nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt die Entlassung eines Beamten auf Probe (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.01.2010, Az. 13 L 1664/09)

Nach dem Beamtenrecht kann eine Beamtin bzw. ein Beamter verschiedene Arten des Beamtenverhältnisses durchlaufen, so z.B. das Beamtenverhältnis auf Widerruf oder das Beamtenverhältnis auf Probe bevor es dann zu einer Lebenszeitverbeamtung kommt. Beamte auf Widerruf bzw. Probe sind aus Sicht des Dienstherrn „leichter“ zu entlassen als Beamte auf Lebenszeit. In einem aktuellen Beschluss weist das Verwaltungsgericht Düsseldorf aber darauf hin, dass auch hierbei der enge Wortlaut des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) einzuhalten ist. So liegt eine mangelnde Bewährung eines Probebeamten eben nicht vor, wenn dieser vor Begründung des Probebeamtenverhältnisses strafrechtlich auffällig geworden ist und dies aber dem Dienstherrn vor der Begründung des Beamtenverhältnisses bekannt war. Ob ein Straf- oder Disziplinarverfahren bereits abgeschlossen war, ist diesbezüglich unerheblich. „nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt die Entlassung eines Beamten auf Probe (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 04.01.2010, Az. 13 L 1664/09)“ weiterlesen

Neuer Streit um Direkci-Ausbruch, Rheinische Post vom 03.12.2009

VON SEBASTIAN PETERS

Krefeld (RP) Nach der spektakulären Flucht von zwei Gefängnis-Insassen aus der JVA Aachen werden Erinnerungen an die Flucht eines Gefangenen der Krefelder Justizvollzugsanstalt wach. Auch zwei Jahre nach der Flucht von Rahim Direkci aus der Justizvollzugsanstalt Nordstraße ist das Disziplinarverfahren gegen einen JVA-Beamten nicht abgeschlossen. Seine Anwälte mutmaßen, dass die JVA-Leitung einen Sündenbock sucht. „Neuer Streit um Direkci-Ausbruch, Rheinische Post vom 03.12.2009“ weiterlesen

Jetzt aber doch: Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub von Beamten! (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.11.2009, Az. 6 Ca 560/09)

Nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz noch im Juli 2009 entschieden hatte, dass nicht beanspruchter Urlaub von Beamten nicht in Form einer Entschädigung auszahlbar ist ( siehe unser Artikel ), hat das Arbeitsgericht Düsseldorf nun in seinem bislang unbekannten Urteil vom 05.11.2009 (Az. 6 Ca 560/09) eine völlig andere Richtung eingeschlagen. Es hat darin hat die Frage, ob Beamte unter den Arbeitnehmerbegriff des Art. 7 RL 2003/88/EG fallen unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des EuGH eindeutig bejaht. „Jetzt aber doch: Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub von Beamten! (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.11.2009, Az. 6 Ca 560/09)“ weiterlesen

Evangelische Kirche beschließt umfassende Reformen im Beamten- und Verwaltungsrecht

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat Ende Oktober umfassende Änderungen des kirchlichen Beamten- und Verwaltungsrechts beschlossen. So wurden zahlreiche Entwicklungen des staatlichen Rechts nun auch auf die knapp 22.000 evangelischen Kirchenbeamten erstreckt. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Anhebung der Regelaltersgrenze für den Ruhestand auf 67 Jahre, die Schaffung eines vollständig neuen Disziplinargesetzes (DG.EKD), sowie ein neues Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetz (VVZG-EKD).
„Evangelische Kirche beschließt umfassende Reformen im Beamten- und Verwaltungsrecht“ weiterlesen

Stellenbesetzung: Stadt erleidet Gerichtsschlappe, Rheinische Post vom 21.10.2009

von Jörn Tüffers

Die Stadt hat vor Gericht eine Niederlage bei einer strittigen Stellenbesetzung erlitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Besetzung mit Silke Vogelbusch als Leiterin des Schulverwaltungsamts als „willkürlich und rechtswidrig“ bezeichnet. Dies teilte gestern Rechtsanwalt Henning Obst mit. Er vertritt Thomas Eberhardt-Köster, den stellvertretenden Leiter des Garten- und Friedhofsamts. Eberhardt-Köster hatte gegen die Stellenbesetzung geklagt: Vogelbusch habe sich auf die Ausschreibung gar nicht beworben und zudem keine Leitungserfahrung. Ende März hatte er vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht erhalten. Gegen dieses Urteil hatte die Stadt Berufung eingelegt. „Stellenbesetzung: Stadt erleidet Gerichtsschlappe, Rheinische Post vom 21.10.2009“ weiterlesen

Keine Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub eines Beamten?

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte kürzlich -unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Nichtverfallbarkeit von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit (Urteil vom 20.1.2009, C-350/06 und C-520/06)- darüber zu entscheiden, ob Urlaub von Beamten, der nicht angetreten werden konnte, verfällt. Das VG Koblenz fällte sein Urteil am 21.07.2009 unter dem Aktenzeichen 6 K 1253/08.KO. Bislang liegt das Urteil noch nicht im Volltext vor. Es gibt jedoch eine Pressemitteilung des VG Koblenz vom 10.08.2009 (Nr. 36/09 ), die folgenden Inhalt hat: „Keine Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub eines Beamten?“ weiterlesen

„Du sollst nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen!“, Anmerkung zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10.09.2009, Az. 13 L 772/09

Bei allen Konkurrentenschutzentscheidungen muss mithin darauf geachtet werden, dass gleiche Beurteilungsmaßstäbe angelegt werden. Sonst ist es möglich, mit gerichtlicher Hilfe das Ergebnis des Auswahlverfahrens erfolgreich anzugreifen und die Aushändigung der Beförderungsurkunde zu verhindern, bis die Behörde eine neue Beförderungsentscheidung unter „Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes“ trifft.

Im Konkurrentenschutz gilt ein strenger Vergleichsmaßstab. Der Beschluss der 13. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 10. September 2009 gibt zunächst die allgemeinen Auswahlkriterien für die Beamtenbeförderung und für die Verteilung von Beförderungsstellen wieder. Dabei werden die maßgeblichen Grundsätze referiert, nach denen die Verwaltungsgerichte solche Konkurrentenschutz-Entscheidungen der Behörden beurteilen und ggf. „anhalten“ müssen. Das Gericht kann zwar nicht einem anderen Konkurrenten die Stelle zuteilen, kann aber verhindern, dass dem von der Behörde vorgesehenen Bewerber die Urkunde ausgehändigt wird, wenn die Beförderung rechtsfehlerhaft ist. „„Du sollst nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen!“, Anmerkung zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10.09.2009, Az. 13 L 772/09“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Weiterer Rechtsschutz bei Konkurrentenernennungen – sog. Abwartefrist, Beschluss v. 09.07.2009, Az. 2 BvR 706/09

Die Änderung der höchstrichterlichen Rechtssprechung zur sogenannten Wartefrist bei Konkurrentenstreigkeiten ist noch nicht abgeschlossen. Bekanntlich eröffnen die Gerichte die Möglichkeit, im Beamtenbereich gegen die Ernennung von Konkurrenten im Wege der Einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO vorzugehen. Gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtes ist die Beschwerde des unterlegenen Stellen-Bewerbers zum Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof des jeweiligen Bundeslandes möglich. Während bis zum Sommer 2007 für alle mit der Materie des Konkurentenschutzes befassten Gerichte und Juristen als gesicherter Rechtsgrundsatz auf der Basis des § 152 VwGO feststand, dass nach der Zustellung der OVG-Beschwerdeentscheidung die Urkundsaushändigung an den im Auswahlverfahren und in der fachgerichtlichen Überprüfung erfolgreichen Bewerber erfolgen kann, wurde im Jahre 2007 erstmalig durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine weitere „Abwartefrist“ vorausgesetzt. „Bundesverfassungsgericht: Weiterer Rechtsschutz bei Konkurrentenernennungen – sog. Abwartefrist, Beschluss v. 09.07.2009, Az. 2 BvR 706/09“ weiterlesen

Zur Konkretisierungspflicht im Disziplinarverfahren: Urteil Verwaltungsgericht Münster vom 29.05.2009, Az. 20 K 351/08.O

In einem hier betreuten Mandat hat das Verwaltungsgericht Münster in einem am 06.06.2009 zugestellten Urteil dem anwaltlichen Antrag auf Aufhebung einer Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Münster stattgegeben.

Die Entscheidung stellt im Wesentlichen darauf ab, dass die von der Bezirksregierung erlassene Disziplinarverfügung nicht hinreichend den Vorwurf eines Disziplinarvergehens konkretisiere. Dies sei aber aus rechtsstaatlichen Gründen unerlässlich, weil sich ein Beamter anders gegen den Vorwurf nicht hinreichend verteidigen könne.

In der Verwaltungspraxis erleben wir als Anwälte immer wieder, dass Einleitungsverfügungen und auch Disziplinarverfügungen sehr vage gehalten werden und eine genaue Benennung des Vorwurfes vermissen lassen. Die Disziplinarkammer hat dem jetzt einen Riegel vorgeschoben; über den Einzelfall hinaus dürfte die Entscheidung von allgemeinem Interesse sein. „Zur Konkretisierungspflicht im Disziplinarverfahren: Urteil Verwaltungsgericht Münster vom 29.05.2009, Az. 20 K 351/08.O“ weiterlesen