Prüfpflicht zur Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.10.2011, Az. 8 AZR 608/10

Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen können. Um auch arbeitslose oder arbeitssuchend gemeldete schwerbehinderte Menschen zu berücksichtigen, müssen sie frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufnehmen. Diese in § 81 Abs. 1 SGB IX geregelte gesetzliche Pflicht trifft alle Arbeitgeber, nicht nur die des öffentlichen Dienstes. Ein abgelehnter schwerbehinderter Bewerber kann sich darauf berufen, dass die Verletzung dieser Pflicht seine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lasse. „Prüfpflicht zur Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.10.2011, Az. 8 AZR 608/10“ weiterlesen

Streitfall Bürgerbegehren zur Verlagerung der Sportstätten, derwesten.de vom 30.09.2011

(Petra Keßler) Voerde. Verwaltungsgericht Düsseldorf beschäftigt sich am 18. Oktober mit der Klage gegen die Unzulässigkeitserklärung der Stadt.

Das Bürgerbegehren zur geplanten Sportstättenverlagerung wird in knapp drei Wochen das Düsseldorfer Verwaltungsgericht beschäftigen: Verhandelt wird am Dienstag, 18. Oktober, ab 10 Uhr, über die Klage, die die Rechtsvertreter des Bürgerbegehrens, Holger Mrosek, Christian Garden und Joachim Kinder, gegen die vom Rat bestätigte Rechtsauffassung der Stadt eingereicht haben. Das Rechtsamt hatte das Bürgerbegehren, mit dem die Gegner des umstrittenen Millionen-Projekts einen Bürgerentscheid in der Frage der Sportanlagen der SV 08/29 Friedrichsfeld herbeiführen wollten, Anfang des Jahres für rechtlich unzulässig erklärt. Die Klagebegründung wird am Dienstag, 4. Oktober, vorgelegt, wie Lissy Füllgraf, Sprecherin des Aktionsbündnisses Bürgerbegehren, im Gespräch mit der NRZ erklärte. „Streitfall Bürgerbegehren zur Verlagerung der Sportstätten, derwesten.de vom 30.09.2011“ weiterlesen

Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der Feuerwehr, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts v. 29.09.2011

Feuerwehrbeamte, die in den Jahren bis 2006 wöchentlich im Durchschnitt 54 Stunden gearbeitet haben, können für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Dienstzeit einen Anspruch auf Freizeitausgleich im vollen Umfang der zuviel geleisteten Stunden geltend machen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Kläger sind als Beamte bei der Berufsfeuerwehr tätig. Sie haben über mehrere Jahre hinweg bis einschließlich 2006 wöchentlich regelmäßig 23 Stunden Volldienst und 31 Stunden Bereitschaftsdienst geleistet. Ihr Begehren, vollen Freizeitausgleich für die über 48 Wochenstunden hinausreichende Arbeitszeit zu erhalten, hatte in den Vorinstanzen nur teilweise Erfolg. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht hatten u.a. die Zeiten des Bereitschaftsdienstes bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs nur zu 50% berücksichtigt. „Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der Feuerwehr, Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts v. 29.09.2011“ weiterlesen

Keine Dienstzeitverlängerung für den Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf v. 23.09.2011

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf einen Eilantrag des Leiters des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf abgelehnt. Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte der Antragsteller ein Hinausschieben seines zum Ablauf des 31. Oktober 2011 bevorstehenden Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze erreichen wollen. „Keine Dienstzeitverlängerung für den Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf v. 23.09.2011“ weiterlesen

„Wir hoffen auf die Politik“, Bremervörder Zeitung vom 20.09.2011

Bremervörde. Die Stadtratswahl ist gelaufen, mit dem Ergebnis vom 11. September sieht sich die Initiative zum Erhalt des Bistros im „Delphino“ bestätigt. Als Konsequenz daraus wird die Natur- und Erlebnispark (N&E) GmbH aufgefordert, die Verhandlungen mit der schwedischen Fitnessfirma ACTIC aufzuschieben. Im neuen Stadtrat – identisch mit der Gesellschafterversammlung der N&E GmbH – gebe es keine Mehrheit für die derzeitige Geschäftspolitik. Von Rainer Klöfkorn „„Wir hoffen auf die Politik“, Bremervörder Zeitung vom 20.09.2011“ weiterlesen

Zweites duales anwaltsorientiertes Praktikumsprogramm von RAK und Universität erfolgreich abgeschlossen, Newsletter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 14.09.2011

In der Zeit zwischen dem 01.08. und dem 09.09.2011 hat die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in Kooperation mit der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und unterstützt vom Freundeskreis der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e.V. inzwischen zum zweiten Mal das duale anwaltsorientierte Praktikumsprogramm für Jurastudentinnen und –studenten der Düsseldorfer Uni durchgeführt.

Die Teilnahme an dem Programm wird als Pflichtpraktikum gem. § 8 JAG NW anerkannt. Anders als bei einem „normalen“ Anwaltspraktikum, das nur in der Ausbildungskanzlei stattfindet, werden die Teilnehmer unseres Praktikumsprogramms an sechs Theorietagen in der Rechtsanwaltskammer durch erfahrene Referenten aus der Anwaltschaft in besonderer Weise mit den Anforderungen und Inhalten des Anwaltsberufs vertraut gemacht. „Zweites duales anwaltsorientiertes Praktikumsprogramm von RAK und Universität erfolgreich abgeschlossen, Newsletter der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vom 14.09.2011“ weiterlesen

2:1 für das Streikrecht beamteter Lehrer

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Kassel:

Ohne mündliche Verhandlung hat die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Kassel aufgrund der Beratung vom 27. Juli 2011 in zwei gleichgelagerten Fällen entschieden, dass auch verbeamtete Lehrer streiken dürfen.

Die Kläger – beide Lehrer an Kasseler Schulen – hatten sich im November 2009 an einem von der GEW organisierten Streik beteiligt und waren aus diesem Grunde für drei Stunden dem Dienst ferngeblieben. Die GEW hatte zu dem Streik aufgerufen, um u.a. gleiche Arbeitszeiten für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst zu erreichen. Für Beamte hatte das Land Hessen die Arbeitszeit zum 1. Januar 2004 von 38,5 Stunden auf 42 Stunden heraufgesetzt; für Angestellte im öffentlichen Dienst des Landes Hessen war dagegen Ende März 2009 durch einen Tarifvertrag die Arbeitszeit auf 40 Stunden festgeschrieben worden.
Wegen ihrer Teilnahme an diesem Streik wurden die Lehrer jeweils vom zuständigen Schulleiter mit einer schriftlichen Missbilligung belegt, weil sie gegen ihre Dienstpflichten verstoßen hätten. „2:1 für das Streikrecht beamteter Lehrer“ weiterlesen

BISTRO im Delphino erhalten, pro-bremervoerde.de vom 08.09.2011

Schließung des Bistros im Delphino-Freizeitbad = Flucht der Stadt Bremervörde aus der Kontrolle der Bürgerschaft.

Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei beurteilt Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt des Bistros.
Rechtsanwalt Robert Hotstegs ist Partner der Dr. Obst & Hotstegs Rechtsanwaltspartnerschaft. Die Düsseldorfer Kanzlei ist seit über 20 Jahren spezialisiert auf die Betreuung und Beratung von direktdemokratischen Initiativen wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, Volksinitiativen und Volksbegehren. „BISTRO im Delphino erhalten, pro-bremervoerde.de vom 08.09.2011“ weiterlesen

Zulagengewährung nur im Einzelfall, Kommentar zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2011, Az. 2 C 30/09

Im Vorfeld der vollständigen Urteilsveröffentlichung hat es zahlreiche Pressemeldungen gegeben, die das Urteil und seine Rechtsfolgen missverständlich dargestellt haben. Zum Teil gab es die Auffassung, dass jeder Beamte, der zeitweise höherwertige Aufgaben wahrnimmt, automatisch einen Anspruch auf Zulagen habe. Zum Teil wurde sogar die Auffassung vertreten, man solle in derartigen Fällen der Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben pauschal jeweils einen Antrag auf Zulagengewährung stellen. Ein solcher Antrag ist zwar letztlich nicht schädlich, wird aber in vielen Fällen nach der genauen Urteilsauswertung keinen Erfolg haben. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht ist zur Regelung in § 46 Abs. 1 BBesG ergangen. Der Wortlaut dieser Norm lautet:

„Werden einem Beamten oder Soldaten die Aufgaben eines höherwertigen Amtes vorübergehend vertretungsweise übertragen, erhält er nach 18 Monaten der ununterbrochenen Wahrnehmung dieser Aufgaben eine Zulage, wenn in diesem Zeitpunkt die haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung dieses Amtes vorliegen“. „Zulagengewährung nur im Einzelfall, Kommentar zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.04.2011, Az. 2 C 30/09“ weiterlesen

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