Nachdem Ratsmitglieder der LINKEN Akteneinsicht in die Unterschriftenlisten des Bürgerbegehrens kulturgutEssen genommen haben, hält DIE LINKE den Gang vor Gericht für unvermeidlich.
„Selbst nach Angaben des Wahlamtes wäre es kein Problem, die 372 Bürgerinnen und Bürger mit unvollständigem oder fehlendem Geburtsdatum zweifelsfrei zu identifizieren“, erläutert Kreissprecherin Barbara Rienas. „Diese Eintragungen müssen, wie in anderen Kommunen auch, als gültig gewertet werden. Damit wird das notwendige Quorum erreicht. Ansonsten wird der Bürgerwille missachtet.”
Gestützt wird diese Auffassung durch namhafte Juristen wie Prof. Dr. Frank Bätge (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW) und Robert Hotstegs (Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der FOM Hochschule): „Die Bewertung von Eintragungen und Unterschriften für ein Bürgerbegehren dient der Identifikation und Verifikation der Unterzeichner. Fehleintragungen und Doppeleintragungen sollen ausgeschlossen werden. (…) Dabei sind … unvollständige Angaben, Fremdeintragungen und unleserliche Unterschriften hinzunehmen. Sie stehen der Gültigkeit nicht entgegen.” (Kommunalpraxis, Ausgabe 2/2012)
DIE LINKE ermutigt deshalb die Initiatoren des Bürgerbegehrens, diese wichtige Frage vor Gericht klären zu lassen. „Unsere Mitglieder haben vorsorglich schon im Februar beschlossen, der kulturgut-Initiative bis zu 1.500 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten bereit zu stellen”, erklärt Kreisschatzmeister Ralf Fischer. „Angesichts der Abwehrhaltung, die der Oberbürgermeister gegenüber Bürgerbeteiligung an den Tag legt, haben wir damit gerechnet, dass es unabhängig von der Zahl der Unterschriften zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen würde.”
Die kulturgut-Vertretungsberechtigten werden von der Essener LINKEN aufgerufen, so Rienas weiter, „Kurs zu halten und alles dafür zu tun, dass der Bürgerentscheid über die städtische Kürzungspolitik seine faire Chance bekommt.”