Emmerich. Das Aktionsbündnis Bäume für Emmerich hat einen auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalt eingeschaltet. Der sagt, das Bürgerbegehren gegen das Fällen der Bäume im Rheinpark ist in dieser Form durchaus zulässig.
Es war Eile geboten. Deshalb musste das Aktionsbündnis Bäume für Emmerich den Rechtsanwalt Robert Hotstegs aus Düsseldorf auch darum bitten, noch an Weiberfastnacht das Bürgerbegehren gegen das Fällen der Bäume im Rheinpark auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Immerhin muss der Stadtrat am Mittwoch entscheiden, ob das Bürgerbegehren tatsächlich nicht rechtens ist, wie es in der Beschlussvorlage der Verwaltung steht. Tatsächlich kommt Hotstegs, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist und sich seit 20 Jahren mit Bürgerbegehren beschäftigt, zu dem Ergebnis: Das Bürgerbegehren ist zulässig, die Verwaltungsvorlage abzulehnen.
Etliche fehlerhafte Details in der Vorlage
Die Verwaltung hat sich an der Begründung, wie sie auf den Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens steht, gestoßen. Sie sei irreführend. Deshalb müsse der Rat das Begehren ablehnen, heißt es in der Vorlage. Dabei stamme der Begründungstext aus einem Ratsbeschluss vom 15. Dezember. Die Worte „großflächige Betonierung”, wie die Verwaltung es dem Bündnis vorwirft, habe man gar nicht verwendet.
Von acht bis zehn kranken Bäumen ist im Bürgerbegehren die Rede. Dabei, moniert die Verwaltung, empfehle der Gutachter, 35 Bäume zu fällen. Hotstegs betont: Das Gutachten verweise auf 21 geschädigten Bäumen. Bei 13 könne nur von kleineren Mängeln gesprochen werden. Sie müssten nicht gefällt werden. Da das zweite, vom Aktionsbündnis in Auftrag gegebene Gutachten auf zehn zu fällende Bäume kam, wählte das Bündnis die Formulierung acht bis zehn kranke Bäume. Das Wort „krank” sei ferner auch zutreffend, verweist der Anwalt auf den Duden. Auch hier hatte die Verwaltung erklärt, dass die Bezeichnung irreführend für Unterzeichner sei. Gleiches gelte für den Begriff „Rodung” (von 50 Bäumen). Ein Blick in den Duden zeige, entgegnet Hottstegs, dass Roden viel treffender sei als Fällen. Denn beim Roden werde auch das Wurzelwerk entfernt. Und genau dies sei der Plan.
Dr. Stefan Wachs, erster Beigeordnete der Stadt, verweist in der Beschlussvorlage auf die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichts Ansbach in Bayern. Hotstegs erinnert daran, dass in Sachen Bürgerbegehren das bayrische Recht nicht mit dem des Landes NRW zu vergleichen sei.
Der Bürgermeister und alle Ratsmitglieder wurden über die Ergebnisse informiert. Laut Robert Hotstegs sei der Rat nach der ständigen Rechtssprechung verpflichtet, die Verwaltungsvorlage abzulehnen. „Das Aktionsbündnis möchte sich dagegen verwahren, das uns von der Verwaltung vorgeworfen wurde, wir hätten unzutreffende, zumindest irreführende Sachverhalte den Unterschriftswilligen vorgelegt”, erklärt Rüdiger Helmich für das Bündnis.
Die öffentliche Ratssondersitzung ist am Mittwoch, 17. Februar, 17 Uhr, im Rathaus.