Bonn. 52 Prozent der Bonner haben sich im April gegen eine Sanierung des Bad Godesberger Kurfürstenbads ausgesprochen. Nun hat die Bürgerinitiative „Kurfürstenbad bleibt!“ beim Kölner Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt Bonn und Oberbürgermeister Ashok Sridharan eingereicht.
Von Philipp Königs
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Kurfürstbad bleibt!“ haben am Mittwoch Klage gegen die Stadt Bonn vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingereicht. Das sagte deren Rechtsanwalt Robert Hotstegs dem General-Anzeiger. Damit ist klar, dass der Bürgerentscheid vom 21. April zur Zukunft des Kurfürstenbades ein juristisches Nachspiel haben wird. Ziel ist letztlich, den Bürgerentscheid erneut durchzuführen. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Klage (Az: 4 K 10496/17).
In den vier Wochen vor dem 21. April waren Bonnerinnen und Bonner aufgerufen, darüber abzustimmen, ob das sanierungsbedürftige Kurfürstenbad in Bad Godesberg modernisiert wird oder geschlossen bleibt. Mit dieser Entscheidung verwoben sind ein geplanter Badneubau durch die Bonner Stadtwerke in Dottendorf und nach dessen Fertigstellung die Schließung des Frankenbads in der Altstadt. Für die Schließung des Kurfürstenbads sprach sich letztlich mit 51,6 Prozent eine knappe Mehrheit aus. Die Kläger werfen der Stadtverwaltung nun vor, den Bürgern wichtige Informationen zu Finanzierungsproblemen eines neuen Bades bewusst vorenthalten zu haben.
Hintergrund ist, dass erst zwei Tage vor Ablauf des Bürgerentscheids öffentlich wurde, dass der steuerliche Querverbund für ein etwaiges Betriebsdefizit des Bades möglicherweise gefährdet sein könnte, weil die Stadtwerke-Tochter Bus und Bahn bis zu 70 Millionen Euro für 26 neue Niederflurbahnen ausgeben muss. „Den Abstimmenden haben diese wichtigen Informationen gefehlt. Wären die Probleme früher bekannt gewesen, wäre der Bürgerentscheid angesichts des hauchdünnen Ergebnisses vielleicht anders ausgegangen“, meint Axel Bergfeld, einer der Kläger von der Initiative „Kurfürstenbad bleibt!“
Zugleich werfen die Kläger Oberbürgermeister Ashok Sridharan vor, „mit einer einseitigen Werbekampagne auf Kosten der Stadtwerke in unzulässiger Weise in den Abstimmungskampf“ eingegriffen zu haben. Der Verein Mehr Demokratie unterstützt das Verfahren finanziell. Aus dessen Sicht müsste es geregelte Wege geben, um gegen mangelhafte Abstimmungsergebnisse aus Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden juristisch vorgehen zu können. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte 2016 in einem Urteil angezweifelt, dass Richter einen Bürgerentscheid für unwirksam erklären können; das sei „weder in der Gemeindeordnung noch sonst ausdrücklich vorgesehen“.
Rechtsanwalt Hotstegs will ein Musterverfahren führen und sagte dem GA, er halte ein Eilverfahren für denkbar, sollte der Bau des neuen Schwimmbads vor einem Urteilsspruch avisiert werden. Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann teilte auf Anfrage mit, dass der Stadt bisher keine Klage zugestellt worden sei. Wenn sie einginge, werde die Verwaltung sie „prüfen und sich zu gegebener Zeit äußern“.