der „verlässliche Gutachter“, Anmerkung zu OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.04.2010, Az. 4 Ss 62/10

Die relativ neue Entscheidung des OLG Stuttgart vom 12.04.2010 ist bedeutsam für alle Urteile, in denen ein Zeuge oder ein Sachverständiger dem Gericht bereits aus anderen Verfahren bekannt ist. Gerade bei Sachverständigen hört man oft die Formulierung, dieser sei dem Gericht aus anderen Verfahren vertraut und in seiner Arbeit als zuverlässig bekannt. Das OLG Stuttgart weist nun darauf hin, dass solche Einstufungen eines Zeugen nicht pauschal getroffen werden können. Wenn das Gericht den Zeugen in früheren Verfahren Glauben geschenkt hat, so bedeutet dies nur, dass man bereits damals ihre Argumentation überzeugend fand. Ohne eine objektive Nachprüfung kann jedoch kein Zeuge pauschal als glaubwürdig bezeichnet werden. Für Gutachter gilt natürlich dasselbe. Die häufig in Urteilsbegründungen zu hörende oder zu lesende Formulierung, ein Gutachter sei als zuverlässig bekannt, ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn dies in irgendeiner Weise gerichtlich überprüft wurde, nicht aber dann, wenn es sich um eine reine gefühlsmäßige Bewertung handelt.

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