Trotz mangelhafter Stimmzettel will die Stadt Köln am Wahltermin 13. September 2015 festhalten. Das teilten die Verantwortlichen um Wahlleiterin Dr. Agnes Klein am heutigen Mittwoch in einer Presseerklärung mit.
Die Wahlverantwortlichen im Kölner Stadtvorstand gehen demnach davon aus, dass auch die bereits abgegebenen Stimmzettel, die per Brief- oder Direktwahl abgegeben wurden, ganz normal ausgezählt werden. Der Wahltag, so hieß es in der heute veröffentlichten Mitteilung, ist nach Art. 5 § 1 Absatz 3 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie vom 9. April 2013 in Verbindung mit der Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 16.10.2014 auf den 13. September 2015 verbindlich festgesetzt.
Demnach liege eine rechtliche Voraussetzung für eine Nachwahl nach Ansicht der Stadt nicht vor. Über Ausnahmen, die den Wahltermin in Köln verschieben würden, kann nur die Aufsichtsbehörde entscheiden. Diese hat hierzu jedoch keine Anordnungen gemacht, so der weitere Wortlaut der heutigen Meldung. „Stadt hält bis zuletzt an OB-Wahltermin fest, Köln Nachrichten v. 02.09.2015“ weiterlesen