Im Ergebnis erfreulich deutlich und klar hat sich nun das Verwaltungsgericht Hamburg der Grundsatzkritik an den dienstlichen Beurteilungen im Zoll angeschlossen, wie sie auch schon 2012 das Verwaltungsgericht Darmstadt geäußert hat (siehe Beurteilungssystem Zoll rechtswidrig).
Das Gericht urteilte im Wesentlichen:
1. Die Bündelung der Dienstposten im Zoll führt dazu, dass die Beurteilungen nicht mehr innerhalb der Vergleichsgruppe vergleichbar sind und damit ihren Zweck nicht erfüllen können. „weitere Grundsatzkritik an Zoll-Beurteilungen, Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil v. 26.02.2013, Az. 8 K 1969/11“ weiterlesen