Beamte der Besoldungsgruppen A 11 und höher können derzeit in Nordrhein-Westfalen keine höhere Besoldung im Wege einer einstweiligen Anordnung erhalten. Dies hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Beschlüssen vom 20. März 2014 entschieden. „Derzeit keine Besoldungserhöhung für Beamte im Wege einer einstweiligen Anordnung, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse v. 21.03.2014, Az. 3 B 167/14“ weiterlesen
Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 11.03.2014, Az. 3 A 155/09, 3 A 156/09 u.a.
Eine Universitätsprofessorin und ein Universitätsprofessor aus Nordrhein-Westfalen sind bis zum 30. Juni 2008 verfassungswidrig zu niedrig besoldet worden. Dies hat der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Urteilen vom 12. Februar 2014 entschieden. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2012 hat es die Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. „Professorenbesoldung in NRW war verfassungswidrig, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 11.03.2014, Az. 3 A 155/09, 3 A 156/09 u.a.“ weiterlesen
Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten auch für Geistliche und Kirchenbeamte eröffnet, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 19.12
Geistliche und Kirchenbeamte können sich gegen dienstrechtliche Maßnahmen ihrer Religionsgesellschaft mit der Rüge, die Maßnahme verstoße gegen elementare Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung, grundsätzlich an die staatlichen Verwaltungsgerichte wenden. Die Prüfung an Hand des kirchlichen Rechts dagegen ist Sache der innerkirchlichen Gerichte. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Es hat aber die Klage eines früheren evangelischen Pastors auf Weiterbeschäftigung bzw. höhere Abfindung abgewiesen. „Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten auch für Geistliche und Kirchenbeamte eröffnet, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 19.12“ weiterlesen
Beamtenrechtliches Streikverbot beansprucht weiterhin Geltung; Gesetzgeber muss die Kollision mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auflösen, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 1.13
Beamtete Lehrer dürfen sich auch weiterhin nicht an Streiks beteiligen, zu denen die Gewerkschaften ihre angestellten Kollegen aufrufen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
dienstliche Beurteilungen der Finanzverwaltung nach BuBR 2011 sind rechtswidrig, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 17.01.2014, Az. 19 K 5097/12
Wie bereits in einer Vorabmeldung dargestellt, hat das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 17.01.2014 grundlegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beurteilungen in der Finanzverwaltung NRW geäußert. Die Zweifel sind derart gravierend, dass davon auszugehen ist, dass alle derzeitigen dienstlichen Beurteilungen und auch alle hierauf begründeten Personalentscheidungen (z.B. Beförderungen) rechtswidrig sind. Betroffenen Beamten ist daher zu raten, Rechtsmittel zu prüfen und notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
bei gekürzten Dienstbezügen muss Vermögen nicht aufgezehrt werden, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 21.01.2014, Az. 31 L 2237/13.O
Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens können die Dienstbezüge des betroffenen Beamten teilweise einbehalten werden. Dies setzt aber voraus, dass einerseits mit einer der Maximalstrafen im Disziplinarverfahren zu rechnen ist und andererseits auch der Lebensunterhalt des Beamten gesichert ist. Dies gibt häufig Anlass zu Überprüfungen und zu einem speziellen Antragsverfahren nach § 63 Abs. 1 LDG NRW.
In einem solchen Verfahren hat die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nun entschieden, dass der Beamte nicht darauf verwiesen werden kann, dass er Eigentum veräußert habe und nun zunächst den Verkaufserlös verbrauchen müsse. Im konkreten Fall war während des Diziplinarverfahrens ein Haus im (Mit-)Eigentum des Beamten verkauft worden. „bei gekürzten Dienstbezügen muss Vermögen nicht aufgezehrt werden, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 21.01.2014, Az. 31 L 2237/13.O“ weiterlesen
Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum finanziellen Ausgleich für Berliner Feuerwehrbeamte wegen überlanger Arbeitszeit rechtskräftig, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 28.01.2014, Az. 2 B 2.14, 2 B 3.14, 2 B 6.14
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Jahr 2012 einem beamteten Berliner Feuerwehrmann, dessen wöchentliche Arbeitszeiten in der Zeit von 2001 bis 2006 über der europarechtlich zulässigen Obergrenze lagen, nach nationalem Recht und Europarecht einen Anspruch auf Geldausgleich für jede zuviel geleistete Arbeitsstunde zugesprochen. Allerdings sei ein Teil der Ansprüche verjährt. Auch der europarechtliche Anspruch verjähre nach drei Jahren, wobei diese Frist am Beginn eines Jahres für alle im Vorjahr entstandenen Ansprüche zu laufen beginne (Urteil vom 26. Juli 2012 – BVerwG 2 C 70.11).
Diese Grundsatzentscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in mehreren Folgeverfahren von Feuerwehrleuten durch Urteile vom 16. Oktober 2013 umgesetzt, wobei es jeweils einen Teil der Ausgleichsansprüche als verjährt angesehen hat. Das Land Berlin sei nicht nach Treu und Glauben gehindert gewesen, die Einrede der Verjährung zu erheben. Die Voraussetzungen für eine zeitweilige Hemmung der dreijährigen Verjährungsfrist wegen schwebender Verhandlungen oder wegen des Abschlusses eines Stillhalteabkommens zwischen den Klägern und dem Land Berlin seien nicht gegeben. Die Revision gegen seine Urteile hat das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen.
Die hiergegen gerichteten Beschwerden mehrerer Kläger hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 20. Januar 2014 zurückgewiesen. „Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum finanziellen Ausgleich für Berliner Feuerwehrbeamte wegen überlanger Arbeitszeit rechtskräftig, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 28.01.2014, Az. 2 B 2.14, 2 B 3.14, 2 B 6.14“ weiterlesen
Terminvorschau Bundesverwaltungsgericht 27.02.2014
BVerwG 2 C 19.12 (OVG Münster 5 A 1941/10; VG Düsseldorf 1 K 714/08)
W-N. – Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf – ./. Evangelische Kirche im Rheinland – RA Redeker Sellner Dahs, Bonn –
Der Kläger, ein evangelischer Theologe, wendet sich gegen die Beendigung seines Kirchenbeamtenverhältnisses auf Zeit als Pastor im Sonderdienst, das zuletzt bis zum 3. Juli 2004 befristet war. 1994 und 1999 war der Kläger von der beklagten Evangelischen Kirche im Rheinland unter Berufung in das Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit zum Pastor im Sonderdienst ernannt worden. „Terminvorschau Bundesverwaltungsgericht 27.02.2014“ weiterlesen
Großbaustelle: dienstliche Beurteilungen in der Finanzverwaltung NRW rechtswidrig, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 17.01.2014, Az. 19 K 5097/12
Das Verwaltungsgericht Köln hat grundsätzliche Bedenken gegen das Beurteilungssystem der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen erhoben und der Klage eines Beamten gegen seine dienstliche Beurteilung über die Jahre 2009 bis 2011 stattgegeben. Hauptkritikpunkt der Kammer in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag war der Umstand, dass der Beurteiler des Beamten (hier: der Vorsteher des Finanzamtes) an eine Entscheidung der sogenannten Gremiumsbesprechung auf Ebene der Oberfinanzdirektion „gebunden“ sein sollte. Eine derartige Bindung sehe das Beamtenrecht nicht vor. Der Beurteiler müsse weisungsfrei beurteilen können. Zwar wäre es denkbar, dass auch ein zweiter Beurteiler tätig werde (hier also evtl. die Gremiumsbesprechung?), diese müsste dann allerdings auch Kenntnisse über die Tätigkeit des Beamten haben und dürfe nicht die Beurteilung des Vorstehers ersetzen.
Mit dem Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen verurteilt, die Beurteilung aufzuheben und den Kläger neu dienstlich zu beurteilen. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für alle Beurteilungen in der Finanzverwaltung, weil die Frage der „Bindungswirkung“ in allen Verfahren aufgeworfen werden muss. Es wird erwartet, dass das Land Nordrhein-Westfalen daher gegen das Urteil vorgehen und das Oberverwaltungsgericht anrufen wird. „Großbaustelle: dienstliche Beurteilungen in der Finanzverwaltung NRW rechtswidrig, Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 17.01.2014, Az. 19 K 5097/12“ weiterlesen
steuerliche Absetzbarkeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, Finanzgericht Münster, Urteil v. 27.11.2013, Az. 11 K 2519/12 E
Der 11. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil (vom 27. November 2013, Az. 11 K 2519/12 E) entschieden, dass auch Aufwendungen für einen verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig erfolgt und aus Sicht eines verständigen Dritten Aussicht auf Erfolg bietet. Er hat damit die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu den Kosten eines Zivilverfahrens auf die Aufwendungen für ein Verwaltungsgerichtsverfahren übertragen. Das Urteil ist auf vergleichbare Fälle, in denen die Kosten bis zum 30.06.2013 entstanden sind, übertragbar. „steuerliche Absetzbarkeit eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht, Finanzgericht Münster, Urteil v. 27.11.2013, Az. 11 K 2519/12 E“ weiterlesen