Bürgerbegehren gegen Grundschulschließungen: Verwaltungsrichter sollen vermitteln
Bielefeld (sas). Die Initiative „Bürgerbegehren Chancengleichheit für Bielefelder Schüler“ hat am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen den Bielefelder Rat eingereicht. Ziel ist, den Rat zu verpflichten, das Bürgerbegehren gegen die geplanten Schulschließungen für zulässig zu erklären und den anderslautenden Bescheid des Oberbürgermeisters aufzuheben.
Dieser habe letztlich ein formales Verfahren notwendig gemacht, erklärt Robert Hotstegs, der vom Bürgerbegehren beauftragte Anwalt. Denn nach diesem Bescheid sei für die Gegner der erst einmal ausgesetzten Schulschließungen die Zeit gelaufen: Sie hatten einen Monat, um zu entscheiden, ob sie den Klageweg beschreiten. „Elterninitiative reicht Klage ein, Westfalen Blatt vom 20.11.2010“ weiterlesen