Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 21.07.2017
::: Pressemitteilung 3/2017 :::
Bundesverwaltungsgericht: Rückenwind für Feuerwehrleute
Musterverfahren stärken auch Düsseldorfer Klagen wegen Mehrarbeitsvergütung
Düsseldorf/Leipzig. Die Düsseldorfer Feuerwehrmänner, die seit vier Jahren um eine bessere Bezahlung sogenannter „opt-out“-Schichten streiten, hoffen weiter. Das berichtet Fachanwalt Robert Hotstegs (38), der neben den eigenen Verfahren auch parallele Verfahren beobachtet. Am Donnerstag hatte der zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts über Verfahren gegen die Städte Cottbus, Oranienburg und Potsdam zu entscheiden. Mit erfreulichem Ausgang für die Kläger dort: nach übereinstimmenden Medienberichten gibt es für sie Geld, aber nicht für alle begehrten Jahre. Unmittelbar danach hatte Potsdam erklärt umfangreiche Zahlungen leisten zu wollen. „Bundesverwaltungsgericht: Rückenwind für Feuerwehrleute | Beamtenrecht | Pressemitteilung 2017-03“ weiterlesen