BI „Stoppt diese Landesgartenschau“ hat knapp 4000 Unterschriften gesammelt – Bereits rund 2700 für gültig erklärt
(tt). Die erste Hürde auf dem Weg zu einem Bürgerentscheid hat die Bürgerinitiative (BI) „Stoppt diese Landesgartenschau“ genommen. Von den für ein Bürgerbegehren benötigten 2866 Unterschriften hat das städtische Wahlamt bis Montag bereits rund 2700 für gültig erklärt. Gestern haben die Vertrauenspersonen der BI, Gertraud Barthel, Kai Dietzel und Peter Zerche weitere knapp 900 Unterschriften überreicht.
Wahlamtsleiter Steffen Viehmann geht davon aus, dass damit das von der hessischen Gemeindeordnung seit 1. Januar vorgegebene Quorum für ein Bürgerbegehrten – fünf Prozent der bei der letzten Kommunalwahl wahlberechtigten Bürger (2866) – erfüllt werde. Insgesamt hat die BI nach eigenen Angaben 3972 Unterschriften gesammelt. Hinzukämen noch einmal 1171 von auswärtigen Gartenschau-Gegnern.
Peter Zerche wertete das Vorgehen der BI als ein großes Entgegenkommen „von unserer Seite gegenüber der Stadt“. Über den in der vergangenen Woche im Ältestenrat festgelegten Termin für die Sondersitzung der Stadtverordneten am Freitag (10. Februar, 19 Uhr, Rathaus, Berliner Platz 1), bei der als einziger Punkt die Abstimmung über die Zulässigkeit des von der BI initiierten Bürgerbegehrens auf der Tagesordnung steht, sei man „sehr traurig, dass das mit der Sitzung so schnell gehen musste“. Wahlamtsleiter Viehmann sagte den Gegnern zu, bis Donnerstagmittag alle Unterschriftenlisten geprüft zu haben. Bei der Podiumsdiskussion „Landesgartenschau – Pro und Kontra“ am vergangenen Dienstag hatte Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz (SPD) zum ersten Mal den Fahrplan für das weitere Vorgehen der Stadt genannt. So sollen zunächst die beiden Rechtsgutachten (städtisches Rechtsamt und Hessischer Städtetag) zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgewartet werden. Sollten beide das Begehren als unzulässig einstufen und das Stadtparlament dieser Einschätzung folgen, soll so schnell wie möglich mit den Baumfällungen in der Wieseckaue begonnen werden, so die OB. Um offenbar nicht zu viel Zeit zu verlieren bis zur regulären Stadtverordnetensitzung am 23. Februar – von 1. März bis zum 30. September dürfen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes keine Bäume gefällt werden – und in der Erwartung eines nicht zulässigen Bürgerbegehrens, hat die Stadt den 10. Februar als Termin für die Sondersitzung festgelegt. Damit bliebe der Landesgartenschau GmbH noch ausreichend Zeit, die Bäume in der vorgeschriebenen Frist bis Ende des Monats zu roden.
Derlei Überlegungen sind den Gegnern durchaus bewusst, wie Kai Dietzel verdeutlichte. Sollte das Parlament das Bürgerbegehren für unzulässig erklären, werde man mit hoher Wahrscheinlichkeit den Rechtsweg beschreiten, fügte Gertraud Barthel hinzu. Michael Janitzki (Linkes Bündnis) wies gestern daraufhin, bei der Formulierung der Fragen habe die BI sich juristisch mit der Düsseldorfer Kanzlei Dr. Obst & Hotstegs beraten, ein auf Bürgerbegehren spezialisiertes Büro. Er glaube daher nicht, dass es so leicht sein werde, das Begehren für unzulässig zu erklären.
Ungeachtet der bereits erhaltenen Unterschriften, will die BI am Mittwoch erneut mit einem Info-Stand auf dem Seltersweg vertreten sein. Die letzten gesammelten Unterschriften sollen am Donnerstagmorgen abgegeben werden. Am Tag der Sondersitzung planen die Gegner der Landesgartenschau um 18 Uhr eine Kundgebung vor dem Rathaus.