BVerwG zum Ausgleich für 52-Stunden-Woche: Frei­zeit für Flo­rians Helfer, lto.de v. 20.04.2018

Für Berufsfeuerwehrbeamte gibt es Ausgleich ihrer erhöhten Wochenarbeitszeiten – auch wenn sie diesen erst nachträglich schriftlich geltend machen, entschied das BVerwG. Robert Hotstegs zu den Urteilen und der Kehrtwende des Gerichts.

Die beiden am Donnerstag verhandelten und entschiedenen Revisionsverfahren gegen die Stadt Leipzig (Urt. v. 19.04.2018, Az. 2 C 36.17 und 2 C 40.17) finden ihren Ursprung in einem europarechtlichen Dilemma aller Feuerwehren und Rettungsdienste: Zu spät haben nämlich die Dienstherren und Träger erkannt, dass der europäische Arbeitsschutz der Arbeitszeitrichtlinie auch für die Retter gilt. Arbeitszeit- und Gesundheitsvorschriften sind danach auch auf den Wachen und Fahrzeugen einzuhalten.

Mit seinen Entscheidungen vom Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) anderslautende Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen aufgehoben und die Verfahren zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Die Urteile haben eine Bedeutung, die unter Umständen weit über die Leipziger Fälle hinausgeht.

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