Literaturhinweis: Ina Pick, Das anwaltliche Mandantengespräch, 2015

Unsere Kanzlei hat insbesondere im Jahr 2010 sehr intensiv das sprachwissenschaftliche Promotionsprojekt von Ina Pick (Universität Dortmund) unterstützt. Sie untersuchte die Kommunikation zwischen Anwalt/Anwältin und Mandantin/Mandant. Rund 40 Mandantinnen und Mandanten unserer Kanzlei waren bereit, ihre Beratungsgespräche aufzeichnen und auswerten zu lassen.

Ziel der Untersuchung war es, das tatsächliche sprachliche Handeln im Mandantengespräch zu beschreiben und damit eine Basis für konstruktive Handlungsempfehlungen zur Verbesserung zu schaffen. Das scheint nun hervorragend gelungen. Denn die im Januar 2015 erschienene Arbeit ist bereits mit drei Preisen ausgezeichnet worden. „Literaturhinweis: Ina Pick, Das anwaltliche Mandantengespräch, 2015“ weiterlesen

Bundesverfassungsgericht gewährt Rechtschutz gegen Gerichtsauskünfte noch vor einem Disziplinarverfahren, Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung v. 14.01.2015, Az. 1 BvR 3106/09

Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verlangt, dass die Übermittlung von Aktenbestandteilen während eines zivilgerichtlichen Verfahrens an eine nicht an diesem Verfahren beteiligte Behörde gerichtlich überprüfbar ist. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden.

Fragt daher ein Dienstherr Informationen bei einem Gericht an, muss Rechtsschutz gegen die Weitergabe möglich sein. Dies gilt ausdrücklich noch bevor überhaupt ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Denn späterer Rechtsschutz im Disziplinarverfahren käme eben – so meinen es auch die Bundesverfassungsrichter – zu spät.

Die Fachgerichte haben die vom Gesetzgeber bereitgestellten Rechtsschutzmöglichkeiten so auszulegen und anzuwenden, dass dem Ziel genügt wird, wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten. „Bundesverfassungsgericht gewährt Rechtschutz gegen Gerichtsauskünfte noch vor einem Disziplinarverfahren, Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung v. 14.01.2015, Az. 1 BvR 3106/09“ weiterlesen

Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig vom nach außen erkennbaren Willen des Betroffenen, Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung v. 22.01.2015, Az. 2 BvR 278/11

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer jüdischen Gemeinde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stattgegeben. Die Kläger des Ausgangsverfahrens hatten dort erfolgreich geltend gemacht, ihre Mitgliedschaft in der Beschwerdeführerin sei durch den Staat nicht anzuerkennen. Das Bundesverwaltungsgericht ist zwar von zutreffenden verfassungsrechtlichen Maßstäben bei der Abgrenzung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV) und der negativen Religionsfreiheit des Einzelnen (Art. 4 GG) ausgegangen. Es hat jedoch Bedeutung und Tragweite des Selbstbestimmungsrechts verkannt, indem es überzogene Anforderungen an den erkennbaren Willen, der Beschwerdeführerin anzugehören, gestellt hat. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die Kammer daher aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. „Staatliche Anerkennung der Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft abhängig vom nach außen erkennbaren Willen des Betroffenen, Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung v. 22.01.2015, Az. 2 BvR 278/11“ weiterlesen

jetzt bewerben: Rechtsanwaltsfachangestellte/r ab 16.02.2015 bzw. 01.03.2015

Wir suchen zum 16.02.2015 bzw. 01.03.2015 für unsere Kanzlei in Düsseldorf eine/n qualifizierte/n

Rechtsanwaltsfachangestellte/n bzw. Rechtsfachwirt/in.

Die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist spezialisiert auf die Gebiete des Verwaltungsrechts, Beamten-, Disziplinar- und Kommunalrechts. Die anwaltliche und fachanwaltliche Beratung wird durch zwei Rechtsanwältinnen und  einen Rechtsanwalt wahrgenommen, insgesamt hat die mittelständische Kanzlei sechs Mitarbeiter/innen (in Vollzeit und Teilzeit).

Ihnen wird die Leitung und Organisation unseres Sekretariats obliegen. Ihre Tätigkeit werden Sie in enger Zusammenarbeit mit einer/einem Auszubildenden und allen Mitarbeitenden absolvieren. Hierbei stehen Sie täglich im direkten Kontakt mit Mandanten, Gegnern, Versicherungen und Gerichten.

Sind Sie verantwortungsbewusst, freundlich und kommunikationsstark? Können Sie Ihren Arbeitsalltag selbstständig strukturieren, sich mit Kollegen abstimmen und verfügen gleichzeitig über Eigeninitiative? Wollen Sie in einem kleinen Team arbeiten?

Dann unterstützen Sie unsere Rechtsanwältinnen und unseren Rechtsanwalt bei rechtlichen Dienstleistungen und durch allgemeine organisatorische und kaufmännische Arbeiten. jetzt bewerben: Rechtsanwaltsfachangestellte/r ab 16.02.2015 bzw. 01.03.2015“ weiterlesen

bei Verlust der Dienstbezüge: Dienstherr muss Dienstfähigkeit beweisen, Verwaltungsgericht Münster, Urteil v. 16.12.2014, Az. 4 K 2466/13

In einem besonders markanten Fall hat das Verwaltungsgericht Münster aufgearbeitet, welche Beweislast den Dienstherrn trifft, wenn er den Verlust der Dienstbezüge gem. § 9 BBesG oder § 9 ÜBesG NRW feststellen möchte: er hat in dieser Situation die Dienstfähigkeit oder – allgemein gesagt – das verschuldete Fernbleiben vom Dienst zu beweisen. Kommt ein Gutachten zu dem Schluss, dass es offen bleiben muss, ob Dienstunfähigkeit oder Dienstfähigkeit vorlag, kommt der Dienstherr seiner Beweislast nicht nach und er kann den Verlust nicht feststellen. Auf dieser Grundlage können unter Umständen auch ältere Verlustfeststellungen noch einmal überprüft und angegriffen werden. „bei Verlust der Dienstbezüge: Dienstherr muss Dienstfähigkeit beweisen, Verwaltungsgericht Münster, Urteil v. 16.12.2014, Az. 4 K 2466/13“ weiterlesen

Endlich: notwendige Änderung des Bundesbeamtengesetzes kommt, Bundestag, aktuelle Meldung (hib) vom 24.11.2014

Das Bundesbeamtengesetz und weitere dienstrechtliche Vorschriften sollen nach dem Willen der Bundesregierung geändert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3248) sieht unter anderem vor, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgeltung von Erholungsurlaub, der krankheitsbedingt bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht realisiert wurde, gesetzlich nachzuvollziehen. Die Richter hatten der Vorlage zufolge entschieden, dass Beamte einen Anspruch auf eine solche Abgeltung haben. Da die Abgeltung von Urlaub derzeit im Bundesbeamtengesetz und in der Erholungsurlaubsverordnung nicht vorgesehen ist, sollen die urlaubsrechtlichen Regelungen entsprechend geändert werden.

Bei einer der weiteren im Entwurf vorgesehenen Änderungen geht es laut Regierung um eine Regelung im Bundesbeamtengesetz, die zur Vermeidung einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bis Ende 2014 einen Laufbahnwechsel ermöglicht, verbunden mit der Versetzung in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt. „Endlich: notwendige Änderung des Bundesbeamtengesetzes kommt, Bundestag, aktuelle Meldung (hib) vom 24.11.2014“ weiterlesen

jetzt bewerben: Ausbildungsstart 01.08.2015

Zur Verstärkung unseres Büros bieten wir einen
Ausbildungsplatz zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten im Sommer 2015 an.

Die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft ist spezialisiert auf die Gebiete des Verwaltungs-, Beamten-, Disziplinar- und Kommunalrechts. Die anwaltliche und fachanwaltliche Beratung wird durch drei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wahrgenommen, insgesamt hat die mittelständische Kanzlei sechs Mitarbeiter/innen (in Vollzeit und Teilzeit).

Ihre Ausbildung werden Sie in enger Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitenden absolvieren. Hierbei stehen Sie auch im direkten Kontakt mit Mandanten, Gegnern, Versicherungen und Gerichten. Sie haben die Möglichkeit, an Beratungsgesprächen und Gerichtsterminen teilzunehmen, um die weitere Arbeit der Kanzlei kennenzulernen.

Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich einen persönlichen Eindruck von unserer Kanzlei und unserem Team zu verschaffen, findet am 10.02.2015 ein zentraler Bewerbungstag statt. Hierzu laden wir Bewerberinnen und Bewerber gezielt ein. Bitte merken Sie sich den Tag schon einmal vor. jetzt bewerben: Ausbildungsstart 01.08.2015“ weiterlesen

Personalrat darf Zustimmung per Email verweigern, Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 22.08.2014, Az. 33 K 3320/13.PVB

Auf unsere Anforderung hin hat das Verwaltungsgericht Köln eine spannende Entscheidung im Personalvertretungsrecht (Bund) veröffentlicht: danach darf ein Personalrat seine Zustimmung zu einer Personalmaßnahme auch per Email verweigern (§ 69 Abs. 2 S. 5 BPersVG, § 66 Abs. 2 S. 5 LPVG NRW). Genau dies war zwischen Personalrat und Dienststelle streitig. Denn das unterschriebene Original, also die klassische „Schriftform“, ist erst nach Fristablauf bei dem Dienststellenleiter eingegangen. Das Verwaltungsgericht hat sich der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts angeschlossen. Die Frage bleibt aber weiterhin offen, weil das Verfahren nun beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängig ist.

„Personalrat darf Zustimmung per Email verweigern, Verwaltungsgericht Köln, Beschluss v. 22.08.2014, Az. 33 K 3320/13.PVB“ weiterlesen

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