zu hohe Bezüge wegen Behördenfehler = nur teilweise Rückzahlung, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 26.04.2012, Az. 2 C 15.10 und 2 C 4.11

Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung über die Rückforderung ihren Verursachungsbeitrag berücksichtigen

Beamte haben überhöhte Gehaltszahlungen grundsätzlich zurückzuzahlen. Fällt der Behörde ein maßgeblicher Verursachungsbeitrag an der Überzahlung zur Last, kann es geboten sein, teilweise von der Rückforderung abzusehen, wenn es sich um über längere Zeit gezahlte geringe Beträge handelt, die der Beamte im Rahmen der allgemeinen Lebensführung verbraucht hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. „zu hohe Bezüge wegen Behördenfehler = nur teilweise Rückzahlung, Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung v. 26.04.2012, Az. 2 C 15.10 und 2 C 4.11“ weiterlesen

Verfolgungsverjährung im Disziplinarrecht, Kommentar zu Verwaltungsgericht Münster, Beschluss v. 21.03.2012, Az. 13 K 2198/00.O

Aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster / 1. Disziplinarkammer vom 21.03.2012, Az. 13 K 2198/00.O:

„Das Verfahren war gem. § 75 Abs. 3 Satz 1 DO NW einzustellen, da die Voraussetzungen des § 63 Abs. 1 Nr. 1 DO NW vorliegen. Gemäß § 75 Abs. 3 Satz 2 konnte das Gericht das Verfahren durch Beschluss einstellen.

Es kann letztlich dahinstehen, ob die Ruhestandsbeamtin, wofür nach Auffassung des Gerichts nach Aktenlage alles spricht, des Diebstahls schuldig ist [Ergänzung des Verfassers: Es ging um den Vorwurf des angeblichen Diebstahls eines Damenslips im Wert von 10 DM im Jahre 1999]. Schon angesichts des Zeitablaufs käme unabhängig von allem anderen vorliegend allenfalls, selbst dies erscheint angesichts des Zeitablaufes sehr fragwürdig, eine Geldbuße als Disziplinarmaßnahme in Betracht.

Eine Geldbuße darf hier aber wegen eingetretener Verfolgungsverjährung nicht mehr verhängt werden. „Verfolgungsverjährung im Disziplinarrecht, Kommentar zu Verwaltungsgericht Münster, Beschluss v. 21.03.2012, Az. 13 K 2198/00.O“ weiterlesen

Beurteilungssystem Zoll rechtswidrig, Kommentar zu Verwaltungsgericht Darmstadt, Pressemitteilung v. 29.03.2012

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit deutlichen Worten darauf hingewiesen, dass dienstliche Beurteilungen von Zollbeamten nach dem derzeit angewandten System rechtswidrig und die Beurteilungen daher aus den Personalakten zu entfernen sind. Dabei setzt die Kritik nicht (nur) an den konkreten Beurteilungen, sondern auch am System selbst an. Dies ist der bislang veröffentlichten Pressemitteilung bereits ausdrücklich zu entnehmen. „Beurteilungssystem Zoll rechtswidrig, Kommentar zu Verwaltungsgericht Darmstadt, Pressemitteilung v. 29.03.2012“ weiterlesen

zur Kostenerstattung privater Gutachten im Disziplinarverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 13.03.2012, Az. 31 K 7448/04.O

Im Disziplinarverfahren besteht grundsätzlich die Pflicht der Einleitungsbehörde und des mit der Ermittlung beauftragten Beamten sowohl belastende als auch entlastende Umstände genau zu ermitteln. Dies betrifft nicht nur den eigentlichen Sachverhalt, sondern auch die für die Bemessung relevanten Umstände. In der Praxis des behördlichen Disziplinarverfahrens ist allerdings häufig festzustellen, dass die mit der Ermittlung beauftragten Personen (früher „Ermittlungsführer“ genannt) sich bei ihren Ermittlungsmaßnahmen einseitig auf die Tatvorwürfe beschränken und versuchen, diese Vorwürfe zu untermauern. Ein solches Verhalten verletzt die gesetzliche Pflicht, auch bemessungsrelevante und mildernde Umstände zu ermitteln.

Häufig ist es daher die Aufgabe des im Disziplinarverfahren tätigen Rechtsanwaltes, selber und auf eigene Initiative Gutachten über bestimmte Fragen, etwa zur Schuldfrage, in Auftrag zu geben und in das Verfahren einzubringen. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, muss dann im Vorfeld abgeklärt werden, ob die Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt, die sich zum Teil im vierstelligen Bereich bewegen können. Im Übrigen stellt sich dann regelmäßig später die Frage, ob bei einem Erfolg des Beamten (etwa der Einstellung des Verfahrens) diese Kosten vom Dienstherrn zurückzuerstatten sind. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat sich kürzlich mit dieser Frage in einer Entscheidung vom 13.03.2012 beschäftigt. „zur Kostenerstattung privater Gutachten im Disziplinarverfahren, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 13.03.2012, Az. 31 K 7448/04.O“ weiterlesen

Ein gerichtliches Qualitätssiegel im Kostenfestsetzungsverfahren, zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster -Disziplinarkammer- vom 23.02.2012, Az. 13 K 942/09.O

Im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren werden, wenn wir für einen Mandanten vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichtes gewinnen, die zu erstattenden Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Ziff. 6200 ff. VV RVG) festgesetzt. Dabei handelt es sich um sogenannte Rahmengebühren, die sich je nach Schwierigkeitsgrad und Umfang in der Höhe nach § 14 RVG bemessen. In einem solchen Verfahren, wo wir für einen Mandanten vollständig obsiegt hatten, setzte das Verwaltungsgeircht Münster kürzlich zu Lasten des betroffenen Dienstherrn (es handelte sich um eine Bezirksregierung) die gesetzlichen Obergebühren fest. Dabei äußerte das Gericht mehrere Bewertungen, die wir als gerichtliche Anerkennung fundierter fachlicher Arbeit verstehen dürfen. „Ein gerichtliches Qualitätssiegel im Kostenfestsetzungsverfahren, zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster -Disziplinarkammer- vom 23.02.2012, Az. 13 K 942/09.O“ weiterlesen

Beamte haben in der Bundesrepublik Deutschland kein Streikrecht, Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW v. 07.03.2012, Az. 3d A 317/11.O

Dies hat der Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts NRW in einem heute verkündeten Urteil entschieden. Anlass bot hierzu ein Disziplinarverfahren einer beamteten Lehrerin, die am 28. Januar 2009, 5. Februar 2009 und 10. Februar 2009 ohne Genehmigung des Dienstherrn an Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen und deshalb an diesen Tagen keinen Unterricht erteilt hatte. Der Dienstherr, das Land NRW, hatte daraufhin der Klägerin durch eine Disziplinarverfügung eine Geldbuße von 1.500,00 Euro auferlegt.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat durch Urteil vom 15. Dezember 2010 (31 K 3904/10.O) die Disziplinarverfügung aufgehoben.

Die dagegen gerichtete Berufung des Dienstherrn hatte Erfolg. „Beamte haben in der Bundesrepublik Deutschland kein Streikrecht, Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW v. 07.03.2012, Az. 3d A 317/11.O“ weiterlesen

Schluss mit Disziplinarstrafen nach „Schema F“, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 23.02.2012, Az. 2 B 143.11

Im Disziplinarrecht ist in den letzten Jahren eine ständige Verminderung des Schematismus zu bemerken, was durchaus als positive Leistung der Rechtsprechung gewürdigt werden kann. Während es früher den eisernen Grundsatz gab, dass ein Kassenbeamter automatisch „fliegt“, wenn er in irgendeiner Weise zu Lasten des Dienstherrn oder der Kunden die Kassen schädigte, betrachten die Gerichte dies heute differenzierter. Gerade in der hier besprochenen Entscheidung vom 23.02.2012 (Volltext siehe unten) hat der Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts dies noch einmal unterstrichen. Er hat damit das vorangegangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, das auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt hatte, aufgehoben. „Schluss mit Disziplinarstrafen nach „Schema F“, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 23.02.2012, Az. 2 B 143.11“ weiterlesen

NRW-Altersgrenze mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.02.2012

Achtung: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben worden. Siehe: Altershöchstgrenzen für die Verbeamtung in NRW verfassungswidrig, Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 21.05.2015.

Eine Altersgrenze von 40 Jahren für die Einstellung und Übernahme in das Beamtenverhältnis als Lehrer ist mit Verfassungsrecht und Europarecht vereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute auf Klagen von angestellten Lehrern entschieden. „NRW-Altersgrenze mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.02.2012“ weiterlesen

Saarländisches Oberlandesgericht weist Antrag der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen früheren Lehrbeauftragten zurück, Pressemitteilung v. 21.02.2012

Durch heute verkündetes Urteil, Az. 5 U 207/11-31, hat der 5. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, den die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und der Leiter ihrer Personalabteilung gegen einen früheren Lehrbeauftragten gestellt hatte, zurückgewiesen.

Der frühere, inzwischen 82jährige Lehrbeauftragte hatte unter dem Namen „Dr. K. Odie“ offene Briefe an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gerichtet. Darin hatte er unter anderem die Einstellung Leiters der Personalabteilung unter Berufung auf eine angebliche „Väter-Wanderfreunde-Seilschaft“ zwischen dem Verwaltungsdirektor der Hochschule und dem Vater des Leiters der Personalabteilung der Hochschule der Kritik unterzogen. „Saarländisches Oberlandesgericht weist Antrag der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen früheren Lehrbeauftragten zurück, Pressemitteilung v. 21.02.2012“ weiterlesen

W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.2012

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem heute
verkündeten Urteil entschieden, dass die Besoldung der Professoren in
Hessen aus der Besoldungsgruppe W 2 gegen das Alimentationsprinzip des
Art. 33 Abs. 5 GG verstößt und daher verfassungswidrig ist. Der
Gesetzgeber hat verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens
vom 1. Januar 2013 zu treffen.

Über den Sachverhalt, der der Vorlage des Verwaltungsgerichts Gießen
zugrunde liegt, informiert die Pressemitteilung Nr. 47/2011 vom 21. Juli
2011. Sie kann auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts eingesehen
werden.

Die Entscheidung ist mit 6:1 Stimmen ergangen. Der Richter Gerhardt hat
ein Sondervotum abgegeben. „W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.2012“ weiterlesen