Bremervörde/Stade. Das Stader Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen Grundschulneubau abgewiesen. Dies hat das Gericht gestern Nachmittag mitgeteilt. Den Antrag gestellt hatten die Fraktion der WG Pro Bremervörde, Ortsbürgermeisterin Susanne Morgenstern und Ortsratsmitglied Günther Hahn. Von Rainer Klöfkorn
Die Rechtsanwaltspartnerschaft Dr. Obst & Hostegs aus Düsseldorf hatte für die Antragsteller den Eilantrag eingereicht. Danach sollte die Stadt keine Fakten schaffen dürfen, die den Neubau der Grundschule Nord endgültig verhindern. Am 15. Dezember 2011 hatte der Stadtrat mehrheitlich einen vorläufigen Planungsstopp beschlossen. Vor einer endgültigen Entscheidung sollten Alternativen im Engeoer Schulzentrum geprüft werden.
In der Begründung durch das Gericht heißt es unter anderem: Ein Antrag auf einstweilige Anordnung müsse „so klar formuliert sein, dass im Falle der Stattgabe eine inhaltlich genau abgegrenzte und gegebenenfalls vollstreckbare Entscheidung ergehen kann.“ Daran fehle es jedoch. Es sei durch die Befürworter des Schulbaues „weder hinreichend substantiiert dargelegt noch erkennbar, die Umsetzung welcher konkreter Maßnahmen unterbleiben soll.“
Weiter heißt es, dass weder einem Ratsmitglied noch einer Fraktion ein allgemeines Recht zur Kontrolle von Ratsbeschlüssen auf ihre Rechtmäßigkeit zustehe. Dies bleibe der Kommunalaufsicht vorbehalten. Die Antragsteller könnten sich lediglich auf die Gefährdung eigener Rechte berufen, doch hätten sie „nicht glaubhaft gemacht, dass durch die Veränderung des gegenwärtigen Zustands Rechte gefährdet werden, die ihnen selbst in ihrer kommunalverfassungsrechtlichen Funktion zustehen.“
Die WG und die beiden Ortsratsmitglieder Morgenstern und Hahn hatten in dem Antrag zudem moniert, dass der Bremervörder Ortsrat nicht angehört worden sei. Deren Mitglieder, soweit sie zu den Antragstellern gehörten, fühlten sich „in ihren eigenen Rechten verletzt“.
Das Recht der Anhörung stehe allein dem Ortsrat zu, heißt es in der Begründung, und nicht einzelnen Mitgliedern. Sie seien „grundsätzlich nicht allein befugt, die Verletzung von Rechten eines Kollegialorgans geltend zu machen.“ Das gelte auch für Ortsbürgermeisterin Morgenstern, die den Antrag im eigenen Namen und nicht im Namen des Ortsrates gestellt habe.
Auch der Einwand, die Stadtverwaltung habe vor allem über die finanzielle Situation Bremervördes unzureichend und fehlerhaft informiert, wird vom Verwaltungsgericht nicht geteilt. Der Stadtratsbeschluss, wird argumentiert, beinhalte keine endgültige Entscheidung über die künftige Schulstruktur in Bremervörde. Er lasse vielmehr klar erkennen, dass ein abschließender Beschluss noch ausstehe.
Das Verwaltungsgericht teilt die Argumente der juristischen Vertretung der Stadt. Der Rat habe den Grundschulneubau nicht endgültig zu den Akten gelegt, sondern „wolle vor der möglichen Schaffung irreversibler Maßnahmen ein Alternativkonzept prüfen“. Die Investitionsmittel für den Schulneubau stünden „weiterhin haushaltsrechtlich zur Verfügung“. Es würden keine unumkehrbaren Fakten geschaffen.
Ebenso wie mit ihrem Antrag vor dem Verwaltungsgericht ist die WG auch mit ihrem Eilantrag im Verwaltungsausschuss gescheitert. Darin wurde der Stadtverwaltung vorgeworfen, gegen die Bestimmungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verstoßen zu haben. Wie Bürgermeister Eduard Gummich (CDU) mitteilte, habe der Ausschuss keinen Dringlichkeitsbedarf gesehen und den Antrag nicht behandelt. Auf ihrer Internetseite hat die WG-Fraktion daraufhin angekündigtt, den Bundesrechnungshof einschalten zu wollen und dort „die Verantwortlichkeiten bei der Stadtverwaltung für die schweren Planungsfehler“ offen zu legen.