Oberverwaltungsgericht NRW, Beschluss vom 17.12.2008, Az. 15 B 1755/08

Mit einem Paukenschlag besonderer Art hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) der Bezirksregierung Arnsberg am Mittwoch eine Nachhilfestunde im Kommunalrecht erteilt. In einem Eilverfahren, das die Stadt Hagen angestrengt hatte, führt der 15. Senat ausführlich aus, dass die Anweisung der Bezirksregierung, Hagener Schulen zu schließen und die Androhung der Ersatzvornahme unzulässig waren (Az. 15 B 1755/08). Vorausgegangen war ein wochenlanger Streit zwischen der Stadt und der Kommunalaufsicht, ob es die schwierige Haushaltslage Hagens gebietet, langfristig Schulen zu schließen und ob dies auch gegen den Willen des Rates angeordnet werden darf.
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.10.2008, Az. 2 C 15.07

Ein nach dem Blockmodell Teilzeitbeschäftigter nordrhein-westfälischer Beamter kann regelmäßig die Änderung des Umfangs der gewährten Teilzeit verlangen, wenn sie ihm im bisherigen Umfang nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung kann unzumutbar sein, wenn der Beamte langfristig erkrankt ist und damit das bereits durch eine Besoldungskürzung vorfinanzierte Freistellungsjahr in wesentlichem Umfang entwertet wird. (offizieller Leitsatz) „Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.10.2008, Az. 2 C 15.07“ weiterlesen

„Anmache verboten“, Urteil Verwaltungsgericht Trier vom 19.08.2008, Az. 3 K 143/08.TR

Beamte dürfen gegenüber Kollegen/-innen und Untergebenen keine anzüglichen Bemerkungen machen, die als „Anmache“ verstanden werden können. Gleiches gilt für leichte Berührungen selbst dann, wenn sie nicht direkt sexualbezogen sind. Verstößt ein Beamter hiergegen mehrfach und über einen längeren Zeitraum, sowie in einer Vorgesetztenfunktion, stellt das Verhalten ein schweres Dienstvergehen dar, das in Einzelfällen bis zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Degradierung führen kann. „„Anmache verboten“, Urteil Verwaltungsgericht Trier vom 19.08.2008, Az. 3 K 143/08.TR“ weiterlesen

Pressemitteilung: Änderung der Teilzeitbeschäftigung in Nordrhein-Westfalen bei Unzumutbarkeit (BVerwG 2 C 15.07, BVerwG 2 C 20.07)

Ein nach dem Modell des „Sabbatjahres“ teilzeitbeschäftigter nordrhein-westfälischer Beamter hat Anspruch auf Überprüfung und ggf. Änderung des Umfangs der gewährten Teilzeit, wenn sie ihm im bisherigen Umfang nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung kann beispielsweise unzumutbar sein, wenn der Beamte langfristig erkrankt ist, sodass das bereits durch Einkommenskürzung vorfinanzierte „Sabbatjahr“ entwertet wird. „Pressemitteilung: Änderung der Teilzeitbeschäftigung in Nordrhein-Westfalen bei Unzumutbarkeit (BVerwG 2 C 15.07, BVerwG 2 C 20.07)“ weiterlesen

Ein „Ombudsmann“ für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant

Die Bundesregierung hat am 24.09.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ beschlossen.

„Mit der neuen Schlichtungsstelle bekommen Rechtsuchende die Möglichkeit, bei Streitigkeiten mit ihrer Rechtsanwältin oder ihrem Rechtsanwalt eine einvernehmliche Lösung ohne Anrufung der Gerichte zu erreichen. Der Gesetzentwurf orientiert sich dabei an dem Vorbild anderer erfolgreicher „Ombudsmann“- Einrichtungen wie etwa bei Banken oder Versicherungen. Die neue Schlichtungsstelle kann kostenlos in Anspruch genommen werden. Sie unterscheidet sich von den bereits bestehenden Schlichtungsangeboten örtlicher Rechtsanwaltskammern durch ihre gesetzlich garantierte Unabhängigkeit und durch die Person des Schlichters, der nicht aus den Reihen der Rechtsanwälte kommen darf. Dadurch stärken wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Anwaltschaft. Zusammen mit den ortsnahen Vermittlungsangeboten wird die bundesweite Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen und damit auch zur Gerichtsentlastung leisten“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Ein „Ombudsmann“ für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant“ weiterlesen

Beschluss Verwaltungsgericht Arnsberg, 16.09.2008, Az. 12 L 597/08

Auch ein Hoheitsträger (Behördenleiter o.ä.) darf keine ehrverletzenden Äußerungen über andere Beamte oder Hoheitsträger abgeben, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen unzutreffend sind oder rechtlich falsch gewertet wurden. Sind beide Beteiligte eines solchen Streites (sowohl die Person, welche die Äußerung tätigte, als auch der Beleidigte) Beamte oder andere Hoheitsträger, ist für die Unterlassung dieser Ansprüche nicht die Zivilgerichtsbarkeit zuständig, sondern das Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann im Verfahren auch den Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen überprüfen. Dies ist auch in einem summarischen Eilverfahren möglich, wenn das Persönlichkeitsrecht des Geschädigten nicht anders vor den Auswirkungen der ehrverletzenden Äußerung zu schützen ist. Über den Einzelfall hinaus hat diese Gerichtsentscheidung Bedeutung für alle Beamten, die öffentlich von Kollegen, Vorgesetzten oder anderen Behörden angegriffen werden. „Beschluss Verwaltungsgericht Arnsberg, 16.09.2008, Az. 12 L 597/08“ weiterlesen

„Wem gehört die Stadt?“, nrw.mehr-demokratie.de vom 16.09.2008

Am 15. September hat der Wuppertaler Rat ein Bürgerbegehren für den Erhalt einer Hauptschule für unzulässig erklärt. Damit teilt es das Schicksal vieler Begehren in NRW. Am Abend der Ratssitzung informierte unser Landesvorstandsmitglied Robert Hotstegs interessierte Bürger in der Bergischen Volkshochschule über die direkte Demokratie zwischen Rhein und Weser. „„Wem gehört die Stadt?“, nrw.mehr-demokratie.de vom 16.09.2008“ weiterlesen

Verwaltungsgerichtsbarkeit komplett barrierefrei

Unter dem „Dach“ des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster sind jetzt alle sieben nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte mit einem barrierefreien, also auch behindertengerechten elektronischen Serviceangebot im Internet präsent. Bürgerinnen und Bürger finden eine Fülle von Informationen, die ihnen im Alltag den Weg zum und die Orientierung im Gericht erleichtert. „Verwaltungsgerichtsbarkeit komplett barrierefrei“ weiterlesen

Referendariat in NRW: Sammlung der Ausbildungsvorschriften

Das “Ausbildungsrecht für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in NRW” hat Kollege Robert Hotstegs, Rechtsanwalt in der u.a. auf das öffentliche Dienstrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Obst in Düsseldorf, ehemals stellvertretender Vorsitzender des Personalrats der Referendare beim Landgericht Düsseldorf und damit mit der Materie bestens vertraut, auf mehr als 150 Seiten zusammengestellt. Der Referendar, noch besser der Jurastudent, findet hier alle Rechtsvorschriften zum Rechtsreferendariat in NRW. Nicht nur das Juristenausbildungsgesetz, sondern alle Rechtsquellen bis “hinab” zu Richtlinien, Verordnungen und Merkblättern. „Referendariat in NRW: Sammlung der Ausbildungsvorschriften“ weiterlesen

„Klage gegen den Rathausneubau ist eingereicht“, Rheinische Post vom 15.08.2008

Moers (RP) Brigitte Hübel und Heinz Huppers, die Verantwortlichen für das Bürgerbegehren gegen den Rathausneubau und den Abriss der Bibliothek in Moers, haben über die Kanzlei Dr. Obst aus Düsseldorf beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Rat der Stadt Moers eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat den Eingang der Klage bestätigt. Die Klage wird unter dem Aktenzeichen 1 K 5591/08 geführt. Rechtsanwalt Robert Hotstegs aus der Kanzlei Dr. Obst hat als ersten Schritt Akteneinsicht gefordert. Die Stadtverwaltung Moers muss nunmehr dem Gericht die nötigen Unterlagen zukommen lassen. Der Verein zur Förderung direkter Demokratie, der die beiden Kläger unterstützt, bittet die Moerser weiterhin um Unterstützung. „„Klage gegen den Rathausneubau ist eingereicht“, Rheinische Post vom 15.08.2008“ weiterlesen

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