Hambacher Forst: Innenministerium bot RWE Polizeidaten zur Räumung an, heise.de v. 26.11.2019

Das NRW-Innenministerium wollte Bilder und GPS-Daten von Baumhäusern an den Energiekonzern weitergeben, zeigen neue Dokumente von FragDenStaat.

von Stefan Krempl

RWE und die Landesregierung Nordrhein-Westfalens haben bei der Räumung des Hambacher Forst im Herbst 2018 offenbar hinter den Kulissen deutlich enger zusammengearbeitet als bislang bekannt. FragDenStaat hat auf eine Anfrage per Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Dokumente erhalten und am Dienstag veröffentlicht, laut denen das Innenministerium dem Energiekonzern ein rechtlich umstrittenes Angebot machte, um den Abriss der von Aktivisten bewohnten Baumsiedlungen voranzutreiben.

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Räumung im Hambacher Forst: Innenministerium wollte Polizeidaten mit RWE teilen, fragdenstaat.de v. 26.11.2019

Die nordrhein-westfälische Regierung ließ 2018 den Hambacher Forst für den Braunkohleabbau räumen. Wir veröffentlichen erstmals Dokumente zu Absprachen zwischen Innenministerium und RWE. Sie zeigen: Das Ministerium wollte Bilder und GPS-Daten von Baumhäusern an RWE weitergeben. Das Unternehmen sollte mit den Informationen privatrechtlich gegen die Baumhäuser vorgehen.

Die Räumung des Hambacher Forst im Sommer 2018 ist heute ein Fall für die Akten. Wir veröffentlichen erstmals Unterlagen zu Absprachen zwischen dem Innenministerium und RWE. Aus diesen geht hervor, dass das Ministerium RWE anbot, Bilder und GPS-Standorte der Baumhäuser weiterzugeben. RWE sollte damit privatrechtliche Räumungsanträge gegen die Baumhäuser stellen. Die Daten der Polizei Aachen erlaubten die exakte Bestimmung der Baumhäuser. Diese sei notwendig für „schlüssige“ und damit rechtssichere Räumungsanträge. Zuvor argumentierte RWE, dass sie selbst nicht die nötigen Informationen erlangen könnten.

Gegenüber FragDenStaat kommentiert der Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs:

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Sie dürfen uns treffen – auch in Leipzig!, Verwaltungsgericht Leipzig, Beschluss v. 28.10.2019, Az. 6 K 1337/15

„Treffen sich ein Anwalt und eine Mandantin“ – was wie der Anfang eines mittelmäßigen Witzes beginnt, beschäftigte nun das Verwaltungsgericht Leipzig knapp zwei Jahre lang (!) im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens.

Es stellte sich nämlich die Frage, welche Kosten notwendig im rechtlichen Sinne waren und ob hierzu auch die durch die Entfernung zusätzlich entstandenen Kosten unserer Düsseldorfer Kanzlei zählen, wenn das Verfahren doch in Leipzig geführt wird. Und war es auch notwendig Reisekosten der Mandantin abzurechnen, als sich diese mit ihrem Bevollmächtigten im laufenden Verfahren in Leipzig traf?

Das Verwaltungsgericht Leipzig kommt nun zu dem Ergebnis:

  • wir konnten „glaubhaft darlegen […], über relevante Fachkenntnisse des Wahlrechts und der Wahlanfechtung zu verfügen.“ Danke.
  • Gleichwohl stehen auch in Leipzig Fachanwälte zur Verfügung. Diese wären (fahrtkosten-)günstiger.
  • Für jede Tatsacheninstanz wird – soweit nicht ein Schriftwechsel ausreichend erscheint – grundsätzlich eine Informationsreise des Mandanten zum Prozessbevollmächtigten als erstattungsfähig angesehen. Ein solches Treffen darf auch in Leipzig stattfinden.
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Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 26.09.2019

::: Pressemitteilung 6/2019 :::

Fachanwaltsfortbildung zur Landesverfassungsbeschwerde in NRW

Samstag, 07.12.2019, ab 9.00 Uhr, 4 Zeitstunden Fachanwalt Verwaltungsrecht, Meliá Düsseldorf

Düsseldorf. Anfang 2019 trat die Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Zunächst einfachgesetzlich geregelt, dann in der Landesverfassung abgesichert. Erstmalig besteht nun die Möglichkeit Landesgrundrechte und grundrechtsgleiche Rechte vor dem neuen „Bürgergericht“ geltend zu machen. Die Entscheidungen aus 2019 geben Auskunft über Fallstricke und Hürden, Prozessrisiken und Kosten.

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Landtagswahl Sachsen: Zurück­wei­sung mit Ansage, lto.de v. 10.07.2019

Die AfD hat für die Landtagswahl in Sachsen zwei Kandidatenlisten aufgestellt. Es konnten aber nicht beide Listen zugelassen werden, meint auch Verfassungsrechtler Robert Hotstegs. Nun wurde der Verfassungsgerichtshof des Landes angerufen.

Die Wogen gehen hoch. Der Landeswahlausschuss Sachsen hat in der vergangenen Woche nur 18 Plätze der Liste der Alternative für Deutschland (AfD) für die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen zugelassen. Die Partei hatte ihre Kandidaten an zwei Parteitagen aufgestellt, die Landeswahlleiterin ließ von den zwei von der AfD eingereichten Listen nur die mit den Kandidaten 1-18 für die Landtagswahl zu, die sie in einer ersten Aufstellungsversammlung nominiert hat. Alle Kandidatinnen und Kandidaten, die in einem weiteren Termin nominiert wurden, sind ausgeschlossen.

Entgegen aller Verlautbarungen der AfD kam diese Entscheidung nicht völlig überraschend. Bereits am 18. Juni hatte die Landeswahlleiterin in einem persönlichen Gespräch bei der Abgabe der Unterlagen auf genau diese Problematik hingewiesen, am nächsten Tag erteilte sie schriftliche Mängelhinweise. Der Partei wurde eine Frist gesetzt, diese Mängel bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 27. Juni um 18.00 Uhr zu beheben. Das Zeitfenster war knapp, aber es bot der Partei die Gelegenheit, sich auf die Problematik vorzubereiten.

Der Landeswahlausschuss hat seine Entscheidung maßgeblich darauf gestützt, dass keine einheitliche Aufstellung stattgefunden habe. Die Verfahren im ersten Termin im Februar und im zweiten Termin im März hätten sich wesentlich unterschieden, sodass am Ende einer knapp dreistündigen Verhandlung im Landeswahlausschuss die Ansicht überwog, es liege keine einheitliche Aufstellungsversammlung vor.

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„frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ sperrt Bürgerbegehren, Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 29.05.2019, Az. 4 L 1054/19

Für große Enttäuschung bei Bürgerinitiativen muss der aktuelle Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln sorgen. Denn nachdem der Gesetzgeber ursprünglich den Ausschlusskatalog für Bürgerbegehren, also die Liste verbotener Themen, gekürzt hatte und auch eine sanfte Öffnung nach hessischem Vorbild für Verfahren der Bauleitplanung einführte, schiebt das Verwaltungsgericht Köln dem nun für alle Verfahren mit „frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung“ einen Riegel vor. Entscheide sich die Gemeinde dafür ein derartiges Verfahren einzuleiten, sei das Vorhaben einem Bürgerbegehren und damit auch einem späteren Bürgerentscheid nicht mehr zugänglich. Ein Bürgerbegehren sei automatisch unzulässig, weil sich das Planungsverfahren nicht mehr im Stadium der Einleitung befinde.

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Friedhofskonzept | Interessengemeinschaft erhebt neue Vorwürfe gegen die Verwaltung, Mülheimer Woche v. 05.06.2019

In der Diskussion um das umstrittene Friedhofsentwicklungskonzept konzentriert sich Vieles auf die Ratssitzung am 27. Juni. Die Mitglieder der Interessengemeinschaft befürchten aber, ihr Anliegen könnte in den vielen anderen aktuellen Themen untergehen. Sie hoffen auf eine Aussetzung des Verfahrens – und erheben neue Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung.

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Neuerscheinung: Handkommentar „Verfassungsbeschwerde.NRW“ | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2019-04

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 14.05.2019

::: Pressemitteilung 4/2019 :::

Neuerscheinung: Handkommentar „Verfassungsbeschwerde.NRW“
erster juristischer Fachkommentar vereint Textsammlung und Bewertungen aus der Praxis

Düsseldorf. Seitdem der Landesgesetzgeber zum 01.01.2019 die
Individualverfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingeführt hat, existiert ein neues
Rechtsgebiet. Nach welchen Regeln verläuft das Beschwerdeverfahren?
Welche Landesgrundrechte können geltend gemacht werden? Erste Antworten auf diese Fragen gibt nun der juristische Handkommentar des Düsseldorfer Fachanwalts Robert Hotstegs. Auf 228 Seiten gibt er einen Überblick über die Rechtsgrundlagen in Landesverfassung, Gesetzen und Geschäftsordnungen.

Ein Hauptaugenmerk der Kommentierung liegt dabei vor allem auf den
Vorschriften des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof (VGHG NW),
sowie auf der seit Jahresbeginn neuen Geschäftsordnung des Gerichts. Der
Handkommentar richtet sich an Praktiker wie Studierende.

„Der Kommentar verzichtet dort auf Kommentierungen, wo sie bereits
vorhanden sind. Umgekehrt füllt er aber die Lücke, die derzeit noch
bestand“, erläutert Hotstegs.

So sind durchaus Überraschungen zu Tage getreten: die Norm der
Geschäftsordnung unter der Überschrift „Archivierung“ (§ 6 GOVGH) regelt
dieses Thema nicht; mit einer eigenen Robenpflicht für Rechtsanwälte (§
8 GOVGH) verstößt der Verfassungsgerichtshof selbst gegen Bundesrecht.
Auch Sorgen aus dem Gesetzgebungsverfahren bestätigt Hotstegs: „Der
Verfassungsgerichtshof ist weder personell noch strukturell auf eine
mögliche Vielzahl von Verfassungsbeschwerden vorbereitet. Gleichzeitig
fehlt jede Möglichkeit, ihn mit einer Verzögerungsbeschwerde im Falle
des Falles zu einer zügigeren Bearbeitung anzuhalten.“

Robert Hotstegs ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Lehrbeauftragter
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und ständiger
Beisitzer des Dienstgerichts für Richter.

Verfassungsbeschwerde.NRW Rechtsgrundlagen | Handkommentar
228 Seiten, 39,90 € ISBN 978-3-7481-5650-5

Kostenlose Rezensionsexemplare können direkt per Email unter
presse@bod.de angefordert werden.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den
Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das
Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das
Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die
Kanzlei vertritt Mandanten vor dem Bundesverwaltungsgericht und allen
Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten.

BGE in Emmerich feiert ihren 25. Geburtstag im Schlösschen, NRZ v. 12.05.2019

Dirk Kraayvanger

Emmerich. Die Emmericher Bürgergemeinschaft feierte ihren 25. Geburtstag im Schlösschen Borghees. Hier wurde auch eine besondere Ehrung vorgenommen.

Es war im März 1994 als sich viele in der Villa Haus Sonneck die Türklinke in die Hand gaben. Auch Pressevertreter. Mit ihrem wienerischen Charme weihte Gudrun Beckschaefer im einzigartigen Galerieraum alle unter dem Siegel der Verschwiegenheit ein, was schon bald Wirklichkeit werden würde.

Nachdem Gatte Christian Beckschaefer aus der CDU vor Ort austrat, war er bereit für Neues: die Geburt der Bürgergemeinschaft Emmerich (BGE). „Wer sich 25 Jahre in der kommunalpolitischen Arena behauptet und etabliert hat, der hat Durchhaltevermögen, der hat Geber- und Nehmerqualitäten bewiesen“, attestiert Festredner Norbert Kohnen am Sonntagmorgen im Schlösschen Borghees.

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