel in der Landesverfassung ist Unrecht auf Zeit“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2017-05

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 23.10.2017

::: Pressemitteilung 5/2017 :::

„Sperrklausel in der Landesverfassung ist Unrecht auf Zeit“
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen verhandelt Dienstag (VerfGH 21/16 u.a.)

Düsseldorf/Münster. Ab Dienstagmorgen 10.30 Uhr verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW über die Anträge von acht Parteien und Landesverbänden. Das politische Spektrum der Antragsteller reicht von rechts bis links und auch wenn sie sonst nichts gemein haben: sie haben allesamt den Antrag gestellt, das Gericht möge feststellen, dass eine Vorschrift in der Landesverfassung gegen das Grundgesetz verstößt. Den Kern der sogenannten „Organstreitverfahren“ bildet die Sperrklausel im kommunalen Wahlrecht, die der Landtag erst im Sommer 2016 eingeführt hat und mit der er eine 2,5%-Hürde eingeführt hat. „„Sperrklausel in der Landesverfassung ist Unrecht auf Zeit“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2017-05“ weiterlesen

Kleine Fraktionen klagen gegen Geld-Umverteilung, Rheinische Post v. 20.10.2017

Duisburg. Die Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, PSL und Junges Duisburg/DAL sowie die FDP-Gruppe haben Klage beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen die Umverteilung der Fraktionsmittel eingereicht. Bekanntlich hatten SPD und CDU vor einem Jahre ohne Gespräche im Vorfeld die Fraktionsfinanzierung massiv verändert – zu ihren Vorteilen, so die anderen Fraktionen und Gruppen im Stadtrat. „Kleine Fraktionen klagen gegen Geld-Umverteilung, Rheinische Post v. 20.10.2017“ weiterlesen

Fraktionsfinanzen: Opposition klagt jetzt gegen Rat, Westdeutsche Allgemeine Zeitung v. 20.10.2017

Stefan Endell

Die großen Fraktionen im Stadtrat bekommen mehr, die kleinen weniger: Seit Jahresbeginn gilt dieser neue Verteilschlüssel für die städtischen Zuwendungen an die Ratsfraktion, den SPD und CDU im vergangenen Jahr unter energischem Protest der fünf kleinen Fraktionen durchgesetzt haben.

Jetzt haben die Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, PSL und Junges Duisburg/DAL sowie die FDP-Gruppe beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen diese neue Praxis Klage eingereicht. „Fraktionsfinanzen: Opposition klagt jetzt gegen Rat, Westdeutsche Allgemeine Zeitung v. 20.10.2017“ weiterlesen

Verfassungswidrigkeit der AfD: Ein Alter­nativ-Deut­sch­land ohne Frei­heiten, lto.de v. 19.09.2017

Für Bundesjustizminister Heiko Maas ist das AfD-Programm „in Teilen verfassungswidrig“. Für dieses Etikett sei es im Wortlaut zu vage, meint Robert Hotstegs. Das sähe anders aus, wenn die AfD die Lösungsvorschläge konkret fassen würde.

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz macht Wahlkampf – auch in Form von Gastbeiträgen – mal für die LTO, mal für die Frankfurter Rundschau. Dort hatte er klar Position zum Parteiprogramm der Alternative für Deutschland (AfD) bezogen. Anhand von einzelnen Ausschnitten suchte Maas zu belegen, dass das Programm jedenfalls in diesen Teilen verfassungswidrig sei und mit der AfD möglicherweise sogar „Verfassungsfeinde vor den Toren des Parlaments“ stünden.

Leicht macht es die AfD den Juristen nicht, zu dieser Einschätzung zu kommen. Denn die Partei hält es mit ihrer auch sonst gewählten Kommunikationsstrategie: Sie hat aufgeschrieben, was sie nicht will. Doch was sie stattdessen beschließen möchte, lässt sie im vagen, verweilt beim „wenn – dann bzw. aber“ – doch ihre konkreten Absichten nennt die AfD nicht.

direkt zum LTO-Artikel 

Anwaltskanzlei twitterte am Freitag

Ein Tweet des heutigen Tages hat es bundesweit in die Presse geschafft. Dabei haben wir doch bloß auf eine Ladung zur mündlichen Verhandlung hingewiesen:

Der 24.10.2017 wird wichtigster Tag des Jahres für das #Kommunalwahlrecht in #NRW. VerfGH verhandelt ab 10.30 Verfahren zur #Sperrklausel. pic.twitter.com/051CbSW1vI

Hotstegs Rechtsanw. (@hotstegs_recht) 25. August 2017

Presseberichte online: https://www.google.de

Diskussion über Volksentscheide, Mehr Demokratie e.V. NRW, Pressemitteilung v. 22.08.2017

Pressemitteilung
Köln, 22.08.2017

Diskussion über Volksentscheide

In den Kommunen und auf Landesebene gibt es sie schon ganz selbstverständlich: Volks- und Bürgerentscheide. Mehr Demokratie kämpft für die Verankerung der direkten Demokratie auch auf Bundesebene. Der Verein verspricht sich davon mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz in der Politik und eine bessere Akzeptanz politischer Entscheidungen. Laut Umfragen stehen 70 Prozent der Bundesbürger hinter der Idee direkter Demokratie auf Bundesebene. Bis auf die CDU sind auch alle Parteien dafür. „Diskussion über Volksentscheide, Mehr Demokratie e.V. NRW, Pressemitteilung v. 22.08.2017“ weiterlesen

Ein echtes Kostenrisiko in Sachen Demokratie, ZAP 2017, 773

Das Recht bezieht seine Autorität aus verschiedenen Quellen. Eine dieser Quellen ist Verlässlichkeit: Je verlässlicher das Recht ist, desto eher kann sich der Rechtsanwender auf die jeweilige Lage einstellen. Das gilt für den Gesetzgeber ebenso wie für die Rechtsprechung. Während der Gesetzgeber jedoch gelegentlich eigenen politischen Motivationen folgt und die Verlässlichkeit über Bord wirft, bleibt die vage Hoffnung, die Gerichte mögen dies nicht ebenso tun. Das gilt umso mehr, als das Gesetz bekanntlich nicht jede Detailfrage regelt.

Dass Recht durch unabhängige Gerichte bzw. von unabhängigen Richtern gesprochen wird, verleiht unserer Rechtsprechung eine höhere Legitimität und unser Rechtssystem nimmt dabei in Kauf, dass es zu Meinungsverschiedenheiten kommen kann. Es gibt keinen Mechanismus, Meinungsverschiedenheiten zwischen Spruchkörpern des gleichen Gerichts formal auszufechten (die obersten Bundesgerichte und die dortigen gemeinsamen Senate sowie den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes einmal ausgenommen). Erste Instanzen können von zweiten und dritten Instanzen abweichen – wohlwissend, dass ihre Entscheidung durch das geeignete Rechtsmittel angefochten oder aufgehoben werden kann.

Es sprechen also durchaus gute Gründe für die Verlässlichkeit wie auch für die Unabhängigkeit des Rechts. Nichtsdestotrotz bleiben Einzelentscheidungen schwer vermittelbar.

So die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts, das in seinem Beschluss zur Streitwertfestsetzung in einem Eilverfahren eine solch schwer vermittelbare Position vertreten hat (Beschl. v.
18.4.2017 – 4 L 1613/17).

Hotstegs, Ein echtes Kostenrisiko in Sachen Demokratie, ZAP 2017, 773