Errichtung des Kompetenzzentrums Rechtsinformationssystem des Bundes

Zum 1. Januar 2013 hat das „Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes“ (CC-RIS) im Bundesamt für Justiz seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum wird die Rechtsinformationen, die vom Bund erzeugt werden, bündeln und dafür sorgen, dass sie der Rechtspflege und einer breiten Öffentlichkeit dauerhaft zur Verfügung stehen. Damit erhält das Bundesamt für Justiz eine weitere verantwortungsvolle und hochwertige Aufgabe. „Errichtung des Kompetenzzentrums Rechtsinformationssystem des Bundes“ weiterlesen

Weniger unzulässige Bürgerbegehren 2012, nrw.mehr-demokratie.de

Die 2011 vom Landtag beschlossene Vereinfachung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden zeigt Wirkung. 2012 ist der Anteil unzulässiger Bürgerbegehren deutlich zurückgegangen. Und nur ein Bürgerentscheid war ungültig. Das ist eine erfreuliche Entwicklung für die direkte Demokratie in Nordrhein-Westfalen. „Weniger unzulässige Bürgerbegehren 2012, nrw.mehr-demokratie.de“ weiterlesen

Neue Gesamtschule in Iserlohn-Hennen vorläufig gestoppt, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Arnsberg v. 02.01.2013, Az. 12 L 904/12

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Für eine zukunftsfähige Schullandschaft“ haben sich im vorläufigen Rechtsschutz mit Erfolg gegen den Beschluss des Rates der Stadt Iserlohn vom 3. Juli 2012, im Ortsteil Hennen eine zweite städtische Gesamtschule zu errichten, zur Wehr gesetzt. Mit Beschluss vom 28. Dezember 2012 hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg der Stadt Iserlohn im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, unverzüglich die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen, und ihr vorläufig untersagt, ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die geplante neue Gesamtschule durch- bzw. fortzuführen sowie weitere Auftrags- und Planungsleistungen für die Schulerrichtung zu vergeben. „Neue Gesamtschule in Iserlohn-Hennen vorläufig gestoppt, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Arnsberg v. 02.01.2013, Az. 12 L 904/12“ weiterlesen

Bürgerbegehren ist unzulässig, Neue Westfälische v. 16.11.2012

Initiative „Pro Sportplatz“ unterliegt vor Mindener Verwaltungsgericht

VON KIRSTEN TIRRE

Pr. Oldendorf / Minden. Mit einem Karton voller Akten und einem Sieg in der Tasche verließen gestern Marko Steiner und Eric Pollert als Vertreter der Stadt Pr. Oldendorf den Saal 208 des Mindener Verwaltungsgerichtes. Nach knapp einstündiger Verhandlung hatte die zweite Kammer des Verwaltungsgerichtes unter Vorsitz des Präsidenten des Gerichtes, Klaus Peter Frenzen, entschieden, dass das Bürgerbegehren „Pro Sportplatz“ unzulässig ist.

Groß war das Interesse an der öffentlichen Verhandlung, die einen vorläufigen Schlussstrich unter die seit 2010 währende Debatte um den Verkauf des Sportplatzes an einen Investor für einen Einkaufsmarkt zog. „Bürgerbegehren ist unzulässig, Neue Westfälische v. 16.11.2012“ weiterlesen

Bürger werden nicht gefragt, Westfalenblatt v. 16.11.2012

Verwaltungsgericht Minden lehnt Abstimmung über den Sportplatz an der Grundschule ab

Von Christian Busse

Preußisch Oldendorf/Minden (WB). Es wird vorerst keinen Bürgerentscheid über die Zukunft des Sportplatzes hinter der Grundschule geben. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. 2806 Bürger hatten sich mit einer Unterschrift für eine Befragung der Bürger ausgesprochen.

Der Vorsitzende Richter der zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Minden, Klaus Peter Frenzen, tat sich in der Erörterung der Rechtslage sichtlich schwer. „Bürger werden nicht gefragt, Westfalenblatt v. 16.11.2012“ weiterlesen

Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ ist unzulässig, Verwaltungsgericht Minden, Pressemitteilung v. 15.11.2012

Das Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ in Preußisch Oldendorf ist unzulässig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden unter dem Vorsitz des Präsidenten des Gerichts, Klaus Peter Frenzen, mit einem heute verkündeten Urteil entschieden.

Das Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“, als dessen Vertreter die Kläger auftreten, betrifft ein gut 19.000 m² großes Grundstück im Innenstadtbereich der beklagten Stadt Preußisch Oldendorf, die Eigentümerin des Grundstücks ist. Knapp die Hälfte des Grundstücks wird derzeit als Sportplatz genutzt. Nach einem im März 2011 mit knapper Mehrheit gefassten Beschluss des Bauausschusses der Stadt sollen etwa 2/3 der Sportplatzfläche entsprechend der Planung eines einheimischen Projektentwicklers zu Zwecken des Einzelhandels umgenutzt werden. Anfang Juli 2011 beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich einen entsprechenden Durchführungsvertrag „Innenstadtentwicklung“. Daraufhin gründete sich mit Unterstützung durch mehrere Ratsfraktionen die Bürgerinitiative „PrO Sportplatz“ und initiierte ein Bürgerbegehren zu der Frage, ob das Sportplatzgrundstück im alleinigen Eigentum und Besitz der Stadt bleiben solle. Im September 2011 stellte der Rat der Stadt mit knapper Mehrheit die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest, weil ein Bürgerbegehren nicht die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen betreffen dürfe. Außerdem seien der Wortlaut und die Begründung des Begehrens in mehrfacher Hinsicht unpräzise. Gegen diesen Ratsbeschluss haben die Kläger Klage erhoben. „Bürgerbegehren „PrO Sportplatz“ ist unzulässig, Verwaltungsgericht Minden, Pressemitteilung v. 15.11.2012“ weiterlesen

Bürgerinitiative scheitert mit Eilantrag gegen Baubeginn des Musikzentrums in Bochum, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Pressemitteilung v. 02.11.2012, Az. 15 L 1326/12

Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat den am heutigen Tag gestellten Antrag der Vertretungsberechtigten für das „Bürgerbegehren Musikzentrum“ in Bochum auf Vorläufigen Rechtsschutz gegen den Beginn der Bauarbeiten abgelehnt. „Bürgerinitiative scheitert mit Eilantrag gegen Baubeginn des Musikzentrums in Bochum, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Pressemitteilung v. 02.11.2012, Az. 15 L 1326/12“ weiterlesen

neue Verfahrensordnung für den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Konfrontiert mit einem ständig zunehmenden Streitsachenvolumen, bei dem die Vorabentscheidungsersuchen deutlich überwiegen, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zum 1. November 2012 seine Verfahrensvorschriften angepasst, um den Besonderheiten dieser Streitsachen besser Rechnung zu tragen. Er stärkt damit zugleich seine Fähigkeit, sämtliche bei ihm anhängig gemachten Rechtssachen innerhalb angemessener Fristen zu erledigen. Auch für das Verfahren vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst (EuGöD) gelten die Bestimmungen der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, insbesondere diejenigen des Anhangs I, und seine Verfahrensordnung. „neue Verfahrensordnung für den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)“ weiterlesen