Sekundarschule heizt Gemüter weiter auf
Siedlinghausen/Winterberg. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat heute die einstweiligen Rechtsschutzanträge von vier Eltern (Eilanträge) gegen die Beschlüsse des Rates zur Überführung der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen in eine gemeinsame Sekundarschule mit Standort in Medebach und einem Teilstandort in Winterberg-Kernstadt sowie gegen den Ratsbürgerbescheid zurückgewiesen. Stadt und Eltern melden sich zu Wort.
„Gegen die Beschlüsse und den Ratsbürgerentscheid hatten die Eltern Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben und gleichzeitig einstweilige Rechtsschutzanträge gestellt. Diese einstweiligen Rechtsschutzanträge hat das Verwaltungsgericht Arnsberg heute abgelehnt. Bei den Beschlüssen der Stadt Winterberg handele es sich nicht um Verwaltungsakte, die die Rechte der betroffenen Eltern verletzen würden“, teilt die Stadt aktuell in einer Pressemitteilung mit.
Die Stadt sieht sich mit dem gerichtlichen Beschluss in den durch den Rat sowie durch den Ratsbürgerentscheid getroffenen Entscheidungen bestärkt. „Der gerichtliche Beschluss bestätigt den Rat, aber auch die über den Ratsbürgerentscheid beteiligte Bürgerschaft darin, den richtigen Weg eingeschlagen zu haben, mit dem eine gleichermaßen notwendige wie sinnvolle Schulentwicklungsplanung gewährleistet wird“, so die Stadt Winterberg. „Nunmehr stehe einer Anmeldung zur neuen Sekundarschule ab heute nichts mehr im Wege.“
„Nur vorbereitende Entscheidungen“
„Dem Umstand, dass der Rat der Stadt Winterberg die sofortige Vollziehung seiner Ratsbeschlüsse sowie des Ratsbürgerentscheids angeordnet hat, kommt keine Bedeutung zu.“ In diesem Satz fasst, laut des Rechtsanwalts Robert Hotstegs, in dem heutigen Beschluss seine Entscheidung über einen Eilantrag gegen die Änderung der Verbundschule Siedlinghausen zusammen. „Der Rat hat zur Umwandlung der Verbundschule Siedlinghausen nur vorbereitende Entscheidungen getroffen, für die eigentliche Umsetzung ist die Stadt Winterberg selbst nicht zuständig. Das Gericht verweist die Eltern auf den Rechtsweg gegen den Schulzweckverband.
„Juristisch nicht existent“
„Das ist ein aus Elternsicht unbefriedigendes Ergebnis“, macht Rechtsanwalt Robert Hotstegs als Elternvertreter keinen Hehl aus seiner ersten Bewertung: „Denn das Gericht stellt auf knapp 12 Seiten fest, dass die Stadt Winterberg zwar oft behauptet hat, sie sei für die schulorganisatorischen Entscheidungen zuständig, sie ist es aber nicht. Das führt juristisch zu dem Kuriosum, dass wir mit den Eltern zwar den richtigen ‚Riecher‘ hatten, aber dennoch verloren haben. Denn an der Anordnung der sofortigen Vollziehung war nicht nur eine Kleinigkeit faul: juristisch ist sie nicht existent.“
Klage gegen Schulzweckverband?
Und weiter: „Dass auch der Ratsbürgerentscheid aus Sicht der Richter nur eine ‚bloße Vorbereitungsmaßnahme‘ war, wurde den abstimmenden Bürgern ebenfalls anders vermittelt. Aus Sicht des Gerichts musste der Eilantrag der Eltern ins Leere gehen und scheitern.“ Überzeugt das die Antragsteller und ihren Bevollmächtigten? „Das prüfen wir zurzeit noch. Denn gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eingereicht werden. Wenn dies erfolgsversprechend ist, wollen wir diesen Weg auch gehen“, so Hotstegs.
Neu wollen die Eltern prüfen, ob sie sich auch gegen den Schulzweckverband mit einer Klage zur Wehr setzen. Denn das Verwaltungsgericht Arnsberg weise in seinem Beschluss vom Donnerstag ausdrücklich darauf hin, dass dieser Rechtsweg zur Verfügung stehe, wenn der Zweckverband Elternrechte verletze.