Der Anwaltssenat beim Bundesgerichtshof hat die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil (nebst Ergänzungsurteil) des Anwaltsgerichtshofs Berlin zugelassen. Gegenstand des Verfahrens ist die Anfechtung einer Vorstandswahl in der Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin. Während die eigentlich interessanten Fragen naturgemäß im Berufungsverfahren selbst erst geklärt werden, hat der Senat – für uns etwas überraschend – im Rahmen der Berufungszulassung den Streitwert der ersten und zweiten Instanz bereits bestimmt und insoweit auch die erstinstanzlichen Entscheidungen bereits abgeändert. Damit existiert nun eine höchstrichterliche Vorgabe für den Streitwert bei Wahlanfechtungen in Rechtsanwaltskammern, die bislang fehlte. „Anfechtung der Vorstandswahl der Rechtsanwaltskammer Berlin, Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.01.2018, Az. AnwZ (Brfg) 2/17“ weiterlesen
Leserforum, NJW-aktuell 23/2017, 10
Leserbrief zu Rebehn, NJW-aktuell H. 21/2017, 17
Die Notwendigkeit eines Kurswechsels in der Personalpolitik der Justiz deutet sich an. Rebehn hat recht, wenn er jetzt eine vorbeugende Strategie einfordert. Besoldung, Arbeitsplätze und Entwicklungschancen sind dabei aber nur drei der möglichen Ansatzpunkte. Immer wieder hat es in der Vergangenheit auch systematische Überlegungen gegeben, etwa die Durchlässigkeit der volljuristischen Berufe zueinander zu verbessern. Die Fälle, in denen Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte ihre Karriere jeweils in einem anderen Berufsfeld fortgesetzt haben, stellen sich vielfach als Bereicherung des neuen Berufes dar.
Gerade vor dem Hintergrund, dass nach wie vor – statistisch anhand der Berufswahl bekanntlich nicht zu belegen – die Befähigung zum Richteramt alle Volljuristen vereint, erscheint es doch geradezu attraktiv das Berufsrecht der Rechtsanwälte und das Dienstrecht der Richter und Staatsanwälte auf seine bessere Durchlässigkeit hin zu überprüfen. Nach der kleinen BRAO-Reform ist vielleicht ja vor einer großen DRiG-Reform?
Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs, Düsseldorf
Leserzuschrift „Anwaltsgerichtsbarkeit: OLG oder OVG besser?“, Anwaltsblatt 5/2014, M160
Zu dem Beitrag „Gelebtes Berufsrecht – Gedanken zur Anwaltsgerichtsbarkeit heute“ von Dr. Doris Geiersberger im April-Heft des Anwaltsblatts (AnwBl 2014, 292):
Herzlichen Dank für den Beitrag. Die Autorin wirft unter anderem die Frage auf, ob es einer „Neuansiedlung“ der Anwaltsgerichtsbarkeit bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit bedürfe und kommt zu dem Ergebnis, dass aus Sicht der Anwaltsrichter eine solche Wanderung nicht notwendig sei. Dem möchte ich gerne entgegentreten. Aus meiner Sicht als Fachanwalt für Verwaltungsrecht steigert eine Veragerung der öffentlich-rechtlichen Anwaltsgerichtsbarkeit zu den Oberverwaltungsgerichten und zum Bundesverwaltungsgericht die Qualität der Gerichtsbarkeit und die Behandlung der Rechtsmittel, zumal den Verwaltungsgerichten die Ansiedlung derartiger Berufsgerichtsbarkeiten überhaupt nicht fremd ist, wie es beispielsweise die Heilberufe zeigen. Von dieser Annäherung an andere freiberufliche Gerichtsbarkeiten könnte auch die Anwaltsgerichtsbarkeit profitieren.
Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Düsseldorf
Referendariat in NRW: Sammlung der Ausbildungsvorschriften
Das “Ausbildungsrecht für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in NRW” hat Kollege Robert Hotstegs, Rechtsanwalt in der u.a. auf das öffentliche Dienstrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Obst in Düsseldorf, ehemals stellvertretender Vorsitzender des Personalrats der Referendare beim Landgericht Düsseldorf und damit mit der Materie bestens vertraut, auf mehr als 150 Seiten zusammengestellt. Der Referendar, noch besser der Jurastudent, findet hier alle Rechtsvorschriften zum Rechtsreferendariat in NRW. Nicht nur das Juristenausbildungsgesetz, sondern alle Rechtsquellen bis “hinab” zu Richtlinien, Verordnungen und Merkblättern. „Referendariat in NRW: Sammlung der Ausbildungsvorschriften“ weiterlesen