Bad Münstereifel: Bürgerbegehren kann Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Schaffung von Parkraum für das City-Outlet-Center nicht verhindern, Verwaltungsgericht Aachen, Pressemitteilung v. 03.04.2013, Az. 4 L 111/13

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschluss vom 3. April 2013 (4 L 111/13) einen Antrag des Bürgerbegehrens „Für 100 % kommunale Parkraumbewirtschaftung“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Stadt Bad Münstereifel sollte untersagt werden, Ratsbeschlüsse vom 19. März 2013 umzusetzen, die Grundstückskauf- und Grundstückstauschgeschäfte zur Schaffung von Parkraum für das im Herbst 2013 zur Eröffnung anstehende City-Outlet-Center betrafen.

Investoren sollten nach dem Willen des Rates auf den Grundstücken Parkplätze für die zu erwartenden Besucher schaffen. Die hinter dem Bürgerbegehren stehende IG Stadtentwicklung wollte den Verkauf bzw. den Tausch der Grundstücke verhindern und hat sich mit diesem Begehren an das Gericht gewandt. „Bad Münstereifel: Bürgerbegehren kann Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Schaffung von Parkraum für das City-Outlet-Center nicht verhindern, Verwaltungsgericht Aachen, Pressemitteilung v. 03.04.2013, Az. 4 L 111/13“ weiterlesen

Bauplanungsrecht – Wolf untersucht Fragen des Drittschutzes, jurion.de VerwaltungsNews v. 30.03.2013

Kurznachricht zu „Drittschutz im Bauplanungsrecht – Zur Weiterentwicklung eines stagnierenden Prozesses“ von Dr. Nicole Wolf, original erschienen in: NVwZ 2013 Heft 5, 247 – 251.

Wolf skizziert zunächst die grundlegende Problematik des Baurechts: Bei der Errichtung eines Bauvorhabens entstehen nicht nur Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und der Genehmigungsbehörde, sondern auch zwischen der Genehmigungsbehörde und denjenigen (belasteten) Dritten, die den Auswirkungen des Vorhabens in irgendeiner Form ausgesetzt sind. Es kommt mithin zu Dreiecksverhältnissen. Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz erfordert, dass dem klagenden Dritten einklagbare subjektive Rechte zustehen. Nicht nur die objektive Rechtswidrigkeit einer erteilten Baugenehmigung, sondern vielmehr erst eine hinzutretende Verletzung des Rechtssuchenden in „eigenen“ Rechten machen eine Klage oder einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zulässig gem. § 42 Abs. 2 VwGO und begründet (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
Im nächsten Abschnitt befasst sich die Autorin mit der Entwicklung des bauplanungsrechtlichen Nachbarschutzes und geht dabei auf die Entscheidungen des BVerwG ein (28.04.1967, IV C 10.65, BVerwGE 27, 29 ff.; 25.10.1967, IV C 86.66, BVerwGE 28, 148 ff.). Wolf macht deutlich, dass rechtswidrige Baugenehmigungen das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum eines Nachbarn nur dann verletzen, wenn sie resp. ihre Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation nachhaltig verändern und dadurch den Nachbarn schwer und unerträglich treffen (vgl. BVerwG, 13.06.1969, IV C 234.65, BVerwGE 32, 173, 179).
Im Folgenden untersucht sie das Gebot der Rücksichtnahme; dieses hat das BVerwG im „Schweinemäster-Fall“ entwickelt (25.02.1977, IV C 22.75, BVerwGE 52, 122). Das Rücksichtnahmegebot fordert eine Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Bauwilligen und andererseits dem von dem Bauvorhaben nachteilig betroffenen Dritten nach Lage der Dinge zugemutet werden kann. Ferner fasst die Autorin die aktuelle Rechtsprechung zum Drittschutz im Bauplanungsrecht zusammen (vgl. u.a. BVerwG, 16.09.1993, 4 C 28/91, BVerwGE 94, 151; BVerwG, 28.07.1999, 4 B 38/99, NVwZ 2000, 552 f.). Wolf skizziert schließlich den Regelungsgehalt von §§ 33 ff. BauGB und arbeitet heraus, dass § 35 BauGB keine klare Abgrenzung des Geltungsbereichs und damit auch keine hinreichend deutliche Begrenzung eines insoweit drittschutzberechtigten Personenkreises erlaubt.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Dr. Henning Seel.

Fragerecht an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren, Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 15.11.2012, Az. 6 AZR 339/11

Ein privater Arbeitgeber darf den Stellenbewerber grundsätzlich nicht nach eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen. Eine solche unspezifizierte Frage verstößt gegen Datenschutzrecht und die Wertentscheidungen des § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Stellt der Arbeitgeber die Frage dennoch und verneint der Bewerber in Wahrnehmung seines informationellen Selbstbestimmungsrechts wahrheitswidrig, dass gegen ihn Ermittlungsverfahren anhängig waren, darf der Arbeitgeber das zwischenzeitlich begründete Arbeitsverhältnis nicht wegen dieser wahrheitswidrig erteilten Auskunft kündigen. „Fragerecht an einen Stellenbewerber nach eingestellten Ermittlungsverfahren, Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 15.11.2012, Az. 6 AZR 339/11“ weiterlesen

OVG stoppt Beförderungsrunde für Telekom-Beamte, OVG NRW v. 15.03.2013, Az. 1 B 133/13

Die anstehende Beförderungsrunde der Deutschen Telekom AG kann nicht wie geplant durchgeführt werden. Dies hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts durch Beschluss vom 15. März 2013 in einem Musterverfahren entschieden und die vorausgehende erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.

Bei der Deutschen Telekom AG sind nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost vor etwa 20 Jahren noch mehrere Tausend Beamte beschäftigt, von denen nunmehr bundesweit etwa 2.700 befördert werden sollten. Diese Beförderungsrunde hat das Oberverwaltungsgericht gestoppt. „OVG stoppt Beförderungsrunde für Telekom-Beamte, OVG NRW v. 15.03.2013, Az. 1 B 133/13“ weiterlesen

Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 28.02.2013, Az. 2 C 62.11

Die Erhebung der Disziplinarklage unterfällt nur dann dem Mitwirkungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), wenn durch die Klageerhebung im Einzelfall ihr gesetzlicher Aufgabenkreis (§ 19 Abs. 1 Satz 2 BGleiG) berührt ist; das sind die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Das hat das Bundesverwaltungs­gericht in Leipzig entschieden. „Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren, Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 28.02.2013, Az. 2 C 62.11“ weiterlesen

NRW-Erlass zur Urlaubsabgeltung bei Dienstunfähigkeit veröffentlicht

Das Finanzministerium NRW hat am 04.03.2013 den seit langem angekündigten Erlass zur „Finanziellen Vergütung für krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Mindestjahresurlaub bei Eintritt/Versetzung in den Ruhestand“ (B 1230 – 8.13 – IV C 2) an die Landesbehörden versandt. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat am gleichen Tag auch die Bezirksregierungen in Kenntnis gesetzt, sodass auch die Gemeinden über die Kommunalaufsicht bereits informiert sein dürften. „NRW-Erlass zur Urlaubsabgeltung bei Dienstunfähigkeit veröffentlicht“ weiterlesen

„Die Feuerwehrleute sind in Sorge“, Rheinische Post v. 05.02.2013

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs vertritt drei der Suspendierten

von Denisa Richters und Stefan Geilhausen

Mit Stadtverwaltungen und der Düsseldorfer im Besonderen hat die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs oft zu tun. So hat sie die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Verkauf des Golzheimer Friedhos begleitet. Robert Hotstegs, einer der Kanzleipartner, ist auch im Landesvorstand von „Mehr Demokratie“, einem Verein, der sich für mehr Bürgerbeteiligung einsetzt. Jetzt vertritt er drei der zehn von OB Dirk Elbers suspendierten Feuerwehrleute.

„Wir haben schon viele Suspendierungen erlebt“, sagt Katharina Voigt, Rechtsanwältin in der Kanzlei. „Dieser Fall ist aber schon außergewöhnlich. Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.“ Voigt betont, dass es sich um eine „vorläufige Suspendierung“ handelt, mit einer bis April gesetzten Frist. Dennoch sei dieses Vorgehen des Rathaus-Chefs ungewöhnlich hart. Denn es impliziere, dass am Ende mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stehe. „Das ist eine der beiden Voraussetzungen für eine Suspendierung.“ Die andere sei, dass die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte Ermittlungen behindert. „Beides liegt unserer Einschätzung nach nicht vor“, betont Voigt. „„Die Feuerwehrleute sind in Sorge“, Rheinische Post v. 05.02.2013“ weiterlesen

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