FREIE WÄHLER klagen gegen Fraktionsgrößen-Gesetz, Pressemitteilung v. 19.10.2023

Die FREIEN WÄHLER Schleswig-Holstein sehen sich durch die Änderungen in der Gemeinde- und Kreisordnung in ihren Verfassungsrechten verletzt. Durch das „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ wurde u.a. die Mindestgröße von Fraktionen in Kreistagen von zwei auf mindestens drei Mitglieder erhöht. Da mit dem Fraktionsstatus viele Antrags- und Rederechte einhergehen, hat der Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER Schleswig-Holstein, Gregor Voht, Klage beim Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht eingereicht.

„FREIE WÄHLER klagen gegen Fraktionsgrößen-Gesetz, Pressemitteilung v. 19.10.2023“ weiterlesen

Warnung des Oberverwaltungsgerichts an Bürgerbegehren | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2022-03

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 17.11.2022

::: Pressemitteilung 03/2022 :::

Warnung des Oberverwaltungsgerichts an Bürgerbegehren
Fachanwalt weist auf aktuelle Entscheidung hin: Gesetzgeber behindert Kompromisse


Düsseldorf/Münster. Mit einem heute den Parteien zugestellten Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in zweiter Instanz das Bürgerbegehren „Pro Freibad“ in Dinslaken für unzulässig befunden. Damit ist nicht nur dem Bemühen der Bürger:innen das über 100 Jahre alte Freibad weiter in der Zukunft zu nutzen ein Ende gesetzt worden, sondern die Entscheidung wirkt auch weit über Dinslaken hinaus. „Bürgerinitiativen erhalten eine deutliche Warnung, zukünftig keine Kompromisse einzugehen, weil allein der Zeitablauf dazu führt, dass die Bürger ihre Rechtsposition verlieren.“ erklärt Rechtsanwalt Robert Hotstegs (43). Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat das laufende Verfahren in beiden Instanzen beraten und ist seit zwanzig Jahren in der Bürgerbegehrensberatung tätig. Nun sei der Landtag gefordert. (Urteil v. 08.11.2022, Az. 15 A 2441/20)

„Die Ausgangssituation ist schnell erklärt, ohne dass man sich in die Dinslakener Politik einarbeiten muss“, fasst Hotstegs das Kernproblem zusammen: „Eine Bürgerinititive wollte einen Ratsbeschluss korrigieren und sammelte tausende Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Das Thema wurde heftig diskutiert und der Bürgermeister unterbreitete einen Kompromissvorschlag mit dem man auf eine förmliche Abstimmung im Bürgerentscheid verzichtete. Die Stadt wollte der Initiative entgegenkommen.“ Knapp zwei Jahre später änderte die Stadt ihre Meinung. Die Bürgerinitiative forderte hierauf die Abstimmung der Bürger:innen in einem Bürgerentscheid und scheiterte. Im Rat, vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und nun vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

„Aus dem Urteil ergibt sich, dass allein der Zeitablauf aus Sicht des Gerichts das Begehren hat scheitern lassen. Das bedeutet, dass ich zukünftig keiner Initiative mehr zu einem Deal vor Ort raten dürfte. Die Bürger:innen geben einseitig ihre Rechtsposition auf, das Gericht lässt dazu keine Ausnahme zu.“, so Hotstegs. Das Oberverwaltungsgericht sei davon überzeugt, dass Bürgerinitiativen ihre Rechte aus der Unterschriftensammlung nach dem Willen des Gesetzgebers wieder verlieren und somit Kompromisse nicht vorgesehen seien.

Nach Ansicht des Fachanwalts führe dies vor Ort aber zu völlig unnötigen Konfrontationen: „Wenn sich Gemeinde und Bürger auf der Mitte des Weges treffen wollen, muss hierfür Raum sein. Dabei dürfen nicht die Bürger:innen allein auf ihre Rechte verzichten und am Fliegenfänger hängen bleiben. Der Landtag sollte daher die Regelungen so gestalten, dass die Rechte der Bürger gestärkt werden und bestehende Hürden abgebaut würden.“


::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
T: 0211 / 497657-16
E: hotstegs@hotstegs-recht.de
www.hotstegs-recht.de

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in Spezialgebieten. Der öffentliche Dienst für Beamt:innen und Angestellte, die Verteidigung in Disziplinarverfahren und daneben die Verfahren der Bürgerbeteiligung sind ihre Schwerpunkte. Die Kanzlei vertritt Mandant:innen bundesweit.

Niedrige Wahlbeteiligung bei Stichwahl zur Bürgermeisterwahl in Wesseling, Pressemitteilung v. 14.11.2022

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
14.11.2022

Niedrige Wahlbeteiligung bei Stichwahl zur Bürgermeisterwahl in Wesseling
+++ Mehr Demokratie: Rangfolgewahl könnte Wahlbeteiligung steigern +++


Anlässlich der niedrigen Wahlbeteiligung bei der am Sonntag (13.11.22) in Wesseling stattgefundenen Stichwahl um das Bürgermeisteramt wiederholt der nordrhein-westfälische Landesverband von Mehr Demokratie seine Forderung nach der Einführung der Rangfolgewahl bei Bürgermeisterwahlen. „Die Rangfolgewahl könnte hier Abhilfe schaffen: Mit der Rangfolgewahl wird nicht nur der Aufwand für einen zweiten Wahlgang gespart, da die Stichwahl bereits in den ersten Wahlgang integriert wird, sondern auch die Wahlbeteiligung kann erhöht werden. So nehmen beispielsweise einige Wählerinnen und Wähler, deren Kandidatinnen oder Kandidaten im ersten Wahlgang ausscheiden, nicht an der Stichwahl teil“, so Robert Hotstegs, Landesvorstand von Mehr Demokratie NRW. Nur knapp ein Drittel der Wahlberechtigten (36,7 Prozent) hat am Sonntag an der Stichwahl teilgenommen. Beim ersten Wahlgang am 30. Oktober lag die Beteiligung bei 39,8 Prozent.

Eine Chance, die Rangfolgewahl unbürokratisch auszuprobieren, sei die im Koalitionsvertrag von CDU und Grüne festgehaltene Experimentierklausel. Diese ermögliche es den Kommunen neue Wege zu erproben, um mit Herausforderungen umzugehen. Positive Erfahrungen könnten dann die Grundlage für landesweite Regelungen bilden. „Über die Experimentierklausel können Kommunen die Rangfolgewahl ausprobieren und wenn sie sich bewährt, könnte sie zur Regel in allen Kommunen NRWs werden“, so Hotstegs weiter.

Bei der Rangfolgewahl machen Wähler nicht nur ein Kreuz bei ihrem bevorzugten Kandidaten, sondern können Präferenzen für den Fall angeben, dass kein Kandidat auf Anhieb die absolute Mehrheit der Stimmen erhält. Anstelle einer Stichwahl wird zeitgleich mit dem ersten Wahlgang eine Auswertung der gewählten Präferenzen durchgeführt. Am Ende des Verfahrens kann so immer ein Bürgermeister oder Landrat mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen ermittelt werden. Die Rangfolgewahl ermöglicht es, auf einen zweiten Wahlgang zu verzichten und dennoch einen eindeutigen Wahlgewinner mit möglichst großer demokratischer Legitimation zu ermitteln.

+++ Hintergrund
Die Bürgermeisterwahl in Wesseling fand außerplanmäßig vor Ende der Amtszeit statt. Der zuvor amtierende Bürgermeister Erwin Esser musste das Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen. Die Amtszeit des neugewählten Bürgermeisters Ralph Manzke (SPD) beträgt aufgrund der außerplanmäßigen Neuwahl acht Jahre.
Die Rangfolgewahl ist besonders im angelsächsischen Raum verbreitet. Sie findet etwa Anwendung bei der Wahl des australischen Repräsentantenhauses, bei Oberhaus-Wahlen in Großbritannien und bei den irischen Parlamentswahlen.

Ina Poppelreuter
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V. NRW
Gürzenichstraße 21a-c, 50667 Köln
Tel. 0221-669665-12

Wahlalter 16: Koalitionsvertrag zügig umsetzen!, Pressemitteilung v. 11.11.2022

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
11.11.2022

Wahlalter 16: Koalitionsvertrag zügig umsetzen!

+++ Woche der Wahlalter-Absenkungen: Nach Mecklenburg-Vorpommern beschließt auch Bundestag Wahlalter 16 für EU-Wahlen +++

Anlässlich der Absenkungen des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und bei Wahlen zum Europäischen Parlament fordert der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Vereins Mehr Demokratie eine Wahlalter-Absenkung auch für Landtagswahlen in NRW. „Die Landesregierung sollte jetzt auch in NRW nachziehen und zügig das Wahlalter bei Landtagswahlen absenken“, so Robert Hotstegs, Landesvorstand von Mehr Demokratie NRW. Es sei auch deswegen wichtig, die Wahlalter-Absenkung möglichst frühzeitig vor der nächsten Landtagswahl zu beschließen, um entsprechende begleitende Bildungsprogramme für Schulen und andere Bildungsträger aufzusetzen. Hotstegs: „Die Absenkung des Wahlalters ist auch eine Verantwortung. Natürlich sollen Erstwählerinnen und Erstwähler bei ihrer ersten Wahl durch die Bildungsträger gut begleitet werden. Aus jungen Menschen Erstwählerinnen und Erstwähler machen, das ist die Chance, die in einer Absenkung des Wahlalters steckt!“

Auf kommunaler Ebene dürfen 16- und 17-Jährige bereits ihre Stadt- und Gemeinderäte, Bürgermeister sowie Landtage und Landräte wählen. Eine Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen wäre laut Hotstegs nur folgerichtig. „Es ist nicht schlüssig, bei kommunalen Belangen auf ihr politisches Interesse und ihre Bildung zu setzen, ihnen dies aber für die Landtagswahlen abzusprechen“, so Hotstegs weiter. Das Wahlalter 16 stehe auch im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung.

Mecklenburg-Vorpommern ist das sechste Bundesland, in dem nun auch 16- und 17-Jährige den Landtag wählen dürfen. Im April hatte bereits das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg eine entsprechende Verfassungsänderung beschlossen. Auch in Berlin steht eine Verfassungsänderung an, die sich nun allerdings durch die Wahlwiederholung verzögert. Bisher können 16- und 17-Jähirge in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein an Landtagswahlen teilnehmen. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern, wo das Wahlrecht durch ein einfaches Gesetz geändert werden kann, ist in NRW allerdings eine Verfassungsänderung nötig. Hierzu bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.

+++ Hintergrund:
Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern beschloss am Mittwoch (09.11.) mit den Stimmen von SPD, Linke, Grüne und FDP, das Wahlalter für Landtagswahlen auf 16 Jahre zu senken. Am Donnerstag (10.11.) wurde im Bundestag eine Absenkung des Wahlalters bei Wahlen zum Europäischen Parlament verabschiedet. Die nächste Europa-Wahl findet im Frühjahr 2024 statt.

Weiterführende Informationen:
1. Pressemitteilung: Mecklenburg-Vorpommern: Verein Mehr Demokratie begrüßt Senkung des Wahlalters auf Landesebene: https://mevo.mehr-demokratie.de/presse/mecklenburg-vorpommern-verein-mehr-demokratie-begruesst-senkung-des-wahlalters-auf-landesebene

2.Pressemitteilung: Mehr Demokratie begrüßt Bundestagsbeschluss zum Wahlalter 16: https://www.mehr-demokratie.de/presse/einzelansicht-pms/mehr-demokratie-begruesst-bundestagsbeschluss-zum-wahlalter-16

3. Pressemitteilung: Zukunftsvertrag NRW: Gute Grundlage für umfassende Demokratie-Reformen, jetzt kommt es auf Umsetzung an!: https://nrw.mehr-demokratie.de/presse/presse-einzelansicht/zukunftsvertrag-nrw-gute-grundlage-fuer-umfassende-demokratie-reformen-jetzt-kommt-es-auf-umsetzung-an

Ina Poppelreuter
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Demokratie e.V. NRW
Gürzenichstraße 21a-c, 50667 Köln
Tel. 0221-669665-12

Verwaltungsgericht: „Lehrer haben in den Ferien immer Urlaub“ | Dienstrecht | Pressemitteilung 2022-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 07.07.2022

::: Pressemitteilung 01/2022 :::

Verwaltungsgericht: „Lehrer haben in den Ferien immer Urlaub“
aktuelle Entscheidung aus Gelsenkirchen zeigt für Experten eklatante Mängel im Urlaubsrecht


Düsseldorf. Jede:r Arbeitnehmer:in hat einen Anspruch auf Erholungsurlaub, auch bei Lehrer:innen, unabhängig davon ob sie beim Land NRW angestellt sind oder in einem Beamtenverhältnis stehen. Wenn der Volksmund formuliert, Lehrer:innen hätten im Sommer sechs Wochen Urlaub und damit die unterrichtsfreie Zeit dem Urlaub gleichstellt, dann tut er nichts anderes als ein aktuelles Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Az. 1 K 4290/20). „Das ist ein Skandal. Denn das Gericht macht deutlich, dass Lehrer:innen nie vorab wissen, wann sie Urlaub und wann unterrichtsfrei haben.“, erläutert Fachanwalt Robert Hotstegs. Das Gegenteil sei aber erforderlich.

Im konkreten Fall war eine Lehrerin seit März 2017 dienstunfähig erkrankt. Im August 2019 musste sie daher auch in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Vor Gericht machte sie nun geltend, dass sie den Urlaub der Jahre 2017 bis 2019 nicht in Anspruch nehmen konnte. „Tatsächlich spricht der Wortlaut der Rechtsgrundlagen dafür, dass die Urlaubstage aus der Krankheitszeit ausbezahlt werden müssen“, erklärt Hotstegs. Etwas anderes gelte nach einer Verordnung des Landes NRW nur, wenn die betroffene Lehrerin von der Bezirksregierung vorab konkret auf den Verfall alter Urlaubsansprüche hingewiesen worden wäre. Dies geschehe bei Lehrer:innen nie.

„Europarecht bricht Landesrecht“

„Das Gericht hat in seinem Urteil ausgeführt, dass Lehrer:innen-Urlaub automatisch in den Ferien stattfinde. Sozusagen unsichtbar.“ Was auf den ersten Blick selbstverständlich und logisch erscheine, unterlaufe aber den Gesundheits- und Arbeitsschutz. „Da Lehrer:innen in NRW keinen Urlaubsantrag stellen können, weiß etwa die Schulleitung oder das Kollegium nicht, wann jemand sich berechtigt erholt und wann jemand arbeitet. Die EU hält den Schutz der Einzelnen aber hoch. Sie sollen im Urlaub grundsätzlich Ruhe haben und sich erholen können. Nichts spricht dagegen, dies auch durch Urlaubsanträge für Ferienzeiten konkret zu organisieren.“ Dies würde, so Fachanwalt Robert Hotstegs, vielfach auch den Druck nehmen als Lehrer:in stets „allzeit bereit“ zu sein.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW zugelassen. Hotstegs, der nicht an dem Verfahren beteiligt war, würde sich freuen, wenn das Verfahren weiterbetrieben würde. Es würde helfen wichtige Rechtsfragen zu klären.


::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
T: 0211 / 497657-16
E: hotstegs@hotstegs-recht.de
www.hotstegs-recht.de

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in Spezialgebieten. Der öffentliche Dienst für Beamt:innen und Angestellte, die Verteidigung in Disziplinarverfahren und daneben die Verfahren der Bürgerbeteiligung sind ihre Schwerpunkte. Die Kanzlei vertritt Mandant:innen bundesweit.

ein Einhorn für die IHK | Pressemitteilung 2021-05

Düsseldorfer Wirtschaft wählt ihr Parlament neu – Vollversammlung als Anwalt der Wirtschaft

Düsseldorf. Während der Wahlkampf für die Bundestagswahl Fahrt aufnimmt, hat in dieser Woche der offizielle Abstimmungszeitraum für die Wahl zur Vollversammlung der IHK zu Düsseldorf bereits begonnen. Denn auch die Wirtschaft wählt ihre eigene Vertretung. Das sogenannte „Parlament“ der Region Düsseldorf/Mettmann heißt Vollversammlung und versteht sich als Anwalt der örtlichen Unternehmen. Auch ein „echter“ Rechtsanwalt kandidiert in diesem Jahr. Der Unternehmer Robert Hotstegs (42) erklärt, was ihn besonders motiviert.

„Für viele Unternehmer:innen ist die IHK oft unbekannt oder unbequem. Die Mitgliedschaft ist Pflicht, der Beitrag auch. Das ist beim ersten Kennenlernen vielleicht kein Sympathiepunkt für die Industrie- und Handelskammer.“, schmunzelt er. „Aber die IHK übernimmt viele wertvolle Aufgaben, von Ausbildung und Prüfungen über Gründungsberatung, Zoll- oder Umweltangelegenheiten. Die Bandbreite ist immens groß. Das ist ein riesiges Servicepaket für unsere Unternehmen.“

Einhörner in der IHK

Genau deshalb will er selbst mitgestalten und Brückenbauer in der kommenden Wahlperiode sein. Robert Hotstegs ist geschäftsführender Gesellschafter einer Düsseldorfer Rechtsanwaltsgesellschaft. „Wir sind so etwas wie die Einhörner in der IHK. Freiberufler:innen, die eigentlich eine eigene Kammer haben, aber eben auch als Doppelmitglied der IHK angehören.“ Das sei von großem Nutzen für beide Seiten. Denn die freien Berufe könnten ihren Sachverstand und ihre Erfahrung einbringen, auch noch stärker mit ihren Netzwerken vernetzen.

Der Hashtag #starkeStimmeIHK sei dann hoffentlich bald schon keine leere Floskel, sondern mit neuem Inhalt und neuen wie erfahrenen Vertreter:innen gefüllt. Die IHK-Wahl findet bis zum 20.09.2021 statt. Im November tag die erste Vollversammlung mit 94 neugewählten Mitgliedern.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
E: hotstegs@hotstegs-recht.de
www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit.

„Landtag zu spät aufgewacht“ – Wahlhürden sollen bis 2022 sinken | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2021-03

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft

Düsseldorf, den 21.06.2021

::: Pressemitteilung 03/2021 :::

„Landtag zu spät aufgewacht“ – Wahlhürden sollen bis 2022 sinken

Verfassungsgerichtsverfahren zur Wahl in Königs Wusterhausen führen zur „Lex Strecker/ÖDP“

Düsseldorf/Königs Wusterhausen. Weil er für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in Königs Wusterhausen nicht zur Wahl zugelassen wurde, hat Andreas Strecker Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht in Potsdam erhoben. Er hatte die gesetzlich geforderte Zahl von Unterstützungsunterschriften nicht erreicht. Das Gericht hatte ihm bescheinigt, dass die Wahl unter erheblichen Einschränkungen stattfinde und der Gesetzgeber hierauf noch keine Rücksicht nähme. Einen Eilantrag verlor er zunächst (VfGBbg 10/21 EA). Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das auch die ÖDP Brandenburg als Organstreit mit betreibt, steht aber noch aus (Az. VfGBbg 22/21). Nun will der Landtag selbst im Hinblick auf die Verfahren die Hürden pauschal absenken.

Der Düsseldorfer Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Robert Hotstegs (41) vertritt die Interessen von Andreas Strecker und des ÖDP Landesverbandes Brandenburg. „Das Kommunalwahlrecht in Brandenburg benachteiligt unabhängige Einzelbewerbungen wie auch Parteien, die nicht in der Stadtverordnetenversammlung oder auf anderer Ebene vertreten sind.“ erläutert Hotstegs. „Das ist in normalen Zeiten schon wegen der Unterstützungsunterschriften bedenklich, weil diese nur auf dem Amt geleistet werden dürfen. In Corona-Zeiten erweist sich diese Klippe aber als dramatisch. Kontakte können nicht vermieden und zeitgleich durch das Wahlrecht erzwungen werden. Das erkennen die Mehrheitsfraktionen im Landtag nun ausdrücklich an und wollen die Hürden senken.“

Der gemeinsame Entwurf von SPD, CDU und Bündnis 90 / Die Grünen sieht vor, dass pauschal nur 50% der Unterschriften geleistet werden müssen. Tatsächliche Corona-Einschränkungen sind dafür nicht erforderlich, die Hürden sollen bis März nächsten Jahres pauschal abgesenkt werden.

„Das unterstreicht, dass während der ‚Bundesnotbremse‘ sogar noch eine weitere Absenkung geboten war.“, so Fachanwalt Robert Hotstegs. „Der Landtag will aber in das laufende Wahlverfahren in Königs Wusterhausen offensichtlich nicht mehr eingreifen. Er ist zu spät aufgewacht. Deshalb überlässt er die schwierige Entscheidung weiterhin dem Landesverfassungsgericht.“

Hinweis: Die erste Entscheidung des Verfassungsgerichts für das Land Brandenburg vom 05.05.2021, Az. VfGBbg 10/21 EA, ist unter www.hotstegs-recht.de/verfg abrufbar. Unter diesem Link wird auch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren VfGBbg 22/21 veröffentlicht werden.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs

T: 0211 / 497657-16

E: hotstegs@hotstegs-recht.de

www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit.

Neuwahlen und Zeitenwende im Verfassungsgerichtshof | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2021-02

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 19.05.2021

::: Pressemitteilung 02/2021 :::

Neuwahlen und Zeitenwende im Verfassungsgerichtshof
Landtag wählt erstmals Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs NRW

Düsseldorf. Zum ersten Mal in seiner Geschichte hat der nordrhein-westfälische Landtag eine Präsidentin für den Verfassungsgerichtshof in Münster in freier Wahl bestimmt. Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, die schon seit 2006 Mitglied des Gerichts ist, wurde mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Sie löst Dr. Ricarda Brandts ab, die nach der nun auslaufenden Rechtslage in ihrer Person das Amt der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts und der Verfassungsgerichtshofs vereinte und in den Ruhestand tritt. „Damit wird eine weitere Zeitenwende eingeläutet“, sagt Rechtsanwalt Robert Hotstegs. Nachdem das Gericht seit 2019 mit der Verfassungsbeschwerde weitreichende Kompetenzen erhielt, gewinnt es nun weiter an Selbstständigkeit dazu.

„Neuwahlen und Zeitenwende im Verfassungsgerichtshof | Verfassungsrecht | Pressemitteilung 2021-02“ weiterlesen

Landesverfassungsgericht: Wahlverschiebung in KW möglich | Kommunalrecht | Pressemitteilung 2021-01

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft

Düsseldorf, den 10.05.2021

::: Pressemitteilung 01/2021 :::

Landesverfassungsgericht: Wahlverschiebung in KW möglich

Kreiswahlausschuss entscheidet Dienstag über Zulassung eines unabhängigen Bewerbers

Düsseldorf/Königs Wusterhausen. Für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in Königs Wusterhausen wurde der Einzelbewerber Andreas Strecker vom Wahlausschuss nicht zur Wahl zugelassen. Er hatte die gesetzlich geforderte Zahl von Unterstützungsunterschriften nicht erreicht. Auf seine Beschwerde hin entscheidet nun am Dienstag der Kreiswahlausschuss. Gleichzeitig hat das Landesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass eine Wahlverschiebung in KW möglich wäre, wenn Strecker zu Unrecht ausgeschlossen wurde. (Az. VfGBbg 22/21)

Der Düsseldorfer Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Robert Hotstegs (41) vertritt die Interessen von Andreas Strecker und des ÖDP Landesverbandes Brandenburg. „Das Kommunalwahlrecht in Brandenburg benachteiligt unabhängige Einzelbewerbungen wie auch Parteien, die nicht in der Stadtverordnetenversammlung oder auf anderer Ebene vertreten sind.“ erläutert Hotstegs. „Das ist in normalen Zeiten schon wegen der Unterstützungsunterschriften bedenklich, weil diese nur auf dem Amt geleistet werden dürfen. In Corona-Zeiten erweist sich diese Klippe aber als dramatisch. Kontakte können nicht vermieden und zeitgleich durch das Wahlrecht erzwungen werden.“

Diese Bedenken seien daher in einem Eilantrag dem Verfassungsgericht in Potsdam vorgelegt worden. Das Gericht hat den Eilantrag mit Beschluss vom Mittwoch letzter Woche abgelehnt (Az. VfGBbg 10/21 EA). Gleichzeitig hat das Gericht selbst aber darauf hingewiesen, dass die Bedenken erheblich seien und dass eine Verschiebung der Wahl in Betracht komme. „Heute hat das Gericht eine Entscheidung in der Hauptsache in der zweiten Juni-Hälfte angekündigt. Damit könnte mitten im Wahlkampf ein neuer Termin notwendig werden“, erläutert Fachanwalt Robert Hotstegs.

Dem könne der Kreiswahlausschuss zuvorkommen, wenn er in seiner Sitzung am Dienstag Andreas Strecker zulasse. Das Gesetz kennt hierfür die Befreiung von Hürden wegen höherer Gewalt oder unabwendbarer Zufälle. „Was ist denn unabwendbarer als Corona?“ fragt daher Streckers Anwalt.

Hinweis: Die Entscheidung des Verfassungsgerichts für das Land Brandenburg vom 05.05.2021, Az. VfGBbg 10/21 EA, ist unter www.hotstegs-recht.de/verfg abrufbar.

::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs

T: 0211 / 497657-16

E: hotstegs@hotstegs-recht.de

www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit.

Irrweg der verkaufsoffenen Sonntage in Corona-Zeiten | Verwaltungsrecht | Pressemitteilung 2020-06

Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Düsseldorf, den 30.09.2020

::: Pressemitteilung 06/2020 :::

Irrweg der verkaufsoffenen Sonntage in Corona-Zeiten
Verwaltungsrechtler: Neue Coronaschutzverordnung ist eine Einladung zum Rechtsstreit

Düsseldorf. Die ab Donnerstag geltende neue nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung enthält unter anderem die Option, dass Geschäfte an den Sonntagen vom 29. November bis 3. Januar jeweils fünf Stunden lang geöffnet werden dürfen. Diese verkaufsoffenen Sonntage sollen der Entzerrung des Einkaufsgeschehens gelten und dem Infektionsschutz dienen. „Ein Irrweg, der weder von Gesetz noch Rechtsprechung gedeckt ist“, warnt der Düsseldorfer Fachanwalt für Verwaltungsrecht Robert Hotstegs.

Er nimmt dabei Bezug auf die Regelungen des Sonn- und Feiertagsschutzes in Grundgesetz und Landesverfassung ebenso wie auf das Ladenöffnungsgesetz. „Alle Regelungen sehen weder eine Zuständigkeit des Landesgesundheitsministers vor, noch pauschale Öffnungen an allen Vor- und Nachweihnachtssonntagen.“, so Hotstegs.

Auch habe das Oberverwaltungsgericht erst in der vergangenen Woche in einem ungewöhnlichen Appell daran erinnert, dass sich Verwaltungen hinsichtlich der Ladenöffnungen auch in Zeiten von Corona an Recht und Gesetz halten müssten. Ausdrücklich hatte der zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass sehenden Auges rechtswidrige Verordnungen über Ladenöffnungen beschlossen würden.

Robert Hotstegs (41): „Nichts anderes gilt auch für das Gesundheitsministerium. Es ist für Ladenöffnungen nicht zuständig und übergeht den Willen des Gesetzgebers.“ Hierdurch entstehe nun eine Begehrlichkeit im Handel, es würden sicherlich entsprechende Vorbereitungen getroffen, die am Ende wohl durch gerichtliche Entscheidungen unterbunden würden. Die Verordnung lade Gewerkschaften, Kirchen und Bürger geradezu zum Rechtsstreit ein. „Es ist nicht davon auszugehen, dass die entsprechende Vorschrift der Coronaschutzverordnung einer richterlichen Prüfung standhält, zumal sie am 31. Oktober wieder außer Kraft tritt und damit im Dezember und Januar gerade nicht gelten wird.“, so Hotstegs weiter. „Aber neben den juristischen Bedenken ist auch schon inhaltlich nicht ersichtlich, wie eine pauschale Ladenöffnung geeignet sein soll, vor Infektionen zu schützen. Wissenschaftliche Belege dafür, dass Corona sonntags nicht übertragen werden kann, sind mir jedenfalls nicht geläufig.“


::: Kontakt :::

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Tel.: 0211/497657-16
hotstegs@hotstegs-recht.de
Profil: www.hotstegs-recht.de/?people=robert-hotstegs

::: die Kanzlei :::

Seit 1985 berät die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft in den Spezialgebieten des Verwaltungsrechts. Hierzu zählen insbesondere das Beamten- und Disziplinarrecht, das Personalvertretungsrecht, sowie das Recht der Bürgerbeteiligung und das Kommunalverfassungsrecht. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit.

Die mobile Version verlassen