Bürgerbegehren, ein aktueller Trend? – Studiogespräch mit Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Bonn vom 30.08.2010

Trotz oder gerade wegen der zurückgehenden Wahlbeteiligung nehmen immer mehr Bürgerinnen und Bürger die Instrumente der direkten Demokratie wahr. Aktuelle Beispiele für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gibt es viele. Woran liegt das und was sind die Ziele solcher Begehren? „Bürgerbegehren, ein aktueller Trend? – Studiogespräch mit Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Bonn vom 30.08.2010“ weiterlesen

Streit um Wupperwandel in Leichlingen, Studiogespräch mit Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Bergisches Land vom 12.08.2010

Die Leichlinger Innenstadt soll sich zur Wupper hin öffnen. Doch genau im Zentrum ist das Wupperufer zugebaut – mit einem hässlichen Betonbau, in dem sich der einzige Supermarkt im Zentrum befindet. Der soll abgerissen werden. Im Tausch für das Wuppergrundstück soll es dem  Stadtpark mit seinem alten Baumbestand an den Kragen gehen: Hier soll ein großes Einkaufszentrum entstehen, mit Tiefgaragen und allem Drum und Dran. „Häßlich! Überdimensioniert!“,wehren sich die Bürger und wollen die grüne Lunge retten. Der Bürgermeister will einen Bürgerentscheid.

Im Studiogespräch erörtern Moderation Kerstin von der Linden und Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Mitglied im Landesvorstand Mehr Demokratie NRW, die besonderen Schwierigkeiten, wenn Ratsbürgerentscheid und Bürgerentscheid aufeinander treffen. „Streit um Wupperwandel in Leichlingen, Studiogespräch mit Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Bergisches Land vom 12.08.2010“ weiterlesen

OVG Münster: Wegen rechtswidriger Altershöchstgrenze von 35 Jahren nicht verbeamtete Lehrer haben Recht auf Neubescheidung, beck-online, 05.08.2010

Im Jahr 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Laufbahnverordnung von Nordrhein-Westfalen, nach der die Altersgrenze zur Verbeamtung von Lehrern bei 35 Jahren liegt, für verfassungswidrig erklärt (NVwZ 2009, 840). Daraufhin hatte die alte Landesregierung eine neue Laufbahnverordnung in Kraft gesetzt, die nunmehr 40 Jahre als Höchstaltersgrenze vorsieht. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat jetzt in zwei Urteilen vom 27.07.2010 dazu Stellung genommen, welche Rechte sich nach der BVerwG-Entscheidung für Lehrer ergeben, denen eine Verbeamtung verweigert wurde, weil sie die Höchstaltersgrenze von ehemals 35 Jahren überschritten hatten. Die jetzt ergangenen OVG-Entscheidungen seien deutlicher Rückenwind für alle betroffenen Lehrer, fasst Rechtsanwalt Robert Hotstegs von der Kanzlei Obst & Hotstegs die Gerichtsentscheidungen in einer Stellungnahme vom 04.08.2010 zusammen. „OVG Münster: Wegen rechtswidriger Altershöchstgrenze von 35 Jahren nicht verbeamtete Lehrer haben Recht auf Neubescheidung, beck-online, 05.08.2010“ weiterlesen

Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 09.06.2010, Az. 5 AZR 122/09

„Wer Recht mit Gerechtigkeit gleichsetzt, hat Unrecht“
(c) Helga Schaeferling, geb. *1957

 

Seit kurzem liegt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 09.06.2010 in dem Verfahren 5 AZR 122/09 schriftlich vor. Dort ging es um die Klage eines Chefarztes gegen seinen Arbeitgeber (seine Klinik), mit dem er ein höheres Gehalt erstreiten wollte. In seinem ursprünglich abgeschlossenen Arbeitsvertrag wurde eine jährliche Gehaltserhöhung nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) vorgesehen. Obwohl der Chefarzt selber nicht dem Tarifvertrag unterlag, fand sich in seinem Arbeitsvertrag eine Individualverweisung auf die Erhöhungsvorschriften des BAT. Am 13. September 2005 wurde von der Gewerkschaft Ver.di der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geschlossen, der an die Stelle des BAT trat. Kurze Zeit zuvor, nämlich am 11.09.2005, wurde vom Marburger Bund -der wichtigsten Interessenvertretung der Ärzte- die Tarifgemeinschaft mit Ver.di aufgekündigt und es wurde ein eigenständiger Tarifvertrag für Ärzte gefordert. Am 17.08.2006 haben der Marburger Bund als Vertreter der Ärzte und der Verband der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) einen eigenständigen Tarifvertrag (TV-Ärzte/VKA) abgeschlossen. In Berlin kam es zu einem gesonderten Tarifvertrag, nämlich dem TV/Ärzte/Vivantes. Diese Tarifverträge sahen ebenfalls Erhöhungen vor, allerdings andere als der TVöD. In der Folgezeit verweigerte eine Vielzahl der kommunalen Krankenhäusern den Chefärzten eine Gehaltssteigerung entsprechend den Regelungen des TV-Ärzte/VKA und war lediglich bereit, eine Erhöhung nach dem TVöD zu gewähren.

In der Folgezeit wurde hierum vor zahlreichen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten gestritten, da viele Chefärzte eine entsprechende Klausel in ihren Verträgen hatten. Vor den Landesarbeitsgerichten ging die Tendenz eindeutig dahin, den Chefärzten Recht zu geben und eine (größere) Erhöhung nach dem TV-Ärzte/VKA zu gewähren. Lediglich das Landesarbeitsgericht Hessen nahm eine andere Position ein und wies die Klage der Chefärzte ab. In einem Aufsehen erregendem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht den Streit nun als oberste Instanz der Fachgerichte entschieden, und zwar gegen die Chefärzte. Dabei mag es auch ein wenig eine Rolle gespielt haben, dass die Chefärzte kommunaler Krankenhäuser allgemein als hochbezahlt gelten und oftmals noch Nebenverdienstmöglichkeiten durch Privatliquidation und Gutachten haben.

Das BAG hat entschieden, dass allgemein der Verweis in Arbeitsverträgen, die früher nach BAT anzupassen waren, jetzt nicht nach dem TV-Ärzte/VKA und ähnlichen Tarifverträgen des Marburger Bundes angepasst werden, sondern alleine nach den Regeln des TVöD.

Das BAG beginnt seine Auslegung nicht mit den üblichen Auslegungsregeln für Vertragswerke, sondern mit den Auslegungsregeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen, für die etwas andere Regeln gelten. Das Gericht betont dann weiter, dass der TVöD zuerst dagewesen sei und der nachfolgende TV-Ärzte/VKA dann nicht zu einer „Zweitersetzung“ geführt habe. Außerdem sei der TV-Ärzte/VKA nicht der „speziellere“ Tarifvertrag. Zum einen gelte der TV-Ärzte/VKA gar nicht direkt für Chefärzte, zum anderen habe der TV-Ärzte/VKA gegenüber dem BAT ein völlig neues Vergütungssystem geschaffen. Dem Vergütungssystem des BAT entspreche eher dem TVöD.

Zum Schluß führt das Gericht aus, es gäbe auch keinen allgemeinen Grundsatz, dass der Chefarzt als Vorgesetzter mehr Geld verdienen müsse, als die leitenden Oberärzte, seine Untergebenen.

Klagen auf eine Vertragsanpassung, die auf eine Vergütung nach den TV-Ärzte/VKA zielen, haben nach dieser Entscheidung keine nennenswerten Erfolgsaussichten mehr, da wenig Chancen bestehen, dieses negative Ergebnis über das Verfassungsgericht oder europäische Gerichte (etwa den EGMR) zu korrigieren.

Die Frage ist nun, welche Konsequenz daraus zu ziehen ist. Wo das Recht versagt, bleibt den Chefärzten nichts anderes übrig, als entweder mit individuellen Vertragsverhandlungen oder aber mit quasi „gewerkschaftlichen“ Mitteln für ihre finanziellen Rechte zu kämpfen. Es ist schon ein sehr eigenartiges Ergebnis, dass ein Tarifvertrag (TVöD) zur Auslegung der Arbeitsverträge von Chefärzten herangezogen wird, der bei Arbeitsverhältnissen von Ärzten keine oder keine nennenswerte Rolle gespielt hat und eigentlich für anderes Krankenhauspersonal geschaffen war.

Link zum Volltext:

Die Tragödie nach der Tragödie?, Anmerkungen zu den Folgen der tragischen Ereignisse der Loveparade 2010

Anmerkungen zu den Ereignissen von Duisburg und ihrer strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Aufarbeitung

„‚Unser Mitgefühl ist bei den Opfern, sowohl bei den Toten und ihren Familien, als auch bei den Verletzten und Schwerverletzten.‘ Dieser Satz ist richtig und wir schließen uns ihm an. Zugleich kennen wir aus der Vergangenheit die Gefahr, dass eine solche Tragödie noch eine weitere Tragödie nach sich ziehen kann, nämlich eine schwerwiegende Beschuldigung gegen alle Personen, die in irgendeiner Weise mit der Organisation und Genehmigung der Loveparade beschäftigt waren. Aus der Erfahrung mit früheren, ähnlichen Ereignissen und den daraus folgenden Prozessen wissen wir, dass jetzt für eine Vielzahl von Mitarbeitern der Stadtverwaltung Duisburg, ihrer Aufsichtsinstanzen und sogar für Angehörige der Polizei die Gefahr besteht, in langwierige Prozesse hineingezogen zu werden, die nicht nur den persönlichen Ruf sondern auch die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen ruinieren können. „Die Tragödie nach der Tragödie?, Anmerkungen zu den Folgen der tragischen Ereignisse der Loveparade 2010“ weiterlesen

General-Anzeiger veröffentlicht WCCB-Bericht – Stellungnahme von Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Bonn vom 13.07.2010

Seit April beschäftigt uns immer wieder der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum WCCB-Desaster. Auf 475 Seiten wird darin das Totalversagen der Stadtverwaltung in Planung und Kontrolle des gescheiterten Millionen-Projekts geschildert. Bis zuletzt hat die Verwaltung und Bonns Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch versucht, die Veröffentlichung zu verhindern. Aus Gründen des Personenschutzes, wie es hieß. Heute (13.07.10) gibt es eine überraschende Wendung. Der Bericht, in dem auch viele städtische Mitarbeiter namentlich vorkommen, ist seit heute im Internet abrufbar. Der General Anzeiger veröffentlicht ihn auf seiner Homepage. Nun kann sich die Bevölkerung ein genaues Bild von den Abläufen machen. „General-Anzeiger veröffentlicht WCCB-Bericht – Stellungnahme von Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Bonn vom 13.07.2010“ weiterlesen

Bürgerentscheid: Stadt Velbert gibt Satzungsänderung auf, mehr-demokratie.de vom 02.07.2010

Zusammenlegung von Wahlen und Bürgerentscheiden weiter einfach möglich

Nach Kritik der Initiative „Mehr Demokratie“ hat die Stadt Velbert heute Pläne zur Änderung der Bürgerentscheid-Satzung der Stadt aufgegeben, die die Zusammenlegung von Abstimmungen mit Wahlen erschwert hätten.

Die Stadtverwaltung hatte im Juni eine Änderungsvorlage in den Rat eingebracht, nach der Bürgerentscheide und Wahlen in Zukunft räumlich und personell hätten stattfinden müssen. Für Bürgerentscheide an einem Wahltag sollten eigene Räume angemietet und eigene Wahlvorstände benannt werden. Dies hätte das Verfahren so erschwert, dass es de facto an Wahltagen wohl nicht mehr zu Bürgerentscheiden gekommen wäre. „Bürgerentscheid: Stadt Velbert gibt Satzungsänderung auf, mehr-demokratie.de vom 02.07.2010“ weiterlesen

WCCB-Sondersitzung tagt nicht-öffentlich – Studiogespräch mit Robert Hotstegs, WDR Lokalzeit Bonn vom 01.07.2010

Selbst Skeptiker geben zu, dass es Sternstunden der Demokratie gab und gibt. Die Debatte des Bundestages 1991 zur Bonn- Berlin- Entscheidung gehört dazu. Das Gegenteil der Sternstunde gibt es in Parlamenten allerdings weit häufiger. Und vielleicht hat der Bonner Stadtrat gestern Abend einen neuen Tiefpunkt definiert. Vier Stunden debattierten die Volksvertreter, ob und wie viel sie vom Desaster rund um das World Conference Center öffentlich beraten sollten. Das taten sie – natürlich nichtöffentlich. Als endlich eine Einigung erzielt wurde, war es für die Debatte zu spät. Der Stadtrat vertagte sich.

Im Studio sprach Moderator Ralf Henscheidt mit Rechtsanwalt Robert Hotstegs.

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Zusammenlegung von Abstimmungen spart Geld, Rheinische Post vom 28.06.2010

In der Debatte um die Zusammenlegung von Wahlen und Bürgerentscheiden sieht der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs finanzielle Vorteile bei einer Kombination der Abstimmungen. Damit würden die Gemeindekassen und -verwaltungen deutlich entlastet, so der Anwalt. Dabei sei auf eine klare optische Trennung, unter anderem durch verschiedenfarbige Stimmzettel, zu achten. Hotstegs hatte auf Bitte des Vereins „Mehr Demokratie“ eine Stellungnahme abgegeben.

Zahlen und Fakten von Gerichtsverfahren

In der Verwaltungsgerichtsbarkeit dauern erstinstanzliche Sachen im Bundesdurchschnitt 12,3 Monate. In den Ländern wird zum Teil die erste Instanz schon in knapp mehr als fünf Monaten beendet. Verschiedentlich dauern diese erstinstanzlichen Sachen auch 32 Monate. Bei den Oberverwaltungsgerichten beträgt die Durchschnittsdauer in ganz Deutschland ca. 14 Monate.

 

(C) Düsseldorfer Anwaltverein, Mitteilungen 6/2010

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