Führerscheinentzug als Strafe?, WDR Funkhaus Europa vom 15.10.2009

Die bisherigen Bestrafungen für jugendliche Wiederholungstäter scheinen nicht zu fruchten. Daher wird jetzt eine neue Idee diskutiert: Führerscheinentzug. In einigen Städten wird dies schon praktiziert. Ioannis Skouras war in Düsseldorf und hat mit Polizei und Jugendlichen gesprochen. Der Beitrag schließt mit einer Einschätzung von Rechtsanwalt Robert Hotstegs.

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Keine Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub eines Beamten?

Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte kürzlich -unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Nichtverfallbarkeit von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit (Urteil vom 20.1.2009, C-350/06 und C-520/06)- darüber zu entscheiden, ob Urlaub von Beamten, der nicht angetreten werden konnte, verfällt. Das VG Koblenz fällte sein Urteil am 21.07.2009 unter dem Aktenzeichen 6 K 1253/08.KO. Bislang liegt das Urteil noch nicht im Volltext vor. Es gibt jedoch eine Pressemitteilung des VG Koblenz vom 10.08.2009 (Nr. 36/09 ), die folgenden Inhalt hat: „Keine Entschädigung für nicht beanspruchten Urlaub eines Beamten?“ weiterlesen

„Du sollst nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen!“, Anmerkung zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10.09.2009, Az. 13 L 772/09

Bei allen Konkurrentenschutzentscheidungen muss mithin darauf geachtet werden, dass gleiche Beurteilungsmaßstäbe angelegt werden. Sonst ist es möglich, mit gerichtlicher Hilfe das Ergebnis des Auswahlverfahrens erfolgreich anzugreifen und die Aushändigung der Beförderungsurkunde zu verhindern, bis die Behörde eine neue Beförderungsentscheidung unter „Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes“ trifft.

Im Konkurrentenschutz gilt ein strenger Vergleichsmaßstab. Der Beschluss der 13. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 10. September 2009 gibt zunächst die allgemeinen Auswahlkriterien für die Beamtenbeförderung und für die Verteilung von Beförderungsstellen wieder. Dabei werden die maßgeblichen Grundsätze referiert, nach denen die Verwaltungsgerichte solche Konkurrentenschutz-Entscheidungen der Behörden beurteilen und ggf. „anhalten“ müssen. Das Gericht kann zwar nicht einem anderen Konkurrenten die Stelle zuteilen, kann aber verhindern, dass dem von der Behörde vorgesehenen Bewerber die Urkunde ausgehändigt wird, wenn die Beförderung rechtsfehlerhaft ist. „„Du sollst nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen!“, Anmerkung zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10.09.2009, Az. 13 L 772/09“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht: Weiterer Rechtsschutz bei Konkurrentenernennungen – sog. Abwartefrist, Beschluss v. 09.07.2009, Az. 2 BvR 706/09

Die Änderung der höchstrichterlichen Rechtssprechung zur sogenannten Wartefrist bei Konkurrentenstreigkeiten ist noch nicht abgeschlossen. Bekanntlich eröffnen die Gerichte die Möglichkeit, im Beamtenbereich gegen die Ernennung von Konkurrenten im Wege der Einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO vorzugehen. Gegen die Entscheidung des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtes ist die Beschwerde des unterlegenen Stellen-Bewerbers zum Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof des jeweiligen Bundeslandes möglich. Während bis zum Sommer 2007 für alle mit der Materie des Konkurentenschutzes befassten Gerichte und Juristen als gesicherter Rechtsgrundsatz auf der Basis des § 152 VwGO feststand, dass nach der Zustellung der OVG-Beschwerdeentscheidung die Urkundsaushändigung an den im Auswahlverfahren und in der fachgerichtlichen Überprüfung erfolgreichen Bewerber erfolgen kann, wurde im Jahre 2007 erstmalig durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine weitere „Abwartefrist“ vorausgesetzt. „Bundesverfassungsgericht: Weiterer Rechtsschutz bei Konkurrentenernennungen – sog. Abwartefrist, Beschluss v. 09.07.2009, Az. 2 BvR 706/09“ weiterlesen

„Definitiv keine Bürgerbefragung“ in Dörpen, Neue Osnabrücker Zeitung vom 15.08.2009

Von Johannes Kapitza
Dörpen.
Über eine Stunde lang hatten der von der Initiative Campact beauftragte Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs und die Spitze der Dörpener Verwaltung sowie Vertreter des Gemeinderates im Gasthaus Westhus zusammengesessen – in durchaus sachlicher Atmosphäre, wie Gemeindedirektor Hans Hansen betonte: „Das hat uns ganz gutgetan.“ Zu einer einheitlichen Sichtweise der Rechtslage, was eine Bürgerbefragung zum geplanten Kohlekraftwerk in Dörpen betrifft, führte der Gedankenaustausch jedoch nicht. „„Definitiv keine Bürgerbefragung“ in Dörpen, Neue Osnabrücker Zeitung vom 15.08.2009“ weiterlesen

Dörpen: „Bürgerbefragung zulässig“, wir-klimaretter.de vom 14.08.2009

Die Gegner des geplanten Steinkohlekraftwerks im emsländischen Dörpen haben mit einem Rechtsgutachten ihre Forderung bekräftigt, die Bürger an der Entscheidung zu beteiligen. Eine Bürgerbefragung sei „rechtlich zulässig“, erklärten die beiden Vereine campact.de und Mehr Demokratie bei der Vorstellung der Expertise. Gemeinderat und -verwaltung in Dörpen lehnen eine Bürgerbefragung bislang ab.

„Aus den Bedenken der Gemeindeverwaltung gegen eine Bürgerbefragung zieht die Politik bislang den falschen Schluss“, erklärte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs, der das Gutachten verfasst hat. „Zwar verlangt das Bauplanungsrecht einen unvoreingenommenen Zugang zur Thematik, der durch die faktische Bindung des Rates durch eine Bürgerbefragung eingeschränkt sein könnte. Doch Grundsatzentschlüsse, die eine politische Handlungslinie vorgeben, sind selbst für einen juristisch bindenden Bürgerentscheid zugelassen – und damit erst recht für die Bürgerbefragung.“ Gutachter Hotstegs ist nach Angaben von Campact auf Bürgerbeteiligung spezialisiert. „Dörpen: „Bürgerbefragung zulässig“, wir-klimaretter.de vom 14.08.2009“ weiterlesen

Kohlekraftwerk Dörpen: Gegen-Gutachten hält Bürgerbefragung für zulässig, Neue Osnabrücker Zeitung vom 14.08.2009

jka Dörpen.
Der Verein Campact hat ein neues juristisches Gutachten zum geplanten Bau des Steinkohlekraftwerks in Dörpen vorgestellt. In einer neunseitigen Stellungnahme erklärt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs eine Bürgerbefragung für rechtlich zulässig. Die Gemeinde Dörpen erklärt nach Lektüre des Gutachtens weiterhin, eine solche Befragung sei zum gegenwärtigen Stand des Verfahrens nicht zulässig. „Kohlekraftwerk Dörpen: Gegen-Gutachten hält Bürgerbefragung für zulässig, Neue Osnabrücker Zeitung vom 14.08.2009“ weiterlesen

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