Was den Feuerwehrmännern wirklich droht, EXPRESS v. 04.02.2013

von Marc Herriger

Düsseldorf – Elf Feuerwehrleute wegen eines Facebook-Eintrags suspendiert – diese Strafaktion von Oberbürgermeister Dirk Elbers (EXPRESS berichtete) schlägt weiter hohe Wellen. Anwalt und Gewerkschaft halten die Suspendierung für rechtswidrig.

Unruhige Tage haben die elf Düsseldorfer Feuerwehrleute hinter sich, die wegen Äußerungen auf Facebook am Donnerstag vorübergehend suspendiert wurden.

„Ich konnte kaum schlafen, musste es irgendwie meiner Frau erklären“, sagt einer der Betroffenen zum EXPRESS. Für die Suspendierten bedeutete das neben Zwangsurlaub auch finanzielle Einbußen. Etwa 300 Euro an Zuschlägen gehen den Männern verloren.

Diese harte Maßnahme hält Anwalt Robert Hotstegs für rechtlich zweifelhaft. Er vertritt einige der abgestraften Feuerwehrmänner. „Eine Suspendierung kann nach Landesrecht eigentlich nur erfolgen, wenn der Dienstherr davon ausgeht, dass am Ende des Disziplinarverfahrens die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis steht. Das ist hier aber in keinem Fall zu erwarten.“

Auch Eckhard Schwill, Justiziar der Gewerkschaft Komba (Gewerkschaft für Kommunalbeamte), ist verwundert. „Da ist Elbers weit über das Ziel hinausgeschossen.“

Bis ein Beamter entlassen wird, muss er in die Kasse greifen, korrupt sein, Kollegen oder Vorgesetzte tätlich angreifen. Auf der Facebookseite stand aber lediglich ein Zitat aus dem Leserforum einer Tageszeitung.

„Um eine Disziplinarmaßnahme werden die Männer wohl nicht herumkommen. Allerdings vom anderen Ende der Skala der Sanktionen“, sagt Hotstegs.

Die mildeste Disziplinarmaßnahme ist der Verweis – er ist vergleichbar einer Abmahnung bei normalen Arbeitnehmern. Danach folgt die Geldbuße. Als drittschwerste Sanktion können die Dienstbezüge gekürzt werden. Darauf folgt die Zurückstufung in eine andere Gehaltsstufe/Dienstgrad. Erst als letzte Sanktion gibt das Recht die Entlassung aus dem Beamtenrecht her.

„Wir werden so schnell wie möglich gegen die Suspendierung klagen“, sagen Hotstegs und Schwill unisono.

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