Zusammenlegung von Wahlen und Bürgerentscheiden weiter einfach möglich
Nach Kritik der Initiative „Mehr Demokratie“ hat die Stadt Velbert heute Pläne zur Änderung der Bürgerentscheid-Satzung der Stadt aufgegeben, die die Zusammenlegung von Abstimmungen mit Wahlen erschwert hätten.
Die Stadtverwaltung hatte im Juni eine Änderungsvorlage in den Rat eingebracht, nach der Bürgerentscheide und Wahlen in Zukunft räumlich und personell hätten stattfinden müssen. Für Bürgerentscheide an einem Wahltag sollten eigene Räume angemietet und eigene Wahlvorstände benannt werden. Dies hätte das Verfahren so erschwert, dass es de facto an Wahltagen wohl nicht mehr zu Bürgerentscheiden gekommen wäre.
Die Frage der Zusammenlegung von Abstimmungen und Wahlen ist in Kommunen immer wieder Gegenstand von Beratungen. Das Innenministerium hat die jeweiligen Kommunen auf Anfrage hin mit einem im wesentlichen gleich lautenden Schreiben beraten. Das Schreiben enthielt Hinweise für die Trennung von Wahlen und „Bürgerbefragungen“.
Mehr Demokratie hatte aufgrund der Pläne der Stadt Velbert die Rechtslage durch einen Verwaltungsrechtsexperten prüfen lassen. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Hotstegs kam dabei zu dem Ergebnis, dass eine Trennung von Bürgerentscheiden und Wahlen rechtlich nicht zwingend erforderlich ist. Im Gegenteil würden die Vorteile einer Zusammenlegung die Gemeindekassen und -verwaltungen deutlich entlasten.
Laut Hotstegs hat die Verwaltung der Stadt Velbert die Empfehlung des Innenministeriums überinterpretiert. Zwingend erforderlich sei lediglich eine „optische“ Trennung von Bürgerentscheid und Wahl, etwa durch verschiedenfarbige Stimmzettel sowie getrennte Urnen, Wahl- und Abstimmungsverzeichnisse.
Andere nordrhein-westfälische Kommunen haben laut Mehr Demokratie die Zusammenlegung von Wahlen und Bürgerentscheiden in ihrer jeweiligen Satzung verankert, darunter die Städte Dortmund, Gelsenkirchen und Köln.