Nach dem Beginn des Ruhestandes kann weder die Versetzung in den Ruhestand noch der Grund, auf dem sie beruht, durch Widerruf, Rücknahme oder Wiederaufgreifen des Verfahrens nachträglich geändert werden (wie Urteil vom 25. Oktober 2007 – BVerwG 2 C 22.06 – Buchholz 232 § 47 BBG Nr. 3 Rn. 13 f.). Das gilt auch dann, wenn der Beamte die Zurruhesetzungsverfügung mit dem Ziel der Auswechselung des Grundes für den Ruhestand (Schwerbehinderung statt Erreichen der Antragsaltersgrenze) angefochten hat und die zuständige Behörde später rückwirkend seine Schwerbehinderung feststellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung noch einmal bestätigt, die wir im Wortlaut darstellen. Die Auswirkungen dieser Rechtsprechung sind gravierend. „keine nachträgliche Änderung der Gründe für Versetzung in den Ruhestand, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 30.04.2014, Az. 2 C 65.11“ weiterlesen
Mitgliedschaft im Bundesverband Mediation
Seit Juli 2014 ist unsere Kanzlei Mitglied im Bundesverband Mediation.
Der Bundesverband Mediation ist ein in ganz Deutschland aktiver interdisziplinärer Fachverband für Mediation mit dem Hauptziel der Verbreitung und der Weiterentwicklung der Verständigung in Konflikten. Der Bundesverband Mediation ist ein inklusiver Verband, welcher für verschiedene fachliche Orientierungen und Ursprungsberufe offen ist.
„Mitgliedschaft im Bundesverband Mediation“ weiterlesenNRW-Besoldungsrecht ist verfassungswidrig, Verfassungsgerichtshof NRW, Pressemitteilung v. 01.07.2014, Az. VerfGH 21/13
Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 2013 ist teilweise verfassungswidrig. Es verstößt gegen das in der Landesverfassung ebenso wie im Grundgesetz garantierte Alimentationsprinzip, soweit die Besoldungsgruppen ab A 11 betroffen sind. Dies hat der Verfassungsgerichtshof mit heute verkündetem Urteil entschieden. Das Urteil betrifft sowohl aktive als auch im Ruhestand befindliche Beamte und Richter, insgesamt etwa 80 % der Amtsträger des Landes. „NRW-Besoldungsrecht ist verfassungswidrig, Verfassungsgerichtshof NRW, Pressemitteilung v. 01.07.2014, Az. VerfGH 21/13“ weiterlesen
verdeckte Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind rechtswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.06.2014, Az. 26 K 4527/12
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte sich mit einer verkappten „Disziplinarmaßnahme“ zu beschäftigen, die der Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr gegen ein Mitglied verhängt hatte. Die Entscheidung ist lesenswert, weil sie die Rechte der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und mögliche Verfahren gegen die Mitglieder skizziert. Danach finden die Grundsätze des Beamtenrechts entsprechende Anwendung und verhängte Sanktionen müssen begründet und verhältnismäßig, also angemessen, sein. „verdeckte Disziplinarmaßnahmen gegen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind rechtswidrig, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.06.2014, Az. 26 K 4527/12“ weiterlesen
Kein Konkurrenzverbot für Ruhestandsbeamte, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 26.06.2014, Az. 2 C 23.13
Beamte im Ruhestand dürfen eine Erwerbstätigkeit auch dann ausüben, wenn sie damit in Konkurrenz zu ihrem früheren Dienstherrn treten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Kläger war seit 1984 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Professor für Medizin für das Fach Pathologie und Chefarzt an einem Universitätsklinikum. Nachdem er den Ruf einer anderen Universität erhalten hatte, wurde ihm 1991 in einer Bleibevereinbarung zugesagt, er dürfe pathologische Diagnostikleistungen (Untersuchung von Gewebeproben) für externe Auftraggeber mit den personellen und sachlichen Mitteln der Universität gegen Erstattung der Kosten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringen. In der Folgezeit scheiterten Versuche, die dem Kläger hierfür erteilte Nebentätigkeitsgenehmigung zu widerrufen. „Kein Konkurrenzverbot für Ruhestandsbeamte, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 26.06.2014, Az. 2 C 23.13“ weiterlesen
Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter, EuGH, Urteil v. 12.06.2014, Az. C-118/13
Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen
Die Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen hat und dass dieser Urlaub außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden darf. „Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter, EuGH, Urteil v. 12.06.2014, Az. C-118/13“ weiterlesen
Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem kirchengerichtlichen Verfahren, Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil v. 29.04.2014, Az. 5 A 1384/12
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in mehreren Entscheidungen, die bislang unveröffentlicht blieben darüber entschieden, wie kirchenrechtliche Kostenfestsetzungsbeschlüsse und damit kirchenrechtliche Kostenerstattungsansprüche im staatlichen Rechtsweg durchgesetzt werden können (Vorinstanz Verwaltungsgericht Düsseldorf). Es ist zu erwarten, dass hierüber nach der Revision des Beklagten auch das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird. Nach der Entscheidung vom 27.02.2014, Az. 2 C 19.12 ist aber im Kern zu erwarten, dass die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts aufrecht erhalten bleibt. „Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung in einem kirchengerichtlichen Verfahren, Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil v. 29.04.2014, Az. 5 A 1384/12“ weiterlesen
Justizgewährungsanspruch für Geistliche auch gegen kirchliche Maßnahmen, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 19.12
Leitsätze des Gerichts:
1. Der verfassungsrechtlich gewährleistete Justizgewährungsanspruch gibt Geistlichen und Beamten einer Religionsgesellschaft das Recht zur Anrufung der staatlichen Gerichte, um dienstrechtliche Maßnahmen dieser Religionsgesellschaft ihnen gegenüber auf ihre Vereinbarkeit mit staatlichem Recht hin überprüfen zu lassen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, Urteil vom 30. Oktober 2002 – BVerwG 2 C 23.01 – BVerwGE 117, 145).
2. Dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV) ist erst bei Umfang und Intensität der gerichtlichen Kontrolle Rechnung zu tragen. Inhalt und Reichweite der Prüfung durch das staatliche Gericht hängen davon ab, inwieweit im jeweiligen Regelungsbereich staatliches Recht das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften einschränkt. „Justizgewährungsanspruch für Geistliche auch gegen kirchliche Maßnahmen, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.02.2014, Az. 2 C 19.12“ weiterlesen
Bundesfamilienministerium hat Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt, Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung v. 08.05.2014, Az. 5 K 50.12 u.a.
Die bei drei Stellungsbesetzungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in den Jahren 2011 und 2012 geübte Praxis zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf die Klage der Gleichstellungsbeauftragten im Ministerium entschieden. „Bundesfamilienministerium hat Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt, Verwaltungsgericht Berlin, Pressemitteilung v. 08.05.2014, Az. 5 K 50.12 u.a.“ weiterlesen
Begrenzt dienstfähige Beamte müssen besser besoldet werden als im gleichen Umfang teilzeitbeschäftigte Beamte, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.03.2014, Az. 2 C 50.11
Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch zeitanteilig Dienst leisten können (begrenzte Dienstfähigkeit), müssen besser besoldet werden als teilzeitbeschäftigte Beamte. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. „Begrenzt dienstfähige Beamte müssen besser besoldet werden als im gleichen Umfang teilzeitbeschäftigte Beamte, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 27.03.2014, Az. 2 C 50.11“ weiterlesen