von Jörn Tüffers
Die Stadt hat vor Gericht eine Niederlage bei einer strittigen Stellenbesetzung erlitten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Besetzung mit Silke Vogelbusch als Leiterin des Schulverwaltungsamts als „willkürlich und rechtswidrig“ bezeichnet. Dies teilte gestern Rechtsanwalt Henning Obst mit. Er vertritt Thomas Eberhardt-Köster, den stellvertretenden Leiter des Garten- und Friedhofsamts. Eberhardt-Köster hatte gegen die Stellenbesetzung geklagt: Vogelbusch habe sich auf die Ausschreibung gar nicht beworben und zudem keine Leitungserfahrung. Ende März hatte er vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht erhalten. Gegen dieses Urteil hatte die Stadt Berufung eingelegt.
Die Düsseldorfer Richter wollten die Stadt „im Wege der einstweiligen Anordnung“ verpflichten, die Besetzung der Stelle an der Spitze des Schulverwaltungsamts mit Silke Vogelbusch rückgängig zu machen. Vogelbusch dürften auch keine Aufgaben der Amtsleitung oder deren Stellvertretung übertragen werden – „bis zu einer in einem erneuten Auswahlverfahren zu treffenden Entscheidung“. Das OVG folgte dieser Einschätzung.
Die Folge des Münsteraner Urteils könnte „ein Rattenschwanz weiterer Prozesse“ sein, wenn die Stadt darauf aus sei. Er und sein Mandant seien aber „gesprächs- und vergleichsbereit“. 2008 hatte die Stadt ebenfalls vor dem OVG in einer Personalentscheidung verloren. Damals ging es um die Leitung des Ordnungsamts. Auch damals kritisierten die Richter das Auswahlverfahren. Die Stelle sei für die Wunschkandidatin „maßgeschneidert“ gewesen, andere Bewerber seien benachteiligt worden.
Beigeordneter Wilfried Kruse zu dem Urteil: „Das Gericht hat uns ein neues Auswahlverfahren aufgegeben, das werden wir jetzt starten.“ Ziel müsse sein, die Leitung des Schulverwaltungsamts schnell zu besetzen.