Prozess um Überstunden: Feuerwehrmann geht leer aus, Westdeutsche Zeitung v. 22.08.2015

Von Peter Kurz
mit einem Kommentar von Peter Kurz

Düsseldorfer scheitert im Musterprozess um Überstunden. Er hatte 8514 Euro Nachschlag gefordert.

Düsseldorf. Ein Feuerwehrmann, der ohnehin schon eine Arbeitszeit von 48 Wochenstunden hat, soll noch mal sechs Stunden drauflegen. Und dann damit zufrieden sein, dass er pro Zusatzschicht eine Pauschale von nur 20 Euro bekommt. Muss er das hinnehmen? Um diese Frage ging es am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. In einem Musterverfahren, das auch für die anderen 8500 Berufsfeuerwehrleute in NRW und für die Kommunen als Arbeitgeber von großem Interesse war. „Prozess um Überstunden: Feuerwehrmann geht leer aus, Westdeutsche Zeitung v. 22.08.2015“ weiterlesen

Keine weitere Vergütung für Feuerwehr-Überstunden, WDR 2 v. 21.08.2015

Der Stadt Düsseldorf muss ihren Feuerwehrleuten keine weitere Vergütung für Überstunden nachzahlen. Das Verwaltungsgericht hat heute die Klage eines Düsseldorfer Feuerwehrmanns abgewiesen. Der 38-Jährige hält die bis Ende 2013 gezahlten Überstunden-Pauschalen für rechtswidrig. Er hatte, unterstützt von der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft (DfeuG), auf eine Nachzahlung von 8.500 Euro geklagt. Ohne Erfolg, erklärte heute ein Gerichtssprecher. Die Klage sei abgewiesen worden, weil der Kläger gegen den allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben verstoßen habe. Er habe die Mehrarbeit jahrelang freiwillig geleistet und sich mit 20 Euro je Schicht zufrieden gegeben. Erst viele Jahre später habe er eine höhere Vergütung verlangt. Der Kläger will gegen das Urteil in Berufung gehen.

Überstunden-Klage: Düsseldorfer Feuerwehrmann verliert gegen Stadt, wdr.de v. 21.08.2015

Vor dem Verwaltungsgericht ist am Freitag (21.08.2015) ein Düsseldorfer Feuerwehrmann mit seiner Klage gegen die Stadt gescheitert. Der Mann hatte rückwirkend 8.500 Euro zusätzlich für Überstunden gefordert. Dabei berief er sich auf EU-Recht.

Die Richter wiesen die Klage ab, weil der Feuerwehrmann all die Jahre eine Schichtpauschale akzeptiert habe. Sie lag bei 20 Euro. Insgesamt hatten 36 Feuerwehrleute geklagt. Der Anwalt des Klägers kündigte Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht an.

Feuerwehrmann verliert Überstunden-Klage, bild.de v. 21.08.2015

Musterprozess in Düsseldorf

Düsseldorf – Feuerwehrmann Mark H. ist mit einer Musterklage um die Bezahlung von Überstunden vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht gescheitert.

Er hatte von der Stadt Düsseldorf rückwirkend 8500 Euro zusätzlich für Überstunden gefordert, die in sechseinhalb Jahren angefallen waren. Dabei berief er sich auf EU-Recht.

Die Richter wiesen die Klage am Freitag ab, weil der Feuerwehrmann all die Jahre eine Schichtpauschale akzeptiert habe (Az. 26 K 9607/13).

Ein Teil der Überstunden war von der Stadt mit der Schichtpauschale von 20 Euro abgegolten worden. Insgesamt hatten 36 Feuerwehrleute geklagt.

Der Anwalt des Klägers kündigte Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht an. Der Fall betreffe auch Feuerwehrleute aus anderen NRW-Städten.

Düsseldorfer Feuerwehrmann erhält keine Mehrarbeitsvergütung, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Pressemitteilung v. 21.08.2015

Der Feuerwehrbeamte aus Düsseldorf, der die Stadt Düsseldorf auf Zahlung von ca. 8.500 Euro für Mehrarbeit verklagt hat, geht leer aus. Das hat die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit am heutigen Tage in öffentlicher Sitzung verkündetem Urteil entschieden und damit die Klage abgewiesen.
Hintergrund des Verfahrens ist, dass viele Feuerwehrleute in NRW ihren Dienst ausgehend von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 54 Stunden in 24-Stunden-Schichten verrichten. Rechtliche Grundlage hierfür bildet die seit Anfang 2007 geltende Arbeitszeitverordnung Feuerwehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese nutzt eine in einer Richtlinie der Europäischen Union eingeräumte Möglichkeit, im Falle einer Einverständniserklärung des Bediensteten von der grundsätzlich vorgesehenen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche abzuweichen. Durch eine seit Juli 2007 geltende gesetzliche Regelung wird zudem den Dienstherren die Möglichkeit der Zahlung eines Betrages von bis zu 20,00 Euro je 24-Stunden-Schicht als Zulage eingeräumt. Ende des Jahres 2006 haben sich alle bei der Stadt Düsseldorf tätigen Feuerwehrleute zur Ableistung einer 54-Stunden-Woche bereit erklärt und erhalten je Schicht eine Zulage von 20,00 Euro. „Düsseldorfer Feuerwehrmann erhält keine Mehrarbeitsvergütung, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Pressemitteilung v. 21.08.2015“ weiterlesen

Feuerwehrleute scheitern an Treu und Glauben | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 21.08.2015

::: Pressemitteilung 6/2015 :::

Feuerwehrleute scheitern an Treu und Glauben
Überstundenklage abgewiesen – Kläger geht in die zweite Instanz

Düsseldorf. Die Klage des Düsseldorfer Feuerwehrbeamten, der mehr Geld für Überstunden erhalten wollte, ist heute vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen worden (Az. 26 K 9607/13). Der Kläger habe seine Bedenken zu spät geltend gemacht und damit gegen Treu und Glauben verstoßen.

Die heutige Zwischenbilanz ist für Fachanwalt Robert Hotstegs (36) eindeutig: „Die Stadt Düsseldorf profitiert von Treu und Glauben, die Feuerwehrbeamten gelten geradezu als ‚treu und doof‘.“ „Feuerwehrleute scheitern an Treu und Glauben | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2015-06“ weiterlesen

Entlassung eines Beamten trotz Vertrauen der Behörde?, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 27.05.2015, Az. 2 B 16.15

Wenn ein Beamter im Rahmen eines Disziplinarverfahrens mit der Entlassung bedroht wird, greift der Dienstherr zur höchsten Sanktion, die das Gesetz zulässt. Allerdings entscheidet nicht die Behörde selbst hierüber, sondern (mit Ausnahme von Baden-Württemberg) das zuständige Disziplinargericht. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in einer neu veröffentlichten Entscheidung noch einmal deutlich gemacht, dass das Gericht völlig unabhängig vom Dienstherrn entscheidet. Es kann dem Antrag stattgeben oder ihn ablehnen und insbesondere kann ein Beamter auch entlassen werden, obwohl er das gesamte Verfahren über weiterhin im Dienst belassen wurde. Das so geäußerte „Rest-Vertrauen“ des Dienstherrn steht der Entlassung also ausdrücklich nicht entgegen.

Das ist nicht in jedem Fall nachvollziehbar, passt aber zur Systematik des Disziplinarrechts, das vorsieht, dass die Dienstherrn noch nicht einmal einen konkreten Antrag (z.B. auf Entlassung) stellen müssen. Und selbst wenn sie einen stellen, ist das Gericht hieran nicht gebunden.

Daneben betont das Bundesverwaltungsgericht auch noch einmal die Pflicht in der Verhandlung – spätestens vor dem Oberverwaltungsgericht – notwendige Beweisanträge zu stellen. Andernfalls würden Rechte des Beamten verloren gehen. „Entlassung eines Beamten trotz Vertrauen der Behörde?, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 27.05.2015, Az. 2 B 16.15“ weiterlesen