Die Aktuelle Stunde des WDR befragt heute Abend Rechtsanwalt Robert Hotstegs zur Übertragbarkeit des hessischen Urteils auf Nordrhein-Westfalen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshofs hatte das Tauben-Fangen als Mittel zur Schädlingsbekämpfung grundsätzlich erlaubt, erstmals wurden Stadttauben damit als „Schädlinge“ qualifiziert.
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