„Die BI hat ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben“ umschrieb der Anwalt des Bürgerbegehrens Technischer Beigeordneter das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster. Dieses Gericht hatte unmittelbar zuvor „unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung“ den Rat der Stadt Greven verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen. Über Radio und Fernsehen wurde über die richtungsweisende Entscheidung berichtet. Noch hat die Bürgerinitiative mit der Unterstützung von Ratsmitgliedern, Senioren, Landwirten und vielen Bürgern in Greven ihr gestecktes Ziel nicht erreicht. Aber unbestritten ist, dass mit dem Urteil eine wichtige Hürde erklommen wurde, weil nunmehr alle Verwaltungsgerichte bei der zu entscheidenden Rechtsfrage, ein Bürgerbegehren für zulässig erachten. Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Bürgerentscheid vor der ablehnenden Entscheidung der CDU-geführten Ratsmehrheit den Vorrang eingeräumt, die mit ihrer Entscheidung „das Bürgerbegehren sei unzulässig“ nunmehr im Widerspruch zu allen Verwaltungsgerichten stehen, die zu dieser Rechtsfrage jemals entschieden haben.
Der Rat hat sich nun erneut im Rahmen einer Sondersitzung am 22. April dem Bürgerbegehren zu stellen. Konkret wird die Frage zu beantworten sein, ob die Ratsmehrheit dem Anliegen des Bürgerbegehrens folgt oder aber ablehnt und ein aussichtsloses Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht anstrebt.
Für die Bürgerinitiative steht fest: Geradezu im Zeitraffertempo wurden im vergangenen Jahr mehr als 3.000 Stimmen aus der Grevener Bürgerschaft für das Bürgerbegehren gesammelt. Nun stellt sich auch das Verwaltungsgericht durch sein Urteil auf die Seite der Bürger Grevens. Kann der Bürgerwille überhaupt noch deutlicher zum Ausdruck gebracht werden? Unterstützt von einer Mehrheit der Grevener Bürger – und auch mit dem Rückenwind des Verwaltungsgerichts – fordert die Bürgerinitiative den Rat auf, den Beschluss zur Auflösung der Stelle des Technischen Beigeordneten rückgängig zu machen.
Nur damit, so sind sich die Aktivisten des Bürgerbegehrens einig, kann der Stadt Greven unnötige Kosten erspart und dem Bürgerwillen entsprochen werden.
© Bürgerbegehren Technischer Beigeordneter, 23.03.2009